1. Allgemeine Bestimmungen

Um von den Vorteilen der iDTGV-Produkte und -Dienstleistungen zu profitieren, bitten wir Sie, diese nachstehenden Allgemeinen Bedingungen genau zu lesen.

Das Akzeptieren der Allgemeinen Verkaufsbedingungen der iDTGV durch das Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf der Website von iDTGV ist für die Bestätigung Ihres Auftrages und die Lieferung der iDTGV-Fahrkarten und den Zugang zu den weiteren Dienstleistungen von iDTGV erforderlich. IDTGV behält ich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen der iDTGV jederzeit zu ändern, wobei Änderungen nur für nach Einführung der Änderungen abgegebene Bestellungen gelten.

Definitionen

Sie: Jede Nutzerin und jeder Nutzer der Reisebüro-Website, die oder der über diese iDTGV-Fahrkarten bestellt.

IDTGV: Eine im Handelsregister von Nanterres unter der Nr. 478 221 021 eingetragene Vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht (SAS) mit Hauptsitz in 7, rue Pablo Neruda, 92300 LEVALLOIS PERRET, Frankreich.

IDTGV-Fahrkarte: ein vom Reisenden in Form einer Fahrkarte zum selber ausdrucken (billet imprimé®) gespeichertes Dokument, das Zugang zu einem Sitzplatz und das Anrecht auf den Transport in einem iDTGV-Zug erteilt, unter Vorbehalt der Gültigkeit der Fahrkarte, die mittels eines Strichkode-Lesegeräts elektronisch kontrolliert wird.

Bestellung(en): Die Online-Buchung über die Reisebüro-Website von einer oder mehreren iDTGV-Fahrkarten sowie die Online-Zahlung per Kreditkarte (CB, Visa oder Mastercard). Dieser Vorgang beinhaltet, dass Sie die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von iDTGV akzeptieren. Die Bestellung gilt als abgeschlossen und der Vertrag ist geschlossen, wenn die Zahlung bestätigt ist.

Erstellung: Personalisierung der iDTGV-Fahrkarten durch Eingabe des Namens, des Vornamens und des Geburtsdatums des Fahrgasts und Bestätigung vor dem Druck.

Reisedatei: Alle Einzelheiten der Reise, verbunden mit einer Ihnen mitgeteilten Referenznummer zur Ermöglichung des Ausdrucks der iDTGV-Fahrkarte und/oder dem Anbringen von Reklamationen. Eine Bestellung kann mehrere Reisedateien enthalten.

Nebenleistungen: Alle Ihnen von iDTGV in den iDTGV-Wagen zur Verfügung gestellten Dienstleistungen; die weiteren Dienstleistungen können entsprechend dem Zeitpunkt oder der gewählten Art der Reise variieren. Sie werden von den Partnern von iDTGV erbracht.

Reisebüro-Website: Website des Reisebüros, mit dem Sie während der Bestellung einer oder mehrerer iDTGV-Fahrkarten verbunden sind. Über die Reisebüro-Webseite können Sie zudem Ihre iDTGV-Fahrkarten ausdrucken und auf Ihre Reisedatei zugreifen.

IDTGV-Site: Website von iDTGV mit dem Link www.idtgv.com , von wo aus Sie Ihre iDTGV-Fahrkarten ausdrucken und auf Ihre Reisedatei zugreifen können.

Zugbegleiter: Mitarbeiter der SNCF, der mit der Kontrolle beauftragt ist und die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet. Er ist außerdem zuständig für die Überprüfung der iDTGV-Fahrkarten in den iDTGV-Wagen. Der Zugbegleiter ist durch den französischen Procureur de la République (Staatsanwaltschaft) akkreditiert und vereidigt. Damit ist er berechtigt, bei der Fahrausweiskontrolle Name und Adresse von zuwiderhandelnden Personen aufzunehmen (Art. 529-4 II, franz. Code de procédure pénale). Der Zugbegleiter hat zudem den Auftrag, für die Einhaltung der Verhaltensregeln an Bord der iDTGV-Wagen zu sorgen, die in Art. 4 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen iDTGV festgehalten sind.

Fahrgast : Alle Kunden, die durch iDTGV gegenwärtig oder zukünftig transportiert werden und die eine iDTGV-Fahrkarte mit ihrem Namen, Vornamen und Geburtstag besitzen.

 

 

Was ist iDTGV?

iDTGV verkauft Fahrkarten und organisiert in den iDTGV-Wagen Nebenleistungen, für die sie verantwortlich ist. iDTGV-Fahrkarten können ausschließlich über das Internet gebucht werden. Die Beförderung wird durch die SNCF vorgenommen; bezüglich des Beförderungsvertrags ist SNCF Ihr Vertragspartner und iDTGV handelt beim Abschluss dieses Beförderungsvertrags als Stellvertreter von SNCF. SNCF zeichnet verantwortlich für die technische Durchführung der Reise und in ihrer Eigenschaft als Transportunternehmen obliegen ihr insbesondere die damit verbundenen Sicherheitspflichten.

2.  Preise

Die Preise der iDTGV-Fahrkarten gelten für jeden Fahrgast.

Nur Kinder, die am Tag der Reise unter 4 Jahre alt sind, können unentgeltlich reisen, wobei sie in diesem Fall kein Anrecht auf einen eigenen Sitzplatz haben. Wenn für ein Kind unter 4 Jahren ein separater Sitzplatz gewünscht wird, muss eine iDTGV-Fahrkarte zu normalen Tarifbedingungen gekauft werden.

Bei den iDTGV-Tarifen können keine Tarifermäßigungen, Sozialtarife, Eisenbahner- oder Festtarife oder irgendein SNCF-Treueprogramm geltend gemacht werden. Außerdem ist beim Erwerb einer iDTGV-Fahrkarte keine Nebenleistung wie train +“, Autozug, Gepäckservice erhältlich.

3. Bestellung

Befugnis

Bei der Aufgabe einer Bestellung müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein und die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen anerkennen. Sie sind sowohl für die in Ihrem eigenen Namen als auch die im Namen von Dritten abgegebenen Bestellungen finanziell verantwortlich. Sie bestätigen zudem, dass die von Ihnen angegebenen Informationen der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.

Wie wird eine Bestellung ausgeführt?

Sie bestellen direkt und online über die Reisebüro-Webseite . Alle Einzelheiten bezüglich Ihres Auftrags werden in Ihrer "Reisedatei" enthalten.

Die IDTGV-Fahrkarten können nicht früher als 6 Monate vor Abfahrt des Zuges bestellt werden. Der Erwerb von iDTGV-Fahrkarten ist bis spätestens eine Stunde vor Abfahrt am Abfahrtsort möglich.

Bei der Bestellung einer iDTGV-Fahrkarte geben Sie bitte Folgendes an:

Sobald Sie diese Informationen eingegeben haben, wird Ihnen eine Vorschlagsliste der iDTGV-Fahrkarten angezeigt, die Ihrer Suche entsprechen. Der von Ihnen gewünschte Bereich kann nur bestellt werden, solange genügend Plätze zur Verfügung stehen Sie erhalten die Bestätigung darüber nach Bezahlung.

Wählen Sie eine der vorgeschlagenen iDTGV-Fahrkarten aus und überprüfen Sie, ob diese auch tatsächlich allen Kriterien entspricht, die Sie eingegeben haben. Achten Sie dabei besonders auf das Reisedatum und die Zeit sowie auf den Abfahrts- und Zielort.

Bestätigen Sie die Wahl Ihrer iDTGV-Fahrkarte, nachdem Sie Ihre Kontaktangaben (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) eingegeben und das Feld angekreuzt haben, mit dem Sie die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorbehaltlos akzeptieren.

Sie zahlen über eine sichere Verbindung mit Ihrer Kreditkarte, indem Sie Ihre Kartenangaben (Art der Kreditkarte, Nummer und Gültigkeitsdauer) mitteilen, und den Vorgang durch Klicken auf "Validez" bestätigen. Nach der Bestätigung Ihres Auftrages ist die iDTGV-Fahrkarte nicht erstattungsfähig. Die gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- und Anfechtungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Anschließend wird Ihnen automatisch eine Bestätigung des Auftrags mit dem Referenzcode Ihrer Reisedatei per E-Mail übermittelt. Dieser Referenzcode ist für Sie persönlich. Die Reisedatei ist nicht übertragbar.

Wenn Sie eine iDTGV-Rückfahrkarte buchen, können Sie die Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt nicht einzeln erstellen und ausdrucken.

Das bedeutet:

Wie wird die Online-Zahlung Ihres Auftrages vorgenommen?

Die Online-Bezahlung erfolgt ausschließlich in Euro direkt bei iDTGV, und zwar für Beträge von mindestens 1 und maximal 800 Euro pro Tag und Bank-/Kreditkarte.

Die folgenden Kreditkarten werden akzeptiert:

Zahlungen, die über die Reisebüro-Webseite an iDTGV überwiesen werden, erfolgen SSL-verschlüsselt (Secure Socket Layer).

Wie können Sie Ihre Bestellung abholen?

Die iDTGV-Fahrkarten sind nur als Fahrkarten zum selber ausdrucken erhältlich. Sie können eine Bestellung nicht bei einem Reisebüro oder der SNCF (Fahrkartenschalter an Bahnhöfen, Läden, Verkaufsautomaten) abholen.

Sie können Ihre iDTGV-Fahrkarte auf zwei verschiedene Weisen erstellen:

Nach dem Erstellen ist Ihre iDTGV-Fahrkarte, ob ausgedruckt oder nicht, nicht erstattungsfähig und nicht umtauschbar. Die gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- und Anfechtungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Bevor Sie den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Fahrgastes bestätigt haben, haben Sie die Möglichkeit, Ihre iDTGV-Fahrkarte gemäß den Bestimmungen von Art. 7 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen über das iDTGV-Call Center umzutauschen. Nach einem Umtausch kann die iDTGV-Fahrkarte nur von der iDTGV-Website aus ausgedruckt werden.

Sie können Ihre Fahrkarte entweder direkt über Ihren ordnungsgemäß konfigurierten Computer ausdrucken (erforderlich sind Internetanschluss, Acrobat Reader sowie Laser- oder Tintenstrahldrucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi) oder Sie können sie an einem iDTGV-Kioskterminal in Paris, Gare de Lyon sowie den Bahnhöfen Paris Montparnasse, Paris Gare de l'Est, Straßburg, Mulhouse, Marseille Saint-Charles, Montpellier Saint-Roch und Bordeaux Saint-Jean ausdrucken (Öffnungszeiten und Adressen finden Sie auf www.idtgv.com). iDTGV haftet für Schädendie aufgrund einer außerplanmäßigen Schließung des Kioskterminals oder wegen Abwesenheit des Personals während der üblichen Öffnungszeiten entstehen können, nur nach Maßgabe des Art. 12 «Haftung » dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens 30 Minuten vor Abfahrt des Zuges an einem dieser Kioskterminals einzufinden, um Ihre iDTGV-Fahrkarte auszudrucken.

 

Bedingungen für die Gültigkeit der gedruckten Fahrkarten

Die iDTGV-Fahrkarte ist nur gültig, wenn sie auf einem vorne und hinten leeren A4-Papier ohne Veränderung der Druckgröße im Portrait-Format (senkrecht) mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker gedruckt wird. Sie kann in keinem Fall auf einem anderen Träger (elektronischer Träger, Bildschirm …) vorgelegt werden; in diesem Fall wird sie als ungültig zurückgewiesen.
Pro Blatt Papier im A4-Format darf nur eine Fahrkarte gedruckt werden (kein Druck auf Vorder- und Rückseite).

Eine gute Druckqualität ist erforderlich. Nur teilweise ausgedruckte, verschmutzte, beschädigte oder unlesbare iDTGV-Fahrkarten werden nicht akzeptiert und als ungültig zurückgewiesen. Wenn die Druckqualität schlecht ist, müssen Sie ihre "pdf"-Datei nochmals ausdrucken.

Bitte überprüfen Sie, ob die schriftlichen Informationen auf der iDTGV-Fahrkarte sowie der Text im Bild lesbar sind, um die Druckqualität sicherzustellen.

Die iDTGV-Fahrkarte ist nur gültig, wenn die Zahlung an iDTGV am Tag der Reise wirksam und endgültig ist. Die iDTGV-Fahrkarte ist persönlich und nicht übertragbar. Bei einer Kontrolle sind Sie verpflichtet, Ihre iDTGV-Fahrkarte sowie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (nationaler Ausweis, Pass, Führerschein oder Aufenthaltserlaubnis) vorzulegen. Für Kinder werden Familienbücher akzeptiert.

Die iDTGV-Fahrkarte ist ausschließlich für den Zug, das Datum, die Uhrzeit, die Komfortklasse, den Bereich und die Strecke gültig, die auf der Fahrkarte vermerkt sind. Der Ein- und Ausstieg in oder aus dem Zug muss an den auf Ihrer iDTGV-Fahrkarteangegebenen Bahnhöfen erfolgen (anderenfalls wird ein Zuschlag von EUR 35,00 fällig). Anderenfalls wird die iDTGV-Fahrkarte, soweit der Vestoß reicht, als ungültig angesehen und Sie müssen für diese Strecke, eine neue iDTGV-Fahrkarte erwerben. Die iDTGV-Fahrkarte muss bis zum Verlassen des Ankunftsbahnhofes aufbewahrt werden.

ist die iDTGV-Fahrkarte nur unter Vorbehalt einer Kontrolle gültig, die mit Hilfe des Strichcode-Lesegeräts von iDTGV elektronisch durchgeführt wird. Diese Kontrolle dient dazu, die Gültigkeit der iDTGV-Fahrkarte ausgehend von den allerletzten und aktualisierten Informationen des Informationssystems von iDTGV in definitiver Weise festzustellen. Wird bei einer solchen elektronischen Kontrolle die Nichtgültigkeit der vom Reisenden vorgewiesenen iDTGV-Fahrkarte festgestellt, so werden die vom Strichcode-Lesegerät gelieferten Informationen als maßgebend betrachtet und die iDTGV-Fahrkarte somit als ungültig angesehen. Mit Ausnahme offenbarer Irrtümer, erkennt und akzeptiert der Reisende, dass die vom Informationssystem von iDTGV gelieferten Informationen, so wie sie vom Strichcode-Lesegerät zum Zeitpunkt der elektronischen Kontrolle dargestellt werden, im Falle von jeglichen Reklamationen oder Streitfällen in Bezug mit der Gültigkeit der iDTGV-Fahrkarte Beweiskraft haben. Diese elektronischen Informationen haben Priorität gegenüber den Informationen, die auf der vom Reisenden vorgezeigten iDTGV-Fahrkarte angegeben sind.

Sie müssen spätestens 5 Minuten vor Abfahrt am Bahnhof sein. Anderenfalls kann iDTGV den Zugang zum Wagen nicht gewährleisten. Wir empfehlen daher, dass Sie sich mindestens 20 Minuten vor Abfahrt des Zuges einfinden.

Die iDTGV-Fahrkarte muss nicht entwertet werden.

iDTGV haftet:

- für Unregelmäßigkeiten während der Bestellung, dem Erstellen oder während des Drucks einer iDTGV-Fahrkarte nur nach Maßgabe des Art. 12 «Haftung » dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungn.;

- nicht für den Verlust, Diebstahl oder rechtswidrige Benutzung einer iDTGV-Fahrkarte.

Eine iDTGV-Fahrkarte, die alle oben genannten Bedingungen erfüllt und deren Gültigkeit bei einer Kontrolle elektronisch festgestellt wird, wird bis zum Beweis des Gegenteils als gültig angesehen.

Wie können Sie die Einzelheiten Ihrer Bestellung einsehen?

Sie können die Einzelheiten Ihres Auftrags auf der iDTGV-Website und/oder der Reisebüro-Website jederzeit bis zwei Monate nach Abfahrt des Zuges, durch Eingabe Ihres Namens und dem Referenzcode der Bestellungen, die Sie einsehen möchten, abrufen.

Wie erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Bestellung?

Nachdem Ihre Bestellung bestätigt wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit den genauen Angaben Ihrer Bestellung sowie dem Referenzcode Ihres Reiseplans.

 

4. Verhaltensregeln in den iDTGV-Wagen

Bei der Nutzung von SNCF-Einrichtungen sind Sie verpflichtet, die geltenden Sicherheitsvorschriften für Eisenbahnen einzuhalten sowie die entsprechenden rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen zu respektieren (insbesondere das französische Gesetz vom 15. Juli 1845 zur Eisenbahnpolizei und die diesbezügliche Durchführungsverordnung Nr. 730 vom 22. März 1942). Sie gewährleisten die Sicherheit und Ordnung in Zügen, Bahnhöfen und auf dem Streckennetz und sind in allen großen Bahnhöfen öffentlich angeschlagen.

Wenn Sie die Dienstleistungen von iDTGV in Anspruch nehmen, müssen Sie die besonderen Regeln in den iDTGV-Wagen einhalten.

Sämtliche idTGV-Wagen sind Nichtraucherwagen.

Sie sind verpflichtet, die Wagen und alle Einrichtungen sauber zu halten.

Sie sind verpflichtet, die besonderen Verhaltensregeln einzuhalten, die in dem von Ihnen gewählten Bereich der iDTGV-Wagen gelten. iDTGV ermächtigt den Zugbegleiter, Ihnen bei Nichtbeachtung dieser Regeln einen andern Sitz zuzuweisen.

Sie sind angehalten, den Sitz einzunehmen, der auf Ihrer iDTGV-Fahrkarte angegeben ist. Wenn Sie einen anderen Sitzplatz wünschen, wenden Sie sich bitte an den Zugbegleiter. Er ist befugt, einen Sitzplatzwechsel zu akzeptieren oder abzulehnen.

- Verhaltensregeln im Wagen – iDzen-Bereich

Wenn Sie sich entscheiden, in einem iDzen-Bereich, der ein ruhiger und Bereich mit einer entspannten Atmosphäre ist, zu reisen, sind Sie verpflichtet, sich angemessen verhalten, insbesondere:

Kleine Haustiere (Gewicht unter 6 kg) werden unter folgenden Bedingungen kostenfrei befördert:

Wenn Sie von einem Hund, der mehr als 6 kg wiegt(„großer Hund“), begleitet werden, müssen Sie an den Zugbegleiter auf dem Bahnsteig EUR 45,00 entrichten, wenn Sie für den großen Hund keine Fahrkarte besitzen, es sei denn, der fehlende Besitz der Fahrkarte ist von Ihnen nicht verschuldet. Große Tiere werden jedoch mit Ausnahme von Führhunden gemäß den Bedingungen in Artikel 8 im iDzen-Bereich nicht akzeptiert. Wenn Sie daher von einem großen Hund, der kein Führhund ist, begleitet werden, wird der Zugbegleiter Ihnen einen anderen Sitzplatz im iDzap-Bereich anbieten. Art. 11 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleibt unberührt.

- Verhaltensregeln im Wagen – iDzap-Bereich

Der iDzap-Bereich ist ein nutzerfreundlicher Bereich, insbesondere für Kinder unter 12 Jahren und Reisegruppen.

Sie müssen den Komfort der anderen Fahrgäste respektieren.

Kleine Haustiere (Gewicht unter 6 kg) werden unter folgenden Bedingungen kostenfrei befördert:

Wenn Sie von einem Hund, der mehr als 6 kg wiegt („großer Hund“), begleitet werden, müssen Sie an den Zugbegleiter auf dem Bahnsteig EUR 45,00 entrichten, wenn Sie für den großen Hund, der kein Führhund ist, keine Fahrkarte besitzen, es sei denn, der fehlende Besitz der Fahrkarte ist von Ihnen nicht verschuldet, mit Ausnahme von Führhunden gemäß den Bedingungen in Artikel 8. Art. 11 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleibt unberührt.

- Verhaltensregeln im Wagen – Salon

Der Salon ist ein nutzerfreundlicher Bereich, in dem Fahrgäste am Unterhaltungsprogramm („Animation“) teilnehmen und Produkte und Dienstleistungen von iDTGV-Partnern kennen lernen können.

Damit jeder die Möglichkeit hat, von diesem Bereich profitieren können, verpflichten Sie sich:

5. Kontrolle der Fahrkarten und Erhöhte Beförderungsentgelte

Kontrolle

Um Zugang zu den iDTGV-Wagens zu erlangen, ist die Reservierung eines Sitzplatzes und der Besitz einer iDTGV-Fahrkarteerforderlich (andere SNCF-Fahrscheine sind nicht gültig). .

Die iDTGV-Fahrkarte ist ausschließlich für den Zug, das Datum, die Uhrzeit, die Komfortklasse, den Bereich und die Strecke gültig, die auf der Fahrkarte vermerkt sind. In anderen Fällen wird die iDTGV-Fahrkarte als ungültig angesehen. Wenn die Zahlung einer iDTGV-Fahrkarte nicht wirksam und endgültig erbracht ist, wird die iDTGV-Fahrkarte als ungültig angesehen. Die iDTGV-Fahrkarte muss bis zum Verlassen des Ankunftsbahnhofs aufbewahrt werden.

Sie müssen Ihre iDTGV-Fahrkarte den Angestellten der SNCF auf jegliche Anfrage hin in den Bahnhöfen als auch in den Zügen vorweisen. Sie sind ebenso dazu verpflichtet, Ihre iDTGV-Fahrkarte zur Kontrolle durch das Strichkode-Lesegerät vorzuweisen, damit dieses die Gültigkeit der Fahrkarte auf definitive Weise feststellen kann.

Die iDTGV-Fahrkarten können nicht bei einem SNCF-Vertreter oder einem Zugbegleiter erworben werden. Folglich werden Sie – vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes – als unberechtiger Fahrgast angesehen, wenn Sie sich ohne eine gültige iDTGV-Fahrkarte in einem iDTGV-Wagen aufhalten.

Falls Sie eine iDTGV-Fahrkarte gebucht haben, diese aber nicht vorweisen können, haben Sie dennoch die Möglichkeit, den iDTGV-Wagen zu betreten: Melden Sie sich in diesem Fall unverzüglich beim Zugbegleiter und weisen Sie mit einem offiziellen Ausweis nach, dass Ihr Name auf der Passagierliste steht. Gegen einen zusätzlichen Betrag von 5 € wird Ihnen dann an Bord des Zuges eine neue Fahrkarte ausgestellt.

Erhöhte Beförderungsentgelte

Nachlösen von Fahrkarten

Wenn Sie keine iDTGV-Fahrkarte und auch keinen anderen gültigen Fahrausweis besitzen, melden Sie sich bitte unverzüglich und unaufgefordert bei Abfahrt des Zuges beim Zugbegleiter. Sie haben dann die Möglichkeit, eine Fahrkarte nachzulösen.

Dabei gelten die folgenden Bestimmungen:

Unabhängig von der Strecke werden die folgenden erhöhten Beförderungsentgelte erhoben, es sei denn, das Fehlen oder die Ungültigkeit der Fahrkarte ist von Ihnen nicht verschuldet :

An Bord der iDTGV-Wagen ist ein Klassenwechsel – das heißt ein Wechsel in einer höheren Klasse reist, als auf seiner iDTGV-Fahrkarte angegeben – nur mit vorherigem Einverständnis des Zugbegleiters möglich, den der Reisende kontaktieren muss. Wenn der Klassenwechsel genehmigt wird, wird der Zugbegleiter die Differenz zwischen dem maximalen Preis der 1. Klasse gemäß der iDTGV-Tarifklasse für die entsprechende Reise und den entsprechenden Zeitraum, verringert um den Preis der vorgelegten Fahrkarte erheben.

Wenn der Fahrgast sich nicht unaufgefordert meldet, wird die geforderte Preisdifferenz um EUR 25,00 erhöht, es sei denn, die Nichtmeldung ist nicht von ihm verschuldet.

Reisen ohne gültige Fahrkarte und Betrug

Sie reisen ohne gültige Fahrkarte, wenn Sie nach Abfahrt des Zuges und ohne sich unaufgefordert an den Zugbegleiter gewandt zu haben, dem Zugbegleiter keine gültige iDTGV-Fahrkarte vorlegen können:

Der Ein- und Ausstieg muss an den auf Ihrer iDTGV-Fahrkarte bezeichneten Bahnhöfen erfolgen. Anderenfalls wird eine zusätzliche Gebühr von EUR 35,00 pro Fahrgast fällig.

Wenn Sie es unterlassen haben, den Zugbegleiter unverzüglich und unaufgefordert auf Ihre Situation gemäß den oben genannten Bedingungen hinzuweisen, sind Sie verpflichtet, sofort einen Betrag wie untenstehend angegeben zu bezahlen, es sei denn, die Nichtmeldung ist nicht von ihm verschuldet.

Bei unberechtigter Reise werden die folgenden Beträge fällig:

Diese Entschädigung wird für Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte fällig.

Es wird als Betrug angesehen, wenn sich in einem Kontrollbereich oder in einem iDTGV-Wagen Folgendes in Ihrem Besitz befindet, es sei denn, Sie haben dies nicht verschuldet:

Im Falle des Betrugs werden die folgenden erhöhten Fahrpreise angewandt:

Diese Entschädigung wird für betrügerisch handelnde Fahrgäste fällig.

Jede betrügerische Nutzung einer iDTGV-Fahrkarte kann zudem die sofortige Festnahme nach sich ziehen und es können rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

Wenn Sie eine nachgemachte, gefälschte oder unbezahlte iDTGV-Fahrkarte besitzen, können strafrechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

Die Protokolle unterliegen dem Loi Sécurité Quotidienne vom 15. November 2001 und insbesondere wegen des Delikts des gewohnheitsmäßigen Betrugs

Zahlungsbedingungen

Für jede Zahlung an den Zugbegleiter wird eine Quittung ausgestellt, die als gültiger Zahlungsnachweis und damit als gültige Fahrkarte gilt.

Jede Zahlung in einem iDTGV-Wagen erfolgt in bar in EURO, durch einen in Frankreich zahlbaren Bank- oder Giroscheck in EURO oder durch (französische oder ausländische) Kreditkarte mit einem Chip und dem CB-, Visa- oder MASTERCARD-Logo. Ausgenommen davon sind Bankautomatenkarten (Karten mit nicht hervorgehobenen Buchstaben oder Zahlen). Schecks können nur akzeptiert werden, wenn ein gültiges offizielles Ausweispapier mit Lichtbild und bei Beträgen über EUR 150,00 ein zweites offizielles Dokument vorgelegt wird. Wenn Sie nicht in der Lage oder bereit sind, die fällige Summe sofort zu bezahlen und damit den vorgeschlagenen Vorgang ablehnen, wird der Zugbegleiter ein Zuwiderhandlungsprotokoll erstellen. Zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 38,00 werden der ursprünglichen Summe hinzugefügt.

Innerhalb der gesetzlichen Fristen haben Sie folgende Möglichkeiten::

- verlangte Nachlösekosten,

- Bearbeitungszuschlag (gemäß den Bestimmungen von Art. 529-4 des französischen Gesetzes über das Strafverfahren [CPP] und von Art. 80-4 und 80-7 des abgeänderten Dekrets Nr. 730 vom 22. März 1942).

Bei der Kontrolle der iDTGV-Fahrkarten und ihrer Gültigkeit ist der Zugbegleiter berechtigt, die Identität und die Adresse des Täters zu erfassen.

Wenn der Täter es ablehnt oder nicht in der Lage ist, seine Identität nachzuweisen, wird der Zugbegleiter sofort einen Beamten der Nationalpolizei oder der örtlich zuständigen Gendarmerie darüber informieren, der dann veranlassen kann, dass die zuwiderhandelnde Person sofort der zuständigen Behörde vorgeführt wird.

Wenn der geschuldete Betrag innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist nicht beglichen wird und auch kein Einspruch erhoben wird, wird gegen den Zuwiderhandelnden ein Strafverfahren gemäß den Bestimmungen von Art. 529-3 bis 529 des französischen Gesetzes über das Strafverfahren (CPP) eingeleitet.

Bei einem Verstoß gegen die Verhaltenspflichten der Reisenden (gemäß dem französischen Dekret vom 22. März 1942) beträgt die gesetzlich festgelegte pauschale Strafe maximal 144 Euro.

 

 

6. Fahrpläne

iDTGV verpflichtet sich, die am Tag des Auftrags veröffentlichten Abfahrtszeiten einzuhalten. Sollten dennoch vor dem Abfahrtsdatum ohne Zutun von iDTGV Änderungen am Fahrplan erfolgen, so wird iDTGV ihr Möglichstes unternehmen, um Sie so früh wie möglich zu informieren.

Wenn ein iDTGV-Wagen im Bahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung in Bezug auf den vorgesehenen Fahrplan ankommt und wenn die SNCF dafür als Beförderungsunternehmen verantwortlich ist, so wird eine finanzielle Entschädigung von EUR 19,00 angeboten.

Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Verspätung nicht in der Verantwortung der SNCF liegt oder wenn die Verspätung weniger als 60 Minuten beträgt. Eine unverschuldete Verspätung können Sabotage, ein Streik externer Personen, Behinderungen auf den Gleisen, klimatische Ereignisse, Unfälle mit Personen oder Sicherheitswarnungen an den Bahnhöfen sein. Eine Verspätung in der Verantwortung der SNCF können Mängel an Materialien, Störungen am Fahrleitungssystem sein.

iDTGV informiert alle Fahrgäste per E-Mail (an die vom Fahrgast bei der Online-Bestellung der Fahrkarte eingegebene Adresse) über den Grund für die Verspätung und eventuelle Entschädigungsansprüche.

7. Umtausch und Rückerstattung

Umtausch

Die iDTGV-Fahrkarte ist ausschließlich in dem Wagen gültig, für den Sie Ihre Bestellung abgegeben haben. Ein Umtausch der iDTGV-Fahrkarte ist erforderlich, um die folgenden Bedingungen der Reise zu ändern:

Ein Umtausch ist abgesehen von gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- und Anfechtungsrechten nur unter den folgenden Bedingungen möglich:

Der Umtausch der iDTGV-Fahrkarte ist nur in einem iDTGV-Fahrkarten-Umtausch-Center (0.980.982.982 - Rufnummer ohne Zuschlag möglich. Das Center hat folgende Öffnungszeiten):

Diese Dienstleistung wird nur in französischer Sprache angeboten.

Für den Umtausch einer iDTGV-Fahrkarte wird ein Entgelt erhoben. Es beträgt 10 Euro inkl. MwSt. pro Fahrkarte ( 1 Reise = 1 Strecke; 1 iDTGV-Hin- und Rückfahrkarte = 2 Strecken ) und ist unabhängig von der Anzahl vorgenommener Änderungen. Im Falle einer preislichen Differenz zwischen dem Preis der ursprünglichen iDTGV-Fahrkarte und dem Preis der neuen, müssen Sie die Differenz sowie die Bearbeitungsgebühr tragen.

Um eine iDTGV-Fahrkarte in eine iDNIGHT-Fahrkarte gemäß diesen Umtauschbedingungen umzutauschen, müssen Sie die Allgemeinen Bedingungen von iDNIGHT akzeptieren. Die Bestellen, die neue Fahrkarte und die Nutzung im Zug sowie der Transport unterliegen den Allgemeinen Bedingungen von iDNIGHT.

Bei der Bestellung einer iDTGV-Hin- und Rückfahrtkarte wird die Fahrkarte für die Hinreise gleichzeitig mit der Fahrkarte für die Rückreise personalisiert. Falls Sie den Umtausch Ihrer iDTGV-Fahrkarte erleichtern wollen, raten wir Ihnen, zwei getrennte Reservierungen vorzunehmen. Bitte kontaktieren Sie unser Center, bevor Sie Ihre iDTGV-Fahrkarte personalisieren.

Bevor Sie unser Center kontaktieren, sollten Sie die Verfügbarkeit der Reise auf unserer Website www.idtgv.com überprüfen.

Zahlungen können nur in Euro oder durch Kreditkarte erfolgen.

Eine Umtauschbestätigung erhalten Sie automatisch per E-Mail. Sie können Ihre neue iDTGV-Fahrkarte nur auf der iDTGV-Website drucken.

Beispiel: 2 Personen wollen ihre zwei Hinfahrkarten nach Marseille zum Preis von EUR 39,90 pro Fahrkarte in zwei Hinfahrtkarten nach Avignon zum Preis von EUR 49,90 pro Fahrkarte umtauschen. Sie bezahlen also eine Pauschalgebühr in Höhe von EUR 10,00 und EUR 10,00 für die Preisdifferenz pro Fahrkarte, für beide Fahrkarten insgesamt EUR 40,00.

Erstattung

Bei iDTGV-Fahrkarten wird keine Rückerstattung geleistet. Ausgenommen davon sind Entschädigungen bei Verspätungen (siehe oben).

Eine solche Entschädigung wird ausschließlich an die Person ausbezahlt, welche die iDTGV-Fahrkarte bezahlt hat. iDTGV leistet keine Rückerstattung für Reisestornierungen aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen.

8. Reservierung und Dienstleistungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste

 

 

Um einen für « Rollstühle » ausgewiesenen Platz zu reservieren, müssen Sie Ihre iDTGV-Fahrkarte für die 2. Klasse im Internet reservieren ohne jedoch Name, Vorname und Geburtsdatum für Ihre Fahrkarte zu bestätigen.

Kontaktieren Sie anschließend unseren iDTGV-Kundenservice über die Website www.idtgv.com unter der Rubrik Kontakt und geben Sie im Formular INFORMATION unter Betreff « Information/Reservierung mobilitätseingeschränkter Kunde » folgendes an:

- Ihre aus 6 Zeichen bestehende Reservierungsnummer.
- Ihren Namen.
- Die Mitreise einer Begleitperson oder nicht.
- Die Art Ihres Behindertenausweises, das heißt mit Vermerk « Begleitperson » oder « Begleitung notwendig » oder ohne Vermerk. Die Reservierung für Ihre Begleitperson ist kostenlos, wenn Sie im Besitz eines Behindertenausweises mit dem Vermerk « Begleitperson » oder « Begleitung notwendig » sind.

Unser iDTGV-Kundenservice wird Ihnen ohne Preisaufschlag einen für Rollstühle ausgewiesenen Platz in der 1. Klasse im Reise-Ambiente iDzen zuweisen. Der iDTGV-Kundenservice wird Ihre Umplatzierung und die Reservierung der Fahrkarte für Ihre Begleitperson durchführen. Diese Vorgänge werden Ihnen per E-Mail bestätigt. Sie können die Fahrkarten danach über unsere Website www.idtgv.com personalisieren. Klicken Sie hierzu auf Drucken und befolgen Sie danach die entsprechenden Anweisungen.

Denken Sie daran, ein gültiges amtliches Ausweispapier (mit Lichtbild) und Ihren Behindertenausweis bei sich zu haben.

Kontaktieren Sie unseren Kundenservice spätestens 48 Stunden (Arbeitstage) vor dem Datum Ihrer Abfahrt, um die notwendigen Schritte hinsichtlich Ihrer Umplatzierung vornehmen zu lassen.

 

Sie müssen Ihre Fahrkarte sowie die Fahrkarte Ihrer Begleitperson für die 2. oder 1. Klasse und je nach Wunsch im Reise-Ambiente zen oder zap über das Internet reservieren. Sie können die Fahrkarten dann über unsere Website www.idtgv.com personalisieren. Klicken Sie hierzu auf Drucken und befolgen Sie danach die entsprechenden Anweisungen.

 

 

Zur Reservierung Ihrer iDTGV-Fahrkarten müssen Sie Ihre Fahrkarte im Internet für die 2. oder 1. Klasse reservieren ohne jedoch Name, Vorname und Geburtsdatum für Ihre Fahrkarte zu bestätigen.

Kontaktieren Sie anschließend unseren iDTGV-Kundenservice über die Website www.idtgv.com unter der Rubrik Kontakt und geben Sie im Formular INFORMATION unter Betreff « Information/Reservierung mobilitätseingeschränkter Kunde » folgendes an:

- Ihre aus 6 Zeichen bestehende Reservierungsnummer.
- Ihren Namen.
- Die Mitreise einer Begleitperson oder nicht.
- Der Besitz eines Behindertenausweises mit dem Vermerk « Begleitperson » oder « Begleitung notwendig ».oder « Begleitung notwendig - Blind ».

Unser iDTGV-Kundenservice wird Ihrer Begleitpersonen einen Sitzplatz so nahe wie möglich an Ihrem Sitzplatz zuweisen (je nach den im Zug verbleibenden freien Sitzplätzen).

Der iDTGV-Kundenservice bestätigt Ihnen den Sitzplatz Ihrer Begleitperson per E-Mail. Sie können die Fahrkarten danach über unsere Website www.idtgv.com personalisieren. Klicken Sie hierzu auf Drucken und befolgen Sie danach die entsprechenden Anweisungen.

Denken Sie daran, ein gültiges amtliches Ausweispapier (mit Lichtbild) und Ihren Behindertenausweis bei sich zu haben.

Kontaktieren Sie unseren Kundenservice spätestens 48 Stunden (Arbeitstage) vor dem Datum Ihrer Abfahrt, um die notwendigen Schritte hinsichtlich der Reservierung für Ihre Begleitperson vornehmen zu lassen

 

 

Sie haben zwei Möglichkeiten, diesen personalisierten Service zu nutzen:

 

- Präsentieren Sie sich am Tag der Abfahrt mindestens 30 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Empfangspunkt des Bahnhofs ( www.gares-en-mouvement.com)

 

- Kontaktieren Sie den Accès Plus Service mindestens zwei Tage vor Ihre Reise.

 

Accès Plus ist ein kostenloser Empfangs- und Begleitservice, der bei Betreten des Abfahrtsbahnhof beginnt und bis zum Verlassen des Ankunftsbahnhofs reicht. Dieser Service richtet sich an folgende Personen:

 

- Fahrgäste mit einem Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von 80 % und mehr,

- Fahrgäste mit einem erwiesenen Handicap, das heißt Fahrgäste, die mit ihrem eigenen Rollstuhl im Bahnhof eintreffen,

- Fahrgäste im Besitz der Carte Réformé (dienstunfähige Soldaten) / Kriegsveteranen.

 

Sie können diese Dienstleistungen zwischen 90 Tage und 2 Tage vor der Abfahrt reservieren:

telefonisch: 0 890 640 650 und dann 1 eingeben

(0,11€ inkl. MwSt./Min. ausgehend vom Festnetz)

 

über die Kurznummer: 36 35 und dann Accès Plus sagen

(0,34€ die 1. Minute und 0,11€ inkl. MwSt. die folgenden Minuten ausgehend vom Festnetz)

 

per Fax: 0 825 825 957 (0,15€ inkl. MwSt./Min.)

 

per E-Mail: accesplus@sncf.fr

 

per Internet: www.voyages-sncf.com

www.accesplus.sncf.com

 

Das Service-Center ist 7 Tage in der Woche von 7 Uhr bis 22 Uhr erreichbar.

 

 

Alle mobilitätseingeschränkten Personen mit einem Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von 80 % oder mehr können von einem Blindenhund oder einem Servicehund begleitet werden. Dieser Hund für die Reisebegleitung reist kostenlos und ohne Fahrkarte. Er braucht außerdem keinen Maulkorb zu tragen.

Denken Sie dran, 20 Minuten vor Abfahrt des Zuges auf dem Abfahrtsgleis einzutreffen, um Ihren Zugang an Bord des Zuges zu erleichtern. Bitte tragen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier (mit Lichtbild) und Ihren Behindertenausweis bei sich.

 

 

 

9. Gruppen

Die Bestellung von Gruppenreisen ist auf Gruppen von bis zu 6 Personen begrenzt

10. Gepäck

Für Ihr in die iDTGV-Wagen mitgebrachtes Gepäck tragen Sie während der gesamten Reise die Verantwortung und Aufsichtspflicht.

Alle Risiken bezüglich Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl des Gepäcks tragen Sie.

Folgendes Gepäck ist kostenfrei:

Fahrgäste, die mit mehr als zwei Gepäckstücken reisen wollen, müssen das iDTGV-Call-Center kontaktieren, um ein iDTGV-Gepäckticket für EUR 35,00 pro weiterem Gepäckstück zu erwerben. Die Zahl der zusätzlichen iDTGV-Gepäcktickets in den oben genannten Kategorien ist auf zwei pro Fahrgast begrenzt. Bei Nichtbeachtung wird eine Gebühr von EUR 45,00 pro Gepäckstück fällig, es sei denn, die Nichteinhaltung ist nicht von Ihnen verschuldet.

Alle Gepäckstücke, die im Zug deponiert werden, müssen einem Fahrgast zugeordnet werden können. Nicht identifizierbare Gepäckstücke gelten als verdächtig und können von den zuständigen Fachpersonen zerstört werden. Bringen Sie deshalb auf Ihrem Gepäck gut sichtbar Ihren Namen und Vornamen an, wenn Sie es über oder unter Ihrem Sitzplatz oder in den gemeinsamen Gepäckräumen in den einzelnen Wagen verstauen wollen. Entsprechende Etiketten stehen den Reisenden in den Bahnhöfen zur Verfügung.

iDTGV-Gepäckscheine können ausschließlich telefonisch gekauft werden. Das iDTGV-Call Center ist täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 8 bis 20 Uhr geöffnet (0.980.982.982 - Rufnummer ohne Zuschlag.) Sie können iDTGV-Gepäcktickets bis spätestens einen Tag vor Abreise erwerben.

Das iDTGV-Gepäckticket ist weder erstattungsfähig noch umtauschbar und muss auf dem Bahnsteig dem iDTGV-Zugbegleiter zusammen mit der Fahrkarte des Fahrgasts vorgelegt werden, um Zugang zum Wagen zu erlangen. Dieses iDTGV-Gepäckticket muss von Ihnen selbst im PDF-Format unter Verwendung der Acrobat Reader-Software oder einer anderen Software, die geeignet ist, das PDF-Format wiederzugeben, gedruckt werden.

Das Gepäck darf die Fahrgäste im Zug nicht behindern und die Sicherheit von Personen nicht beeinträchtigen. Der Zugbegleiter ist berechtigt zu entscheiden, ob das Gepäckstück im Zug stört oder nicht. Fahrgäste mit störendem Gepäck werden im Zug nicht akzeptiert, wenn das Gepäck nicht zurückgelassen wird.

Bitte beachten Sie:

Der Einstiegsbereich ist für Fahrgäste mit einer iDTGV-Fahrkarte reserviert. Die Begleitung durch eine dritte Person bis zur Zugtür oder um beim Gepäck zu helfen, ist daher untersagt. Einem Fahrgast mit einem iDTGV-Gepäckticket kann beim Transport eines sperrigen Gepäckstücks jedoch bis zur Zugtür geholfen werden. Die dritte Person ist nicht berechtigt, in den iDTGV-Wagen einzusteigen.

11. Haustiere

Wie erwerbe ich eine Fahrkarte für mein Haustier?

In den für Fahrgäste vorgesehenen Wagen sind Tiere nicht erlaubt.

Tiere, die bestimmte Bedingungen erfüllen, können jedoch im iDTGV toleriert werden.

„Kleine Haustiere“ können an Bord der iDTGV-Wagen unentgeltlich transportiert werden. Sie müssen dafür allerdings in einem Tierbehälter (maximal 45 cm x 30 cm x 25 cm) untergebracht sein und dürfen höchstens 6 kg wiegen. In diesem Fall müssen Sie keine spezielle Fahrkarte für Ihr Haustier vorweisen.

„Große Tiere“, die mehr als 6 kg wiegen, sowie „kleine Tiere“, die weniger als 6 kg schwer sind und nicht in einem Behälter mit den vorgeschriebenen Maßen untergebracht sind, können an Bord des Zuges transportiert werden, müssen jedoch einen Maulkorb tragen und angeleint sein, wenn für sie eine Fahrkarte für Haustiere vorgewiesen wird (maximal zwei Tiere pro Person). Der Preis dieser Fahrkarte beträgt 35 € und es können maximal zwei solche Fahrkarten pro Person gekauft werden. Bei Nichteinhalten dieser Bestimmungen wird ein zusätzliches Entgelt von 45 € erhoben, es sei denn, Sie haben die Nichteinhaltung nicht verschuldet.

Die Gegenwart eines Tieres im iDTGV wird nur akzeptiert, wenn seitens der anderen Fahrgäste kein Widerspruch erhoben wird.

Wichtig: iDTGV verkauft weder iDTGV-Haustierfahrkarten online noch in den Verkaufsständen in den Bahnhöfen oder Reisebüros.

Die iDTGV-Haustierfahrkarten können nur telefonisch erworben werden. Das Call-Center hat täglich (einschließlich Sonn- und Feiertage) von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Sie können es unter der Nummer 0.980.982.982 - Rufnummer ohne Zuschlag täglich (einschließlich Feiertage) von 8.00 bis 20.00 Uhr erreichen. Sie können Ihre iDTGV-Haustierfahrkarte bis spätestens einen Tag vor Abfahrt während der Öffnungszeiten des Call-Centers für iDTGV-Fahrkarten erwerben.

Die iDTGV-Haustierfahrkarte ist weder erstattungsfähig noch umtauschbar. Die Fahrkarte muss von Ihnen im PDF-Format unter Benutzung der Acrobat Reader-Software oder einer anderen Software, die geeignet ist, das PDF-Format wiederzugeben, ausgedruckt werden. Diese Fahrkarte muss zusammen mit Ihrer Fahrkarte am Bahnsteig vor Einstieg in den Wagen vorgelegt werden. . Die Gültigkeit der iDTGV-Fahrkarte für Haustiere wird elektronisch vom Strichcode-Lesegerät festgestellt, und zwar unter denselben Bedingungen, die oben für die iDTGV-Fahrkarte präzisiert sind.

 

Welcher Bereich ist wählbar?

iDTGV erlaubt den Transport von Haustieren nur im iDzap-Bereich. Der iDzen-Bereich ist für Fahrgäste mit Tieren nicht geeignet, weil die Ruhe der andern Fahrgäste dadurch gestört werden könnte.

Wie lauten die Zugangsbedingungen für mein Haustier?

Versichern Sie sich, dass Ihr Haustier die andern Fahrgäste nicht stört. Es liegt im Ermessen des dem Zugbegleiters zu entscheiden, ob die Bestimmungen für den Transport von Haustieren eingehalten werden. Wenn das Tier andere Fahrgäste stört, kann der Zugbegleiter dem Reisenden mit seinem Tier einen anderen Sitzplatz zuweisen.
Reisende mit Haustieren, welche die Zugangsbestimmungen für iDTGV-Züge nicht einhalten, werden nicht an Bord des Zuges gelassen, wenn Sie nicht auf den Transport ihres Tieres verzichten.

Führhunde können im iDTGV kostenlos reisen, wenn sie die Bedingungen gemäß Artikel 8 erfüllen.

12. Haftung

Für Nebenleistungen von Partnern

iDTGV haftet nicht für Produkte und Leistungen, deren Lieferung bzw. Erbringung unmittelbar zwischen Ihnen und einem Partner von iDTGV vereinbart werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit, die Art, die Beschriftung, die Qualität und die Quantität von verkauften Produkten oder Leistungen sowie ihre Vertragskonformität, ihre Lieferfrist oder die Nutzbarkeit durch Sie selbst.

Für eine Haftung in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen, die Gegenstand eines Vertrags zwischen Ihnen und einem Partner sind, sind die speziellen Bedingungen des Partners maßgeblich.

Bezüglich des von der SNCF angebotenen Eisenbahntransports

iDTGV haftet nicht für die von der SNCF angebotenen Fahrkarten. Die SNCF haftet gegenüber ihren Fahrgästen nach den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

Die SNCF als Beförderungsunternehmen haftet

Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls von von Ihnen mitgeführten Gepäckstücken liegt bei Ihnen.

Für alle Leistungen

iDTGV haftet im Falle der Nichtverfügbarkeit der iDTGV-Dienstleistung vorbehaltlich des nachfolgenden Abschnitts „Haftungsbeschränkung“ nicht, wenn diese auf höhere Gewalt, Unruhen oder auf totale oder teilweise Bestreikung der Transport- und/oder Kommunikationsmittel zurückzuführen ist.

Durch Vornahme Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie die Eigenheiten und Grenzen des Internets zur Kenntnis genommen haben und sich insbesondere der technischen Leistung und Reaktionszeiten bei der Einsichtnahme, bei Suchläufen oder Datenübertragungen sowie der mit der Kommunikationssicherheit verbundenen Risiken bewusst sind und diese akzeptieren.

iDTGV nimmt keine Reklamationen entgegen und leistet keine Rückerstattung in Verbindung mit nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen, die ausschließlich auf Ihr eigenes Verschulden, auf das Verschulden von Dritten, die nichts mit der Leistung zu tun oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

Für Fehler eines Partners, der Erfüllungsgehilfe von iDTGV ist, haftet iDTGV nur nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes « Haftungsbeschränkung ».

Haftungsbeschränkung

iDTGV haftet für vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt und für grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

iDTGV haftet für Schäden aus dem Fehlen einer etwaig ausdrücklich garantierten Beschaffenheit oder aus dem arglistigen Verschweigen von Mängeln der geschuldeten Produkte oder Leistungen sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

iDTGV haftet in den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

iDTGV haftet für die durch die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursachten Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Hat iDTGV vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt, so ist die daraus resultierende Schadensersatzhaftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Für Datenverlust bei Ihnen haftet iDTGV nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, der trotz regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung entsteht.

Jegliche weitergehende Schadensersatzhaftung von iDTGV, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

13. Fahrgastservice und Beschwerden

Sämtliche Anfragen für Informationen, Präzisierungen und Reklamationen im Zusammenhang mit Zahlungen, dem Umtausch von Fahrkarten oder dem Transport müssen über den Link „Kontakt“ auf der der iDTGV-Website erfolgen.

Alle Anfragen im Zusammenhang mit technischen Schwierigkeiten in Bezug auf die Reisebüro-Website und die Ausstellung von Fahrkarten sind an das Reisebüro selbst zu richten.

14. Anwendbares Recht

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von iDTGV unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG – United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980 ). Für alle aus der Auslegung und/oder der Durchführung dieses Vertrags resultierende Streitigkeiten sind die deutschen Gerichte zuständig.