Wilkommen TGV-EUROPE Deutschland !
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DIE WEBSITE "TGV-EUROPE"
Die Leistungen auf der Website „TGV-EUROPE“ (nachfolgend auch „Website“) werden von dem Unternehmen Voyages-sncf.com angeboten, eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht, die im Handelsregister unter der Nummer 431 810 621 eingetragen ist und deren Sitz sich in 2 place de la Défense, CNIT 1, BP 440, 92053 Paris La Défense Cedex, Frankreich, befindet.
Das Unternehmen Voyages-sncf.com ist eine Tochtergesellschaft der Société Nationale des Chemins de fer Français (SNCF). Es verfügt über eine Reisebüro-Lizenz (license d’agent de voyages) unter der Nr. LI 092 01 002.
Das Unternehmen Voyages-sncf.com hat gemäß den Bestimmungen des französischen Code du Tourisme bei GAN EUROCOURTAGE IARD, Tour GAN Eurocourtage, 4/6 avenue d’Alsace - 92033 LA DEFENSE Cedex eine Versicherung für durch die Geschäftstätigkeit von Voyages-sncf.com verursachte Körper-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen. Die Versicherungssumme beträgt 7.622.451 Euro pro Schadensfall und Versicherungsjahr.
Die auf der Website enthaltenen Angebote für Zugtickets, auf die die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen Anwendung finden, sind grundsätzlich gültig, solange sie online sind, und bis zum Verkauf aller verfügbaren Plätze in einem bestimmten Zug; die Angebote für Zugtickets können sich in Echtzeit bis zur Annahme der Bestellung ändern.
1. Definitionen und Anwendungsbereich
1.1. Definitionen
„Bestellung“ ist jedes Angebot zum Kauf von Zugtickets, das vom Nutzer auf der Website „TGV-EUROPE“ abgegeben wird.
„Spezielle Bedingungen“ sind die Bedingungen für die Lieferung der Zugtickets durch SNCF oder iDTGV sowie für den Gebrauch der Reisetickets der SNCF, sofern diese Bedingungen zum Zeitpunkt der Bestellung zugänglich sind.
„Nutzer“ ist jede Person, die die Website „TGV-EUROPE“ zum Zweck der Reservierung und/oder Bestellung von Tickets benutzt.
1.2. Anwendungsbereich
Vorliegende Allgemeine Verkaufsbedingungen (nachfolgend auch „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle Bestellungen, die auf der Website „TGV-EUROPE“ getätigt werden, sowie für deren Annahme und die nachfolgende Ausführung der Bestellung.
Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2008.
Die Nutzer werden gebeten, die Verkaufsbedingungen, die von jeder Seite der Website aus durch Klicken auf einem Link aufgerufen werden können, aufmerksam zu lesen. Den Nutzern wird geraten, die Verkaufsbedingungen herunterzuladen oder auszudrucken und eine Kopie aufzubewahren
Die Nutzung der Website setzt das vollständige und unwiderrufliche Einverständnis mit der Geltung der Verkaufsbedingungen voraus.
Das Aufgeben von Bestellungen ist ausschließlich den Nutzern vorbehalten, die die Verkaufsbedingungen gelesen und durch Anklicken des entsprechenden Buttons akzeptiert haben.
Es wird den Nutzern dringend empfohlen, die Verkaufsbedingungen bei jedem neuen Besuch der Website durchzulesen, da sich Voyages-sncf.com das Recht vorbehält, die Verkaufsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung abzuändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits aufgegebene Bestellungen, die dann von Voyages-sncf.com gemäß den Bestimmungen in Nr. 3 angenommen werden.
2. Gebrauch der Website
Die Website soll dem Nutzer Fahrplanauskünfte und/oder Auskünfte über Ticketpreise in den jeweiligen Ländern geben und ihm, soweit benötigt, die Bestellung der entsprechenden Tickets ermöglichen.
Um eine Bestellung aufzugeben, muss der Nutzer volljährig und geschäftsfähig sein.
Der Nutzer ist in finanzieller Hinsicht verantwortlich für die Nutzung der Website in seinen Namen auf seine Rechnung, in seinem Namen auf Rechnung Dritter oder unter seinem Namen (einschließlich der Nutzung durch Minderjährige), es sei denn, es liegt eine arglistige Nutzung vor, die ohne jegliches Verschulden des berechtigten Nutzers erfolgte. Der Nutzer gewährleistet die Richtigkeit der Informationen, die von ihm oder einem Dritten, der seine Daten auf der Website verwendet, angegeben werden.
Eine arglistige Verwendung der Website oder eine Verletzung dieser Verkaufsbedingungen kann jederzeit zu einer Verweigerung des Zugangs zu den Leistungen auf der Website durch Voyages-sncf.com führen.
3. Die Bestellung
3.1 Aufgabe der Bestellung
Die Aufgabe einer Bestellung erfolgt wie nachstehend erläutert:
1) Der Nutzer macht auf der Website zum Zweck der Fahrplanauskunft gewisse Angaben (Startort, Zielort, Datum, Zeit, Anzahl der Fahrgäste, Nummer der SNCF-Treue-/Kundenkarte etc.);
2) Es wird eine Liste der seinem Auskunftsersuchen entsprechenden Tickets (nachfolgend auch "Produkte") mit Angabe der entsprechenden Preise angezeigt;
3) Der Nutzer wählt das gewünschte Produkt oder die gewünschten Produkte aus;
4) Eine detailliertere Darstellung des Produkts und Preises bzw. der Produkte und Preise ermöglicht dem Nutzer die Verifizierung der Details seiner Bestellung;
5) Der Nutzer wählt die Art der Lieferung des Produkts bzw. der Produkte aus;
6) Der Nutzer gibt seine Personalien ein (Name, E-Mail-Adresse oder postalische Adresse);
7) Der Nutzer vergewissert sich, dass alle angezeigten Informationen den von ihm gemachten Angaben entsprechen (Datum, Uhrzeit, Start- und Zielort des Zuges, Lieferadresse, Preis, Name, Alter der Reisenden etc.);
8) Der Nutzer gibt seine Bankdaten ein (Kartennummer, Gültigkeitsdatum und Sicherheitscode);
9) Der Nutzer gibt seine Bestellung verbindlich auf, wenn er durch Anklicken des nachfolgend genannten Buttons die Verkaufsbedingungen und, soweit einschlägig, die Speziellen Bedingungen akzeptiert.
Vor der verbindlichen Aufgabe der Bestellung kann der Nutzer jederzeit seine Angaben überprüfen und korrigieren.
3.2 Eingangsbestätigung und Annahme der Bestellung
Voyages-sncf.com bestätigt dem Nutzer unverzüglich nach der Bestellung den Erhalt der Bestellung per E-Mail. Das die Bestellung bestätigende E-Mail enthält eine exakte Beschreibung der Bestellung, die vom Nutzer aufgegeben wurde.
Der Vertrag zwischen dem Nutzer und Voyages-sncf.com kommt durch die Annahme der Bestellung durch Voya-ges-sncf.com zustande. Nachfolgender Artikel 3.3 bleibt unberührt.
Es ist Aufgabe des Nutzers, dafür Sorge zu tragen, dass die zum Zeitpunkt der Bestellung von ihm übermittelten Daten korrekt sind und die Bearbeitung seiner Bestellung ermöglichen.
Voyages-sncf.com übernimmt keinerlei Verantwortung, wenn die Bestellung nicht durchgeführt oder zugestellt werden kann, weil dem Nutzer bei der Eingabe seiner Angaben ein Fehler unterlaufen ist oder er etwas unterlassen hat.
3.3 Verweigerung der Bestellannahme
Voyages-sncf.com behält sich in folgenden Fällen das Recht vor, die Bestellannahme auszusetzen oder die Bestellung abzulehnen:
• unvollständige oder unrichtige Daten zum Zeitpunkt der Bestellung;
• unbezahlte frühere Bestellungen oder Zahlungsverweigerung durch die Bank oder das Finanzinstitut des Nutzers.
Im Falle der Ablehnung der Bestellung wird Voyages-sncf.com keine Zahlung annehmen bzw. bereits erhaltene Zahlungen sofort zurückerstatten.
3.4 Nachweis der Bestellung
Mit Ausnahme offensichtlicher Fehler von Voyages-sncf.com sind hinsichtlich getätigter Bestellungen die im Computersystem von Voyages-sncf.com gespeicherten Daten maßgeblich, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass diese Daten unzutreffend sind und von den von ihm eingegebenen Daten abweichen.
Die auf Computer- oder elektronischen Systemen von Voyages-sncf.com gespeicherten Daten haben Beweiskraft. Sofern sie als Beweismittel in ein streitiges Verfahren eingeführt werden, gelten sie im Verhältnis zwischen den Parteien als gültige und zulässige Beweismittel, und zwar unter denselben Bedingungen und mit derselben Beweiskraft wie jedes erstellte, erhaltende oder aufbewahrte schriftliche Dokument.
3.5 Änderung oder Widerruf/Stornierung der Bestellung durch den Nutzer
Eine Änderung oder Stornierung von auf der Website aufgegebenen Bestellungen kann nur zu den im Zeitpunk der Bestellung zugänglichen Speziellen Bedingungen erfolgen, die für die Lieferung von Zugtickets durch SNCF, iDTGV oder andere europäische Bahnunternehmen sowie für den Gebrauch von SNCF-Reisetickets gelten. Diese Speziellen Bedingungen sind Bestandteil der vorliegenden Verkaufsbedingungen und müssen aufmerksam durchgelesen und akzeptiert werden, bevor eine Bestellung von Zug- oder Reisetickets aufgegeben wird.
4. Preis und Bezahlung
4.1 Das die Bestellung bestätigende E-Mail enthält detaillierte Angaben darüber, was im jeweiligen Preis enthalten ist.
Die Preise sind in Euro angegeben und beinhalten sämtliche Steuern, es sei denn, dies ist auf der Website anders angegeben. Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt; die Höhe der Versandkosten wird auf der Website angegeben.
4.2 Die Bezahlung erfolg direkt mittels Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express) oder über ein sicheres Zahlungssystem, wenn der Nutzer seine Bestellung verbindlich aufgegeben hat.
4.3 Ist eine Zahlung aus einem vom Nutzer zu vertretenden Grund ungültig, unvollständig oder nicht getätigt, wird Voyages-sncf.com auf Kosten des Nutzers vom Vertrag zurücktreten und behält sich vor, ein zivil- oder strafrechtliches Verfahren gegen den Nutzer anhängig zu machen.
5. Informationen und Beschwerden
Informationen und mögliche Details sowie Beschwerden müssen in der Rubrik „Kontakt“ auf der Website angefordert bzw. vorgebracht werden oder per Post zu Händen der Kundenservice an folgende Adresse „Service clientèle TGV Europe“, BP 10012, 1060 Brüssel 6, BELGIEN geschickt werden.
6. Verantwortlichkeit von Voyages-sncf.com für die Website und ihre Nutzung
6.1 Voyages-sncf.com garantiert nicht, dass die Website frei von Fehlern oder Bugs ist oder dass diese korrigiert werden können. Voyages-sncf.com garantiert auch nicht, dass die Website ohne Unterbrechungen oder Störungen funktioniert oder mit einer bestimmten Konfiguration kompatibel ist, die von derjenigen abweicht, die für Voyages-sncf.com ausdrücklich als kompatibel angegeben ist.
Voyages-sncf.com. übernimmt vorbehaltlich Artikel 6.4 keine Haftung für Funktionsstörungen, welche auf Software Dritter zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob diese Software in die Website integriert ist oder über diese zur Verfügung gestellt wird.
Voyages-sncf.com übernimmt vorbehaltlich Artikel 6.4 keine Haftung für Schäden, seien sie vorhersehbar oder nicht (einschließlich entgangenem Gewinn oder entgangener Gewinnchancen), die durch die Nutzung der Website oder durch die teilweise oder vollumfängliche Unmöglichkeit ihrer Nutzung entstehen. Voyages-sncf.com kann den Inhalt von allen Internetseiten, auf die man über zum Zwecke der Erleichterung von Recherchen gesetzte Links gelangt, nicht kontrollieren und ist daher für den Inhalt solcher Internetseiten vorbehaltlich Artikel 6.4 nicht verantwortlich.
Voyages-sncf.com kann vorbehaltlich Artikel 6.4 nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die auf die Internetverbindung zurückzuführen sind (bei Unterbrechungen, bei langen Wartezeiten bei Aufruf der Seite, bei der Abgabe der Bestellung …). Der Nutzer bestätigt, dass ihm die Sicherheitsrisiken, die mit der Kommunikation über das Internet verbunden sind, bekannt sind.
6.2 Voyages-sncf.com garantiert nicht, dass die Website mit dem IT-System des Nutzers kompatibel ist.
6.3 Die Website kann Links zu Internetseiten von Dritten enthalten. Diese Links werden ausschließlich zur Erleichterung der Nutzung zur Verfügung gestellt. Voyages-sncf.com übernimmt vorbehaltlich Artikel 6.4 keinerlei Verantwortung für Internetseiten Dritter oder weiterführende Links und macht sich den Inhalt oder die Fehlerfrei-heit der Materialien auf solchen Internetseiten nicht zu eigen. Der Besuch solcher Internetseiten erfolgt auf alleinige Gefahr des Nutzers.
6.4 Der Ausschluss der Schadensersatzhaftung in Artikel 6.1, 6.2, 6.3 und Artikel 7.3 Absatz 2 gilt nicht in folgenden Fällen:
• Voyages-sncf.com haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.
• Voyages-sncf.com haftet für Schäden aus dem Fehlen einer etwaig ausdrücklich garantierten Beschaffenheit oder aus dem arglistigen Verschweigen von Mängeln ihrer Produkte oder Leistungen sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
• Voyages-sncf.com haftet in den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
• Voyages-sncf.com haftet für die durch die Verletzung von sog. Kardinalpflichten verursachten Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Hat Voyages-sncf.com Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt, so ist die daraus resultierende Schadensersatzhaftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
• Für Datenverlust beim Nutzer haftet Voyages-sncf.com nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, der trotz regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung entsteht.
Jegliche weitergehende Schadensersatzhaftung von Voyages-sncf.com, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
7. Lieferung
Im Rahmen seiner Bestellung muss der Nutzer eine der folgenden Arten der Lieferung auswählen:
- Abholung an einem französischen Bahnhof, falls ein französischer Bahnhof Startbahnhof ist;
- Abholung bei einem Büro der SNCF in Ländern außerhalb Frankreichs;
- Zusendung per Post.
7.1 Wenn der Nutzer sich entschieden hat, seine Tickets an einem französischen Bahnhof abzuholen, erfolgt dies an der Selbstbedienungssäule (nur gültig, falls ein französischer Bahnhof Startbahnhof ist).
7.2 Wenn der Nutzer sich entschieden hat, seine Tickets außerhalb von Frankreich in einem Büro der SNCF abzuholen, muss er bei der Abholung die Kreditkarte vorlegen, mit der die Bezahlung vorgenommen wurde. Dabei wird der PIN-Code dieser Karte benötigt.
7.3 Wenn der Nutzer sich entschieden hat, sich seine Tickets postalisch zusenden zu lassen, werden die Tickets, soweit vom Nutzer nicht anderweitig verlangt, an die Adresse zugestellt, die der Nutzer im Rahmen seiner Bestellung angegeben hat. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass die Informationen, die Voyages-sncf.com benötigt, um die auf der Website aufgegebene Bestellung zuzusenden, korrekt und vollständig sind.
Die Lieferung erfolgt mit normaler Post innerhalb von 4 Werktagen nach Annahme der Bestellung durch Voyages-sncf.com, es sei denn, auf der Website ist etwas Anderes angegeben. Diese Lieferzeit ist ein Richtwert und Voyages-sncf.com übernimmt vorbehaltlich Artikel 6.4 keine Haftung für verspätete Lieferungen.
8. Schutz der Website
Voyages-sncf.com ist Inhaberin der gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (nachfolgend "Immaterialgüterrechte") an der Website und deren Inhalt (Texte, Layout, grafische Elemente, Logos etc.).
Durch die Benutzung der Website werden dem Nutzer keine Immaterialgüterrechte übertragen.
Die Elemente, die auf der Website zugänglich sind, d.h. Texte, Fotos, Bilder, Abbildungen, Icons, Karten, Töne, Videos, Software, Datenbanken und Daten sind ebenfalls durch Immaterialgüterrechte oder andere Rechte geschützt.
Jegliche Vervielfältigung, Darstellung, Bearbeitung, Anpassung, Übertragung, Verbreitung, Digitalisierung, Online-Zurverfügungstellung und öffentliche Wiedergabe sowie jegliche wirtschaftliche Verwertung der Website auf irgendeine andere Weise sind ohne die vorherige Zustimmung von Voyages-sncf.com untersagt. Dieses Verbot bezieht sich insbesondere auf Scrapping oder den Gebrauch von automatisierten Programmen (Robots) zum Zwe-cke der Herauslösung oder Vervielfältigung von Elementen der Website, einschließlich der auf der Website angebotenen Produkte und Leistungen, zu wirtschaftlichen Zwecken.
Ohne die vorherige Zustimmung von Voyages-sncf.com erfolgende Verwertungen der Website oder von Teilen davon können zu entsprechenden Maßnahmen führen, insbesondere zur Einleitung gerichtlicher Schutzmaßnahmen gegen Nachahmungen.
Lediglich die private und nicht-kommerzielle Nutzung eines unwesentlichen Teils der Website ist zulässig.
Die Einfügung von Hyperlinks auf einen Teil der Website ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Voyages-sncf.com ist verboten.
9. Schutz der Privatsphäre des Nutzers, Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner personenbezogener Daten
9.1 Voyages-sncf.com ist um den Schutz der Privatsphäre der Nutzer der Website besorgt und hat Regeln festgelegt, um die personenbezogenen Daten der Nutzer zu schützen. Durch das Anklicken des Bestell-Buttons (siehe Artikel 3.1) und die Übermittlung personenbezogener Daten an Voyages-sncf.com willigt der Nutzer ein, dass Voyages-sncf.com seine personenbezogenen Daten so verwendet, wie dies in diesen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist.
9.2 Voyages-sncf.com verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten der Nutzer der Website:
• personenbezogenen Daten mit Bezug auf die Bestellungen und Zahlungen einschließlich Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern etc.;
• IP-Adressen;
• sonstige relevante personenbezogene Daten, die der Nutzer Voyages-sncf.com mitteilt.
9.3 Diese personenbezogenen Daten werden verwendet für:
• die Ausführung der Bestellungen und Bearbeitung der Zahlungen;
• die Kontaktierung des Nutzers zu Werbezwecken einschließlich der Übersendung eines Newsletters;
• die Information des Nutzers über Voyages-sncf.com, deren Produkte, Leistungen und Website.
Die Einholung von Informationen im Hinblick auf ein Fernabsatzgeschäft ist notwendig, weil sie für die Durchführung und die Lieferung der Tickets sowie für die Erstellung der Rechnungen erforderlich sind. Die Informationen werden strikt vertraulich behandelt. Wenn diese Informationen fehlen, wird die Bestellung zurückgewiesen.
Voyages-sncf.com verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Nutzer nur für die in diesen Verkaufsbedingungen ausdrücklich genannten Zwecke zu verwenden. Voyages-sncf.com verpflichtet sich ferner, den Nutzer betreffende Daten ohne die vorherige Zustimmung des Nutzers nicht zu veröffentlichen, bekannt zu geben oder an Dritte zu übermitteln.
9.4 Der Nutzer hat das Recht, alle seine personenbezogenen Daten einzusehen und zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren, wenn diese unvollständig oder unrichtig sind. Entsprechende Anträge oder Erklärungen zur Ausübung dieser Rechte müssen unter der Rubrik „Kontakt“ auf der Website vorgebracht oder per Post zu Händen der Kundenservice: „Service clientèle TGV Europe“ an folgende Adresse BP 10012, 1060 Brüssel 6, BELGIEN geschickt werden.
9.5 Beim erstmaligen Aufrufen der Website bietet Voyages-sncf.com dem Nutzer die Möglichkeit, seine Sprache auszuwählen und als Präferenz zu speichern. Zu diesem Zweck willigt der Nutzer darin ein, dass Voyages-sncf.com Cookies verwendet, d.h. kleine Dateien, die vom Internet-Server von Voyages-sncf.com auf die Festplatte des Nutzers übertragen werden und Informationen über die bevorzugte Sprache des Nutzers sammeln und den Besuch der verschiedenen Seiten der Website nachverfolgen. Voyages-sncf.com benutzt diese Cookies, um zu vermeiden, dass der Nutzer wiederholt die gleichen Informationen oder Informationen in einer falschen Sprache erhält, und um den Inhalt und die Darstellung der Website an den Browsertyp des Nutzers anzupassen. Wünscht der Nutzer die Setzung von Cookies nicht, kann er einfach den Button "Diese Information nicht auf einem Cookie speichern" anklicken.
10. Pflichten des Nutzers der Website
10.1 Der Nutzer:
(a) darf die Website von Voyages-sncf.com nicht für illegale Zwecke verwenden oder für Zwecke, die die Rechte von Voyages-sncf.com oder Dritten beeinträchtigen können; der Nutzer darf die Website nicht dazu benutzen, um illegale, diskriminierende oder beleidigende Inhalte an Voyages-sncf.com oder Dritte zu verbreiten;
(b) darf den Zugang zu und die Funktionen der Website nicht stören oder unerlaubten Zugriff auf die IT-Systeme von Voyages-sncf.com nehmen oder dies versuchen und er darf die Website nicht abändern oder sie dazu verwenden, um Viren, Hackerattacken, Würmer etc. zu verbreiten;
(c) muss die allgemeinen Nutzungsbedingungen und die vorliegenden Verkaufsbedingungen beachten;
(d) muss sich vor der verbindlichen Aufgabe seiner Bestellung vergewissern, dass diese genau seinen Anforderungen entspricht;
(e) muss seine personenbezogenen Daten korrekt eingeben, damit seine Bestellung bearbeitet werden kann;
(f) muss seine Zahlungsfähigkeit und die Gültigkeit seiner Zahlungsmittel verifizieren.
10.2 Für den Fall der schuldhaften Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Nutzer ist Voyages-sncf.com berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Website unverzüglich zu sperren und Schadensersatz zu verlangen.
11. Verschiedenes
11.1 Die Tatsache, dass Voyages-sncf.com nicht sofort eines ihrer Rechte gemäß diesen Verkaufsbedingungen geltend macht, stellt keinen Verzicht auf die Ausübung dieser Rechte dar.
11.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist für den Vertrag zwischen dem Nutzer und Voyages-sncf.com von entscheidender Bedeutung.
11.3 Liegt ein Fall von höherer Gewalt vor, der Voyages-sncf.com die Erbringung ihrer Leistungen unmöglich macht, wie insbesondere eine Unterbrechung des Telekommunikationsnetzes, wird Voyages-sncf.com von der Verpflichtung zur Erbringung der betroffenen Leistungen für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufzeit befreit. Aufgrund von höherer Gewalt nicht erbrachte Leistungen führen zu einem Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung, nicht aber zu einem Anspruch auf Schadenersatz.
12. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Alle Streitigkeiten bezüglich der Nutzung der Website von Voyages-sncf.com, bezüglich dieser Verkaufsbedingungen und der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge oder bezüglich der über diese Website bestellten Produkte oder Leistungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz oder Wohnsitz des in Deutschland ansässigen Nutzers. Voyages-sncf.com ist jedoch auch berechtigt, am Gericht ihres Sitzes Klage gegen den Nutzer zu erheben.
Rechtliche vermerke
Die vorliegende Internetseite ist von der Firma Voyages-sncf.com erstellt. Die Firma ist im Handelregister von Nanterre (Frankreich) unter der Nummer 431 810 621 registriert und hat ihren Geschäftssitz in: 2 place de la Défense, CNIT 1, BP 440, 92053 Paris La Défense Cedex, Frankreich.
Voyages-sncf.com ist in Besitz einer offiziellen Zulassung als Reiseagentur mit folgender Nummer: LI 092 01 002.
Verantwortlich für die Publikation ist Frau Rachel Picard.
Die allgemeine Struktur dieser Internetseite, sowie die in dieser Internetseite inbegriffenen Elemente (vor allem: Marken, Logos, Texte, Fotos, Grafiken, Bilder, Vertonung, …), sind durch das geistige Eigentumsrecht geschützt.
Jegliche Präsentation oder Wiedergabe der gesamten oder eines Teils dieser Internetseite, in welcher Form und mit welchen Mitteln auch immer, zu anderen als streng privaten Zwecken, ist ohne vorangehende schriftliche Genehmigung von Voyages-sncf.com, strengstens verboten.
Jegliche unerlaubte Benutzung der gesamten oder eines Teils dieser Internetseite (Internet-Piraterie, Nachahmung, usw.) kann entsprechend der geltenden Gesetze mit einer Strafverfolgung geahndet werden.
Voyages-sncf.com hinterlässt Cookies auf dem Computer des Benutzers, die dazu dienen, die Verbindung zu optimieren und die Benutzung der Site zu personalisieren. Diese Option kann im in der Navigationssoftware deaktiviert werden.
Der Benutzer kann durch in dieser Internetseite enthaltene Hypertext-Links auf externe Internetseiten hingewiesen und weitergeleitet werden, für deren Inhalt die Verantwortung von Voyages-sncf.com in keiner Weise herangezogen werden kann.
Kind von 0 bis 3 Jahren
Allgemeine Verkaufsbedingungen der iDTGV – 01/09/2008
1. Allgemeine Bestimmungen
Um von den Vorteilen der iDTGV-Produkte und -Dienstleistungen zu profitieren, bitten wir Sie, diese nachstehenden Allgemeinen Bedingungen genau zu lesen.
Das Akzeptieren der Allgemeinen Verkaufsbedingungen der iDTGV durch das Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf der Website von iDTGV ist für die Bestätigung Ihres Auftrages und die Lieferung der iDTGV-Fahrkarten und den Zugang zu den weiteren Dienstleistungen von iDTGV erforderlich. IDTGV behält ich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen der iDTGV jederzeit zu ändern, wobei Änderungen nur für nach Einführung der Änderungen abgegebene Bestellungen gelten.
Definitionen
Sie: Jede Nutzerin und jeder Nutzer der Reisebüro-Website, die oder der über diese iDTGV-Fahrkarten bestellt.
IDTGV: Eine im Handelsregister von Nanterres unter der Nr. 478 221 021 eingetragene Vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht (SAS) mit Hauptsitz in 7, rue Pablo Neruda, 92300 LEVALLOIS PERRET, Frankreich.
IDTGV-Fahrkarte: ein vom Reisenden in Form einer Fahrkarte zum selber ausdrucken (billet imprimé®) gespeichertes Dokument, das Zugang zu einem Sitzplatz und das Anrecht auf den Transport in einem iDTGV-Zug erteilt, unter Vorbehalt der Gültigkeit der Fahrkarte, die mittels eines Strichkode-Lesegeräts elektronisch kontrolliert wird.
Bestellung(en): Die Online-Buchung über die Reisebüro-Website von einer oder mehreren iDTGV-Fahrkarten sowie die Online-Zahlung per Kreditkarte (CB, Visa oder Mastercard). Dieser Vorgang beinhaltet, dass Sie die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von iDTGV akzeptieren. Die Bestellung gilt als abgeschlossen und der Vertrag ist geschlossen, wenn die Zahlung bestätigt ist.
Erstellung: Personalisierung der iDTGV-Fahrkarten durch Eingabe des Namens, des Vornamens und des Geburtsdatums des Fahrgasts und Bestätigung vor dem Druck.
Reisedatei: Alle Einzelheiten der Reise, verbunden mit einer Ihnen mitgeteilten Referenznummer zur Ermöglichung des Ausdrucks der iDTGV-Fahrkarte und/oder dem Anbringen von Reklamationen. Eine Bestellung kann mehrere Reisedateien enthalten.
Nebenleistungen: Alle Ihnen von iDTGV in den iDTGV-Wagen zur Verfügung gestellten Dienstleistungen; die weiteren Dienstleistungen können entsprechend dem Zeitpunkt oder der gewählten Art der Reise variieren. Sie werden von den Partnern von iDTGV erbracht.
Reisebüro-Website: Website des Reisebüros, mit dem Sie während der Bestellung einer oder mehrerer iDTGV-Fahrkarten verbunden sind. Über die Reisebüro-Webseite können Sie zudem Ihre iDTGV-Fahrkarten ausdrucken und auf Ihre Reisedatei zugreifen.
IDTGV-Site: Website von iDTGV mit dem Link www.idtgv.com , von wo aus Sie Ihre iDTGV-Fahrkarten ausdrucken und auf Ihre Reisedatei zugreifen können.
Zugbegleiter: Mitarbeiter der SNCF, der mit der Kontrolle beauftragt ist und die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet. Er ist außerdem zuständig für die Überprüfung der iDTGV-Fahrkarten in den iDTGV-Wagen. Der Zugbegleiter ist durch den französischen Procureur de la République (Staatsanwaltschaft) akkreditiert und vereidigt. Damit ist er berechtigt, bei der Fahrausweiskontrolle Name und Adresse von zuwiderhandelnden Personen aufzunehmen (Art. 529-4 II, franz. Code de procédure pénale). Der Zugbegleiter hat zudem den Auftrag, für die Einhaltung der Verhaltensregeln an Bord der iDTGV-Wagen zu sorgen, die in Art. 4 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen iDTGV festgehalten sind.
Fahrgast : Alle Kunden, die durch iDTGV gegenwärtig oder zukünftig transportiert werden und die eine iDTGV-Fahrkarte mit ihrem Namen, Vornamen und Geburtstag besitzen.
Was ist iDTGV?
iDTGV verkauft Fahrkarten und organisiert in den iDTGV-Wagen Nebenleistungen, für die sie verantwortlich ist. iDTGV-Fahrkarten können ausschließlich über das Internet gebucht werden. Die Beförderung wird durch die SNCF vorgenommen; bezüglich des Beförderungsvertrags ist SNCF Ihr Vertragspartner und iDTGV handelt beim Abschluss dieses Beförderungsvertrags als Stellvertreter von SNCF. SNCF zeichnet verantwortlich für die technische Durchführung der Reise und in ihrer Eigenschaft als Transportunternehmen obliegen ihr insbesondere die damit verbundenen Sicherheitspflichten.
2. Preise
Die Preise der iDTGV-Fahrkarten gelten für jeden Fahrgast.
Nur Kinder, die am Tag der Reise unter 4 Jahre alt sind, können unentgeltlich reisen, wobei sie in diesem Fall kein Anrecht auf einen eigenen Sitzplatz haben. Wenn für ein Kind unter 4 Jahren ein separater Sitzplatz gewünscht wird, muss eine iDTGV-Fahrkarte zu normalen Tarifbedingungen gekauft werden.
Bei den iDTGV-Tarifen können keine Tarifermäßigungen, Sozialtarife, Eisenbahner- oder Festtarife oder irgendein SNCF-Treueprogramm geltend gemacht werden. Außerdem ist beim Erwerb einer iDTGV-Fahrkarte keine Nebenleistung wie train +“, Autozug, Gepäckservice erhältlich.
3. Bestellung
Befugnis
Bei der Aufgabe einer Bestellung müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein und die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen anerkennen. Sie sind sowohl für die in Ihrem eigenen Namen als auch die im Namen von Dritten abgegebenen Bestellungen finanziell verantwortlich. Sie bestätigen zudem, dass die von Ihnen angegebenen Informationen der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.
Wie wird eine Bestellung ausgeführt?
Sie bestellen direkt und online über die Reisebüro-Webseite . Alle Einzelheiten bezüglich Ihres Auftrags werden in Ihrer "Reisedatei" enthalten.
Die IDTGV-Fahrkarten können nicht früher als 6 Monate vor Abfahrt des Zuges bestellt werden. Der Erwerb von iDTGV-Fahrkarten ist bis spätestens eine Stunde vor Abfahrt am Abfahrtsort möglich.
Bei der Bestellung einer iDTGV-Fahrkarte geben Sie bitte Folgendes an:
- Die Anzahl der Fahrgäste,
- die Datum und die Uhrzeit der Abfahrt(en),
- die Abfahrts- und Ankunftsorte;
- die Art der Reise (iDzap und iDzen);
- die gewünschte Komfortklasse im Zug (1. oder 2. Klasse).
Sobald Sie diese Informationen eingegeben haben, wird Ihnen eine Vorschlagsliste der iDTGV-Fahrkarten angezeigt, die Ihrer Suche entsprechen. Der von Ihnen gewünschte Bereich kann nur bestellt werden, solange genügend Plätze zur Verfügung stehen Sie erhalten die Bestätigung darüber nach Bezahlung.
Wählen Sie eine der vorgeschlagenen iDTGV-Fahrkarten aus und überprüfen Sie, ob diese auch tatsächlich allen Kriterien entspricht, die Sie eingegeben haben. Achten Sie dabei besonders auf das Reisedatum und die Zeit sowie auf den Abfahrts- und Zielort.
Bestätigen Sie die Wahl Ihrer iDTGV-Fahrkarte, nachdem Sie Ihre Kontaktangaben (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) eingegeben und das Feld angekreuzt haben, mit dem Sie die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorbehaltlos akzeptieren.
Sie zahlen über eine sichere Verbindung mit Ihrer Kreditkarte, indem Sie Ihre Kartenangaben (Art der Kreditkarte, Nummer und Gültigkeitsdauer) mitteilen, und den Vorgang durch Klicken auf "Validez" bestätigen. Nach der Bestätigung Ihres Auftrages ist die iDTGV-Fahrkarte nicht erstattungsfähig. Die gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- und Anfechtungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Anschließend wird Ihnen automatisch eine Bestätigung des Auftrags mit dem Referenzcode Ihrer Reisedatei per E-Mail übermittelt. Dieser Referenzcode ist für Sie persönlich. Die Reisedatei ist nicht übertragbar.
Wenn Sie eine iDTGV-Rückfahrkarte buchen, können Sie die Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt nicht einzeln erstellen und ausdrucken.
Das bedeutet:
- Der Fahrgast muss für beide Reisestrecken der gleiche sein.
- Ein Umtausch der Fahrkarte unterliegt den Bedingungen gemäß Art. 7 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Dies bedeutet insbesondere, dass Ihre iDTGV-Fahrkarte für die Rückfahrt nicht mehr umgetauscht werden kann, sobald Sie Ihre Fahrkarte für die Hinfahrt erstellt haben. Wenn Sie unter Vorbehalt der Bestimmungen gemäß Art. 7 länger von der Möglichkeit eines Umtausches profitieren möchten, sollten Sie deshalb die iDTGV-Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt einzeln buchen (zwei Transaktionen).
Wie wird die Online-Zahlung Ihres Auftrages vorgenommen?
Die Online-Bezahlung erfolgt ausschließlich in Euro direkt bei iDTGV, und zwar für Beträge von mindestens 1 und maximal 800 Euro pro Tag und Bank-/Kreditkarte.
Die folgenden Kreditkarten werden akzeptiert:
- in Frankreich von Carte Bleue, EUROCARD, MASTERCARD oder VISA ausgestellte Kreditkarten;
- im Ausland von EUROCARD, MASTERCARD und VISA ausgestellte Kreditkarten.
Zahlungen, die über die Reisebüro-Webseite an iDTGV überwiesen werden, erfolgen SSL-verschlüsselt (Secure Socket Layer).
Wie können Sie Ihre Bestellung abholen?
Die iDTGV-Fahrkarten sind nur als Fahrkarten zum selber ausdrucken erhältlich. Sie können eine Bestellung nicht bei einem Reisebüro oder der SNCF (Fahrkartenschalter an Bahnhöfen, Läden, Verkaufsautomaten) abholen.
Sie können Ihre iDTGV-Fahrkarte auf zwei verschiedene Weisen erstellen:
- unmittelbar nach Abschluss Ihrer Bestellung auf der Reisebüro-Website;
- später durch Einloggen auf der iDTGV-Website oder der Reisebüro-Website unter Angabe Ihres Namens und der Nummer Ihres Reiseplans.
Nach dem Erstellen ist Ihre iDTGV-Fahrkarte, ob ausgedruckt oder nicht, nicht erstattungsfähig und nicht umtauschbar. Die gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- und Anfechtungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Bevor Sie den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Fahrgastes bestätigt haben, haben Sie die Möglichkeit, Ihre iDTGV-Fahrkarte gemäß den Bestimmungen von Art. 7 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen über das iDTGV-Call Center umzutauschen. Nach einem Umtausch kann die iDTGV-Fahrkarte nur von der iDTGV-Website aus ausgedruckt werden.
Sie können Ihre Fahrkarte entweder direkt über Ihren ordnungsgemäß konfigurierten Computer ausdrucken (erforderlich sind Internetanschluss, Acrobat Reader sowie Laser- oder Tintenstrahldrucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi) oder Sie können sie an einem iDTGV-Kioskterminal in Paris, Gare de Lyon sowie den Bahnhöfen Paris Montparnasse, Paris Gare de l'Est, Straßburg, Mulhouse, Marseille Saint-Charles, Montpellier Saint-Roch und Bordeaux Saint-Jean ausdrucken (Öffnungszeiten und Adressen finden Sie auf www.idtgv.com). iDTGV haftet für Schädendie aufgrund einer außerplanmäßigen Schließung des Kioskterminals oder wegen Abwesenheit des Personals während der üblichen Öffnungszeiten entstehen können, nur nach Maßgabe des Art. 12 «Haftung » dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens 30 Minuten vor Abfahrt des Zuges an einem dieser Kioskterminals einzufinden, um Ihre iDTGV-Fahrkarte auszudrucken.
Bedingungen für die Gültigkeit der gedruckten Fahrkarten
Die iDTGV-Fahrkarte ist nur gültig, wenn sie auf einem vorne und hinten leeren A4-Papier ohne Veränderung der Druckgröße im Portrait-Format (senkrecht) mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker gedruckt wird. Sie kann in keinem Fall auf einem anderen Träger (elektronischer Träger, Bildschirm …) vorgelegt werden; in diesem Fall wird sie als ungültig zurückgewiesen.
Pro Blatt Papier im A4-Format darf nur eine Fahrkarte gedruckt werden (kein Druck auf Vorder- und Rückseite).
Eine gute Druckqualität ist erforderlich. Nur teilweise ausgedruckte, verschmutzte, beschädigte oder unlesbare iDTGV-Fahrkarten werden nicht akzeptiert und als ungültig zurückgewiesen. Wenn die Druckqualität schlecht ist, müssen Sie ihre "pdf"-Datei nochmals ausdrucken.
Bitte überprüfen Sie, ob die schriftlichen Informationen auf der iDTGV-Fahrkarte sowie der Text im Bild lesbar sind, um die Druckqualität sicherzustellen.
Die iDTGV-Fahrkarte ist nur gültig, wenn die Zahlung an iDTGV am Tag der Reise wirksam und endgültig ist. Die iDTGV-Fahrkarte ist persönlich und nicht übertragbar. Bei einer Kontrolle sind Sie verpflichtet, Ihre iDTGV-Fahrkarte sowie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (nationaler Ausweis, Pass, Führerschein oder Aufenthaltserlaubnis) vorzulegen. Für Kinder werden Familienbücher akzeptiert.
Die iDTGV-Fahrkarte ist ausschließlich für den Zug, das Datum, die Uhrzeit, die Komfortklasse, den Bereich und die Strecke gültig, die auf der Fahrkarte vermerkt sind. Der Ein- und Ausstieg in oder aus dem Zug muss an den auf Ihrer iDTGV-Fahrkarteangegebenen Bahnhöfen erfolgen (anderenfalls wird ein Zuschlag von EUR 35,00 fällig). Anderenfalls wird die iDTGV-Fahrkarte, soweit der Vestoß reicht, als ungültig angesehen und Sie müssen für diese Strecke, eine neue iDTGV-Fahrkarte erwerben. Die iDTGV-Fahrkarte muss bis zum Verlassen des Ankunftsbahnhofes aufbewahrt werden.
ist die iDTGV-Fahrkarte nur unter Vorbehalt einer Kontrolle gültig, die mit Hilfe des Strichcode-Lesegeräts von iDTGV elektronisch durchgeführt wird. Diese Kontrolle dient dazu, die Gültigkeit der iDTGV-Fahrkarte ausgehend von den allerletzten und aktualisierten Informationen des Informationssystems von iDTGV in definitiver Weise festzustellen. Wird bei einer solchen elektronischen Kontrolle die Nichtgültigkeit der vom Reisenden vorgewiesenen iDTGV-Fahrkarte festgestellt, so werden die vom Strichcode-Lesegerät gelieferten Informationen als maßgebend betrachtet und die iDTGV-Fahrkarte somit als ungültig angesehen. Mit Ausnahme offenbarer Irrtümer, erkennt und akzeptiert der Reisende, dass die vom Informationssystem von iDTGV gelieferten Informationen, so wie sie vom Strichcode-Lesegerät zum Zeitpunkt der elektronischen Kontrolle dargestellt werden, im Falle von jeglichen Reklamationen oder Streitfällen in Bezug mit der Gültigkeit der iDTGV-Fahrkarte Beweiskraft haben. Diese elektronischen Informationen haben Priorität gegenüber den Informationen, die auf der vom Reisenden vorgezeigten iDTGV-Fahrkarte angegeben sind.
Sie müssen spätestens 5 Minuten vor Abfahrt am Bahnhof sein. Anderenfalls kann iDTGV den Zugang zum Wagen nicht gewährleisten. Wir empfehlen daher, dass Sie sich mindestens 20 Minuten vor Abfahrt des Zuges einfinden.
Die iDTGV-Fahrkarte muss nicht entwertet werden.
iDTGV haftet:
- für Unregelmäßigkeiten während der Bestellung, dem Erstellen oder während des Drucks einer iDTGV-Fahrkarte nur nach Maßgabe des Art. 12 «Haftung » dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungn.;
- nicht für den Verlust, Diebstahl oder rechtswidrige Benutzung einer iDTGV-Fahrkarte.
Eine iDTGV-Fahrkarte, die alle oben genannten Bedingungen erfüllt und deren Gültigkeit bei einer Kontrolle elektronisch festgestellt wird, wird bis zum Beweis des Gegenteils als gültig angesehen.
Wie können Sie die Einzelheiten Ihrer Bestellung einsehen?
Sie können die Einzelheiten Ihres Auftrags auf der iDTGV-Website und/oder der Reisebüro-Website jederzeit bis zwei Monate nach Abfahrt des Zuges, durch Eingabe Ihres Namens und dem Referenzcode der Bestellungen, die Sie einsehen möchten, abrufen.
Wie erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Bestellung?
Nachdem Ihre Bestellung bestätigt wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit den genauen Angaben Ihrer Bestellung sowie dem Referenzcode Ihres Reiseplans.
4. Verhaltensregeln in den iDTGV-Wagen
Bei der Nutzung von SNCF-Einrichtungen sind Sie verpflichtet, die geltenden Sicherheitsvorschriften für Eisenbahnen einzuhalten sowie die entsprechenden rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen zu respektieren (insbesondere das französische Gesetz vom 15. Juli 1845 zur Eisenbahnpolizei und die diesbezügliche Durchführungsverordnung Nr. 730 vom 22. März 1942). Sie gewährleisten die Sicherheit und Ordnung in Zügen, Bahnhöfen und auf dem Streckennetz und sind in allen großen Bahnhöfen öffentlich angeschlagen.
Wenn Sie die Dienstleistungen von iDTGV in Anspruch nehmen, müssen Sie die besonderen Regeln in den iDTGV-Wagen einhalten.
Sämtliche idTGV-Wagen sind Nichtraucherwagen.
Sie sind verpflichtet, die Wagen und alle Einrichtungen sauber zu halten.
Sie sind verpflichtet, die besonderen Verhaltensregeln einzuhalten, die in dem von Ihnen gewählten Bereich der iDTGV-Wagen gelten. iDTGV ermächtigt den Zugbegleiter, Ihnen bei Nichtbeachtung dieser Regeln einen andern Sitz zuzuweisen.
Sie sind angehalten, den Sitz einzunehmen, der auf Ihrer iDTGV-Fahrkarte angegeben ist. Wenn Sie einen anderen Sitzplatz wünschen, wenden Sie sich bitte an den Zugbegleiter. Er ist befugt, einen Sitzplatzwechsel zu akzeptieren oder abzulehnen.
- Verhaltensregeln im Wagen – iDzen-Bereich
Wenn Sie sich entscheiden, in einem iDzen-Bereich, der ein ruhiger und Bereich mit einer entspannten Atmosphäre ist, zu reisen, sind Sie verpflichtet, sich angemessen verhalten, insbesondere:
- verhalten Sie sich ruhig und still;
- schalten Sie Ihr Mobiltelefon während der gesamten Reise aus;
- benutzen Sie keine lärmenden Geräte (mit Ausnahme der Benutzung von Kopfhörern);
- Beaufsichtigen Sie Kinder zur Vermeidung von Ruhestörungen im iDzen-Bereich ständig.
Kleine Haustiere (Gewicht unter 6 kg) werden unter folgenden Bedingungen kostenfrei befördert:
- Die anderen Fahrgäste akzeptieren die Anwesenheit Ihres Haustiers,
- Sie übernehmen die volle Verantwortung für Ihr Tier,
- Sie halten die Bedingungen des iDzen-Bereichs ein,
- Ihr Tier wird in einem Behälter mit den folgenden maximalen Ausmaßen transportiert: 45 cm x 30 cm x 25 cm.
Wenn Sie von einem Hund, der mehr als 6 kg wiegt(„großer Hund“), begleitet werden, müssen Sie an den Zugbegleiter auf dem Bahnsteig EUR 45,00 entrichten, wenn Sie für den großen Hund keine Fahrkarte besitzen, es sei denn, der fehlende Besitz der Fahrkarte ist von Ihnen nicht verschuldet. Große Tiere werden jedoch mit Ausnahme von Führhunden gemäß den Bedingungen in Artikel 8 im iDzen-Bereich nicht akzeptiert. Wenn Sie daher von einem großen Hund, der kein Führhund ist, begleitet werden, wird der Zugbegleiter Ihnen einen anderen Sitzplatz im iDzap-Bereich anbieten. Art. 11 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleibt unberührt.
- Verhaltensregeln im Wagen – iDzap-Bereich
Der iDzap-Bereich ist ein nutzerfreundlicher Bereich, insbesondere für Kinder unter 12 Jahren und Reisegruppen.
Sie müssen den Komfort der anderen Fahrgäste respektieren.
Kleine Haustiere (Gewicht unter 6 kg) werden unter folgenden Bedingungen kostenfrei befördert:
- Die anderen Fahrgäste akzeptieren die Anwesenheit Ihres Haustiers,
- Sie übernehmen die volle Verantwortung für Ihr Tier,
- Ihr Tier wird in einem Behälter mit den folgenden maximalen Ausmaßen transportiert: 45 cm x 30 cm x 25 cm.
Wenn Sie von einem Hund, der mehr als 6 kg wiegt („großer Hund“), begleitet werden, müssen Sie an den Zugbegleiter auf dem Bahnsteig EUR 45,00 entrichten, wenn Sie für den großen Hund, der kein Führhund ist, keine Fahrkarte besitzen, es sei denn, der fehlende Besitz der Fahrkarte ist von Ihnen nicht verschuldet, mit Ausnahme von Führhunden gemäß den Bedingungen in Artikel 8. Art. 11 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleibt unberührt.
- Verhaltensregeln im Wagen – Salon
Der Salon ist ein nutzerfreundlicher Bereich, in dem Fahrgäste am Unterhaltungsprogramm („Animation“) teilnehmen und Produkte und Dienstleistungen von iDTGV-Partnern kennen lernen können.
Damit jeder die Möglichkeit hat, von diesem Bereich profitieren können, verpflichten Sie sich:
- den Salon sauber zu halten und insbesondere nach der Animation nichts an Ihrem Sitzplatz zurückzulassen und keine Einrichtungen zu beschädigen;
- keine Esswaren und Getränke und auch keine Produkte oder Materialien, welche die Animation stören können, in den Salon zu bringen;
- Produkte und Materialien, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, nicht zu beschädigen (iDTGV behält sich das Recht vor, bei einer schuldhaften Beschädigung Schadenersatz zu verlangen). Dies gilt insbesondere für Computer, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden und bei denen Sie nur Datenträger verwenden oder installieren dürfen, die Ihnen vom Animateur bzw. der Animateurin zur Benutzung überlassen werden;
- den Animateur bzw. die Animateurin sowie die an der Animation teilnehmenden Fahrgäste zu respektieren und den Anweisungen der Verantwortlichen Folge zu leisten;
- nach Abschluss der Animation den Sitzplatz rasch zu verlassen und anderen Fahrgästen Platz zu machen, damit das Programm planmäßig durchgeführt werden kann;
- Platzbeschränkungen im Salon zu akzeptieren und bei der Einschreibung die Entscheidung des Animateurs bzw. der Animateurin zu akzeptieren.
5. Kontrolle der Fahrkarten und Erhöhte Beförderungsentgelte
Kontrolle
Um Zugang zu den iDTGV-Wagens zu erlangen, ist die Reservierung eines Sitzplatzes und der Besitz einer iDTGV-Fahrkarteerforderlich (andere SNCF-Fahrscheine sind nicht gültig). .
Die iDTGV-Fahrkarte ist ausschließlich für den Zug, das Datum, die Uhrzeit, die Komfortklasse, den Bereich und die Strecke gültig, die auf der Fahrkarte vermerkt sind. In anderen Fällen wird die iDTGV-Fahrkarte als ungültig angesehen. Wenn die Zahlung einer iDTGV-Fahrkarte nicht wirksam und endgültig erbracht ist, wird die iDTGV-Fahrkarte als ungültig angesehen. Die iDTGV-Fahrkarte muss bis zum Verlassen des Ankunftsbahnhofs aufbewahrt werden.
Sie müssen Ihre iDTGV-Fahrkarte den Angestellten der SNCF auf jegliche Anfrage hin in den Bahnhöfen als auch in den Zügen vorweisen. Sie sind ebenso dazu verpflichtet, Ihre iDTGV-Fahrkarte zur Kontrolle durch das Strichkode-Lesegerät vorzuweisen, damit dieses die Gültigkeit der Fahrkarte auf definitive Weise feststellen kann.
Die iDTGV-Fahrkarten können nicht bei einem SNCF-Vertreter oder einem Zugbegleiter erworben werden. Folglich werden Sie – vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes – als unberechtiger Fahrgast angesehen, wenn Sie sich ohne eine gültige iDTGV-Fahrkarte in einem iDTGV-Wagen aufhalten.
Falls Sie eine iDTGV-Fahrkarte gebucht haben, diese aber nicht vorweisen können, haben Sie dennoch die Möglichkeit, den iDTGV-Wagen zu betreten: Melden Sie sich in diesem Fall unverzüglich beim Zugbegleiter und weisen Sie mit einem offiziellen Ausweis nach, dass Ihr Name auf der Passagierliste steht. Gegen einen zusätzlichen Betrag von 5 € wird Ihnen dann an Bord des Zuges eine neue Fahrkarte ausgestellt.
Erhöhte Beförderungsentgelte
Nachlösen von Fahrkarten
Wenn Sie keine iDTGV-Fahrkarte und auch keinen anderen gültigen Fahrausweis besitzen, melden Sie sich bitte unverzüglich und unaufgefordert bei Abfahrt des Zuges beim Zugbegleiter. Sie haben dann die Möglichkeit, eine Fahrkarte nachzulösen.
Dabei gelten die folgenden Bestimmungen:
- Fehlende Fahrkarte oder ungültige Fahrkarte für iDTGV-Wagen
Unabhängig von der Strecke werden die folgenden erhöhten Beförderungsentgelte erhoben, es sei denn, das Fehlen oder die Ungültigkeit der Fahrkarte ist von Ihnen nicht verschuldet :
- Wenn Sie 1. Klasse reisen: Sie müssen gemäß der iDTGV-Tarifklasse für die entsprechende Reise und den entsprechenden Zeitraum den Höchstpreis für eine 1. Klasse-Fahrkarte bezahlen, erhöht um EUR 10,00 für das Ausstellen der Fahrkarte.
- Wenn Sie 2. Klasse reisen: Sie müssen gemäß der iDTGV-Tarifklasse für die entsprechende Reise und den entsprechenden Zeitraum den Höchstpreis für eine 2. Klasse-Fahrkarte bezahlen, erhöht um EUR 10,00 für das Ausstellen der Fahrkarte.
- Klassenwechsel
An Bord der iDTGV-Wagen ist ein Klassenwechsel – das heißt ein Wechsel in einer höheren Klasse reist, als auf seiner iDTGV-Fahrkarte angegeben – nur mit vorherigem Einverständnis des Zugbegleiters möglich, den der Reisende kontaktieren muss. Wenn der Klassenwechsel genehmigt wird, wird der Zugbegleiter die Differenz zwischen dem maximalen Preis der 1. Klasse gemäß der iDTGV-Tarifklasse für die entsprechende Reise und den entsprechenden Zeitraum, verringert um den Preis der vorgelegten Fahrkarte erheben.
Wenn der Fahrgast sich nicht unaufgefordert meldet, wird die geforderte Preisdifferenz um EUR 25,00 erhöht, es sei denn, die Nichtmeldung ist nicht von ihm verschuldet.
Reisen ohne gültige Fahrkarte und Betrug
Sie reisen ohne gültige Fahrkarte, wenn Sie nach Abfahrt des Zuges und ohne sich unaufgefordert an den Zugbegleiter gewandt zu haben, dem Zugbegleiter keine gültige iDTGV-Fahrkarte vorlegen können:
- Sie können keine iDTGV-Fahrkarte vorlegen oder Sie legen eine unlesbare iDTGV-Fahrkarte vor;
- Sie legen eine iDTGV-Fahrkarte vor, ohne in der Lage zu sein, Ihre Identität nachzuweisen;
- Sie benutzen Ihre iDTGV-Fahrkarte für eine andere Reise, Datum, Abfahrtszeit, Zug, Klasse oder Art als auf Ihrer iDTGV-Fahrkarte bezeichnet;
- Sie benutzen eine andere Fahrkarte als eine iDTGV-Fahrkarte.
Der Ein- und Ausstieg muss an den auf Ihrer iDTGV-Fahrkarte bezeichneten Bahnhöfen erfolgen. Anderenfalls wird eine zusätzliche Gebühr von EUR 35,00 pro Fahrgast fällig.
Wenn Sie es unterlassen haben, den Zugbegleiter unverzüglich und unaufgefordert auf Ihre Situation gemäß den oben genannten Bedingungen hinzuweisen, sind Sie verpflichtet, sofort einen Betrag wie untenstehend angegeben zu bezahlen, es sei denn, die Nichtmeldung ist nicht von ihm verschuldet.
Bei unberechtigter Reise werden die folgenden Beträge fällig:
- Wenn Sie 1. Klasse reisen: Sie müssen den Höchstpreis für eine 1. Klasse-Fahrkarte gemäß der iDTGV-Tarifklasse für die entsprechende Reise und den entsprechenden Zeitraum bezahlen, erhöht um eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 25,00.
- Wenn Sie 2. Klasse reisen: Sie müssen den Höchstpreis für eine 2. Klasse-Fahrkarte gemäß der iDTGV-Tarifklasse für die entsprechende Reise und den entsprechenden Zeitraum bezahlen, erhöht um eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 25,00.
Diese Entschädigung wird für Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte fällig.
Es wird als Betrug angesehen, wenn sich in einem Kontrollbereich oder in einem iDTGV-Wagen Folgendes in Ihrem Besitz befindet, es sei denn, Sie haben dies nicht verschuldet:
- eine nachgemachte iDTGV-Fahrkarte,
- eine gefälschtes iDTGV-Fahrkarte,
- eine auf einen Dritten ausgestellte iDTGV-Fahrkarte,
- eine nicht rechtsgültig bezahlte iDTGV-Fahrkarte.
Im Falle des Betrugs werden die folgenden erhöhten Fahrpreise angewandt:
- Wenn Sie 1. Klasse reisen: Sie müssen den Höchstpreis für eine 1. Klasse-Fahrkarte bezahlen gemäß der iDTGV-Tarifklasse für die entsprechende Reise und den entsprechenden Zeitraum, erhöht um eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 115,00.
- Wenn Sie 2. Klasse reisen: Sie müssen den Höchstpreis für eine 2. Klasse-Fahrkarte bezahlen gemäß der iDTGV-Tarifklasse für die entsprechende Reise und den entsprechenden Zeitraum, erhöht um eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 115,00.
Diese Entschädigung wird für betrügerisch handelnde Fahrgäste fällig.
Jede betrügerische Nutzung einer iDTGV-Fahrkarte kann zudem die sofortige Festnahme nach sich ziehen und es können rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.
Wenn Sie eine nachgemachte, gefälschte oder unbezahlte iDTGV-Fahrkarte besitzen, können strafrechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.
Die Protokolle unterliegen dem Loi Sécurité Quotidienne vom 15. November 2001 und insbesondere wegen des Delikts des gewohnheitsmäßigen Betrugs
Zahlungsbedingungen
Für jede Zahlung an den Zugbegleiter wird eine Quittung ausgestellt, die als gültiger Zahlungsnachweis und damit als gültige Fahrkarte gilt.
Jede Zahlung in einem iDTGV-Wagen erfolgt in bar in EURO, durch einen in Frankreich zahlbaren Bank- oder Giroscheck in EURO oder durch (französische oder ausländische) Kreditkarte mit einem Chip und dem CB-, Visa- oder MASTERCARD-Logo. Ausgenommen davon sind Bankautomatenkarten (Karten mit nicht hervorgehobenen Buchstaben oder Zahlen). Schecks können nur akzeptiert werden, wenn ein gültiges offizielles Ausweispapier mit Lichtbild und bei Beträgen über EUR 150,00 ein zweites offizielles Dokument vorgelegt wird. Wenn Sie nicht in der Lage oder bereit sind, die fällige Summe sofort zu bezahlen und damit den vorgeschlagenen Vorgang ablehnen, wird der Zugbegleiter ein Zuwiderhandlungsprotokoll erstellen. Zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 38,00 werden der ursprünglichen Summe hinzugefügt.
Innerhalb der gesetzlichen Fristen haben Sie folgende Möglichkeiten::
- Sie können den geschuldeten Betrag begleichen, der sich wie folgt zusammensetzt:
- verlangte Nachlösekosten,
- Bearbeitungszuschlag (gemäß den Bestimmungen von Art. 529-4 des französischen Gesetzes über das Strafverfahren [CPP] und von Art. 80-4 und 80-7 des abgeänderten Dekrets Nr. 730 vom 22. März 1942).
- Sie können einen begründeten Einspruch an die SNCF senden, die diesen an die französische Staatsanwaltschaft weiterleitet.
- wird über die Nichtgültigkeit Ihrer iDTGV-Fahrkarte anhand der vom Zug-Kontrolleur mittels des Strichkode-Lesegeräts durchgeführten elektronischen Kontrolle entschieden.
Bei der Kontrolle der iDTGV-Fahrkarten und ihrer Gültigkeit ist der Zugbegleiter berechtigt, die Identität und die Adresse des Täters zu erfassen.
Wenn der Täter es ablehnt oder nicht in der Lage ist, seine Identität nachzuweisen, wird der Zugbegleiter sofort einen Beamten der Nationalpolizei oder der örtlich zuständigen Gendarmerie darüber informieren, der dann veranlassen kann, dass die zuwiderhandelnde Person sofort der zuständigen Behörde vorgeführt wird.
Wenn der geschuldete Betrag innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist nicht beglichen wird und auch kein Einspruch erhoben wird, wird gegen den Zuwiderhandelnden ein Strafverfahren gemäß den Bestimmungen von Art. 529-3 bis 529 des französischen Gesetzes über das Strafverfahren (CPP) eingeleitet.
Bei einem Verstoß gegen die Verhaltenspflichten der Reisenden (gemäß dem französischen Dekret vom 22. März 1942) beträgt die gesetzlich festgelegte pauschale Strafe maximal 144 Euro.
6. Fahrpläne
iDTGV verpflichtet sich, die am Tag des Auftrags veröffentlichten Abfahrtszeiten einzuhalten. Sollten dennoch vor dem Abfahrtsdatum ohne Zutun von iDTGV Änderungen am Fahrplan erfolgen, so wird iDTGV ihr Möglichstes unternehmen, um Sie so früh wie möglich zu informieren.
Wenn ein iDTGV-Wagen im Bahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung in Bezug auf den vorgesehenen Fahrplan ankommt und wenn die SNCF dafür als Beförderungsunternehmen verantwortlich ist, so wird eine finanzielle Entschädigung von EUR 19,00 angeboten.
Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Verspätung nicht in der Verantwortung der SNCF liegt oder wenn die Verspätung weniger als 60 Minuten beträgt. Eine unverschuldete Verspätung können Sabotage, ein Streik externer Personen, Behinderungen auf den Gleisen, klimatische Ereignisse, Unfälle mit Personen oder Sicherheitswarnungen an den Bahnhöfen sein. Eine Verspätung in der Verantwortung der SNCF können Mängel an Materialien, Störungen am Fahrleitungssystem sein.
iDTGV informiert alle Fahrgäste per E-Mail (an die vom Fahrgast bei der Online-Bestellung der Fahrkarte eingegebene Adresse) über den Grund für die Verspätung und eventuelle Entschädigungsansprüche.
7. Umtausch und Rückerstattung
Umtausch
Die iDTGV-Fahrkarte ist ausschließlich in dem Wagen gültig, für den Sie Ihre Bestellung abgegeben haben. Ein Umtausch der iDTGV-Fahrkarte ist erforderlich, um die folgenden Bedingungen der Reise zu ändern:
- Abfahrtsdatum und/oder -uhrzeit;
- Abfahrts- und/oder Ankunftsbahnhof;
- Komfortklasse.
Ein Umtausch ist abgesehen von gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- und Anfechtungsrechten nur unter den folgenden Bedingungen möglich:
- Die iDTGV-Fahrkarte kann nur in eine andere iDTGV-Fahrkarte umgetauscht werden, ausschließlich aller anderer Transport- oder SNCF-Fahrkarten (TGV, corail …).
- Der Tarif des ursprünglichen iDTGV-Fahrscheins muss einen Umtausch grundsätzlich ermöglichen (bei gewissen Sondertarifen ist ein Umtausch der Fahrkarten ausgeschlossen).
- Die iDTGV-Fahrkarte wurde noch nicht erstellt: die iDTGV-Fahrkarte ist bis zu ihrer Erstellung umtauschbar, d.h. vor der Personalisierung der iDTGV-Fahrkarte durch Eingabe des Namens, des Vornamens und des Geburtstags des Fahrgasts und die Bestätigung der Informationen vor dem Druck. Wenn die Fahrkarte einmal erstellt ist, ist ein Umtausch nicht möglich;
- der Umtausch muss mindestens einen Tag vor Abreise und während der Öffnungszeiten des iDTGV-Fahrkarten-Umtausch-Centers erfolgen: am Tag der Abfahrt des Zuges kann kein Umtausch vorgenommen werden;
- im neu gewählten iDTGV-Wagen müssen noch Sitzplätze verfügbar sein.
Der Umtausch der iDTGV-Fahrkarte ist nur in einem iDTGV-Fahrkarten-Umtausch-Center (0.980.982.982 - Rufnummer ohne Zuschlag möglich. Das Center hat folgende Öffnungszeiten):
- Täglich (einschließlich Feiertage)
- von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Diese Dienstleistung wird nur in französischer Sprache angeboten.
Für den Umtausch einer iDTGV-Fahrkarte wird ein Entgelt erhoben. Es beträgt 10 Euro inkl. MwSt. pro Fahrkarte ( 1 Reise = 1 Strecke; 1 iDTGV-Hin- und Rückfahrkarte = 2 Strecken ) und ist unabhängig von der Anzahl vorgenommener Änderungen. Im Falle einer preislichen Differenz zwischen dem Preis der ursprünglichen iDTGV-Fahrkarte und dem Preis der neuen, müssen Sie die Differenz sowie die Bearbeitungsgebühr tragen.
Um eine iDTGV-Fahrkarte in eine iDNIGHT-Fahrkarte gemäß diesen Umtauschbedingungen umzutauschen, müssen Sie die Allgemeinen Bedingungen von iDNIGHT akzeptieren. Die Bestellen, die neue Fahrkarte und die Nutzung im Zug sowie der Transport unterliegen den Allgemeinen Bedingungen von iDNIGHT.
Bei der Bestellung einer iDTGV-Hin- und Rückfahrtkarte wird die Fahrkarte für die Hinreise gleichzeitig mit der Fahrkarte für die Rückreise personalisiert. Falls Sie den Umtausch Ihrer iDTGV-Fahrkarte erleichtern wollen, raten wir Ihnen, zwei getrennte Reservierungen vorzunehmen. Bitte kontaktieren Sie unser Center, bevor Sie Ihre iDTGV-Fahrkarte personalisieren.
Bevor Sie unser Center kontaktieren, sollten Sie die Verfügbarkeit der Reise auf unserer Website www.idtgv.com überprüfen.
Zahlungen können nur in Euro oder durch Kreditkarte erfolgen.
Eine Umtauschbestätigung erhalten Sie automatisch per E-Mail. Sie können Ihre neue iDTGV-Fahrkarte nur auf der iDTGV-Website drucken.
Beispiel: 2 Personen wollen ihre zwei Hinfahrkarten nach Marseille zum Preis von EUR 39,90 pro Fahrkarte in zwei Hinfahrtkarten nach Avignon zum Preis von EUR 49,90 pro Fahrkarte umtauschen. Sie bezahlen also eine Pauschalgebühr in Höhe von EUR 10,00 und EUR 10,00 für die Preisdifferenz pro Fahrkarte, für beide Fahrkarten insgesamt EUR 40,00.
Erstattung
Bei iDTGV-Fahrkarten wird keine Rückerstattung geleistet. Ausgenommen davon sind Entschädigungen bei Verspätungen (siehe oben).
Eine solche Entschädigung wird ausschließlich an die Person ausbezahlt, welche die iDTGV-Fahrkarte bezahlt hat. iDTGV leistet keine Rückerstattung für Reisestornierungen aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen.
8. Reservierung und Dienstleistungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
- Reservierung für im Rollstuhl reisende Personen
Um einen für « Rollstühle » ausgewiesenen Platz zu reservieren, müssen Sie Ihre iDTGV-Fahrkarte für die 2. Klasse im Internet reservieren ohne jedoch Name, Vorname und Geburtsdatum für Ihre Fahrkarte zu bestätigen.
Kontaktieren Sie anschließend unseren iDTGV-Kundenservice über die Website www.idtgv.com unter der Rubrik Kontakt und geben Sie im Formular INFORMATION unter Betreff « Information/Reservierung mobilitätseingeschränkter Kunde » folgendes an:
- Ihre aus 6 Zeichen bestehende Reservierungsnummer.
- Ihren Namen.
- Die Mitreise einer Begleitperson oder nicht.
- Die Art Ihres Behindertenausweises, das heißt mit Vermerk « Begleitperson » oder « Begleitung notwendig » oder ohne Vermerk. Die Reservierung für Ihre Begleitperson ist kostenlos, wenn Sie im Besitz eines Behindertenausweises mit dem Vermerk « Begleitperson » oder « Begleitung notwendig » sind.
Unser iDTGV-Kundenservice wird Ihnen ohne Preisaufschlag einen für Rollstühle ausgewiesenen Platz in der 1. Klasse im Reise-Ambiente iDzen zuweisen. Der iDTGV-Kundenservice wird Ihre Umplatzierung und die Reservierung der Fahrkarte für Ihre Begleitperson durchführen. Diese Vorgänge werden Ihnen per E-Mail bestätigt. Sie können die Fahrkarten danach über unsere Website www.idtgv.com personalisieren. Klicken Sie hierzu auf Drucken und befolgen Sie danach die entsprechenden Anweisungen.
Denken Sie daran, ein gültiges amtliches Ausweispapier (mit Lichtbild) und Ihren Behindertenausweis bei sich zu haben.
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice spätestens 48 Stunden (Arbeitstage) vor dem Datum Ihrer Abfahrt, um die notwendigen Schritte hinsichtlich Ihrer Umplatzierung vornehmen zu lassen.
- Reservierung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit einem Behindertenausweis (Behinderungsgrad von 80 % oder mehr) ohne Vermerk
Sie müssen Ihre Fahrkarte sowie die Fahrkarte Ihrer Begleitperson für die 2. oder 1. Klasse und je nach Wunsch im Reise-Ambiente zen oder zap über das Internet reservieren. Sie können die Fahrkarten dann über unsere Website www.idtgv.com personalisieren. Klicken Sie hierzu auf Drucken und befolgen Sie danach die entsprechenden Anweisungen.
- Reservierung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit einem Behindertenausweis (Behinderungsgrad von 80 % oder mehr) mit dem Vermerk « Begleitperson » oder « Begleitung notwendig » oder « Begleitung notwendig - Blind »
Zur Reservierung Ihrer iDTGV-Fahrkarten müssen Sie Ihre Fahrkarte im Internet für die 2. oder 1. Klasse reservieren ohne jedoch Name, Vorname und Geburtsdatum für Ihre Fahrkarte zu bestätigen.
Kontaktieren Sie anschließend unseren iDTGV-Kundenservice über die Website www.idtgv.com unter der Rubrik Kontakt und geben Sie im Formular INFORMATION unter Betreff « Information/Reservierung mobilitätseingeschränkter Kunde » folgendes an:
- Ihre aus 6 Zeichen bestehende Reservierungsnummer.
- Ihren Namen.
- Die Mitreise einer Begleitperson oder nicht.
- Der Besitz eines Behindertenausweises mit dem Vermerk « Begleitperson » oder « Begleitung notwendig ».oder « Begleitung notwendig - Blind ».
Unser iDTGV-Kundenservice wird Ihrer Begleitpersonen einen Sitzplatz so nahe wie möglich an Ihrem Sitzplatz zuweisen (je nach den im Zug verbleibenden freien Sitzplätzen).
Der iDTGV-Kundenservice bestätigt Ihnen den Sitzplatz Ihrer Begleitperson per E-Mail. Sie können die Fahrkarten danach über unsere Website www.idtgv.com personalisieren. Klicken Sie hierzu auf Drucken und befolgen Sie danach die entsprechenden Anweisungen.
Denken Sie daran, ein gültiges amtliches Ausweispapier (mit Lichtbild) und Ihren Behindertenausweis bei sich zu haben.
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice spätestens 48 Stunden (Arbeitstage) vor dem Datum Ihrer Abfahrt, um die notwendigen Schritte hinsichtlich der Reservierung für Ihre Begleitperson vornehmen zu lassen
- Sie möchte den Service für Hilfeleistung im Bahnhof nutzen?
Sie haben zwei Möglichkeiten, diesen personalisierten Service zu nutzen:
- Präsentieren Sie sich am Tag der Abfahrt mindestens 30 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Empfangspunkt des Bahnhofs ( www.gares-en-mouvement.com)
- Kontaktieren Sie den Accès Plus Service mindestens zwei Tage vor Ihre Reise.
Accès Plus ist ein kostenloser Empfangs- und Begleitservice, der bei Betreten des Abfahrtsbahnhof beginnt und bis zum Verlassen des Ankunftsbahnhofs reicht. Dieser Service richtet sich an folgende Personen:
- Fahrgäste mit einem Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von 80 % und mehr,
- Fahrgäste mit einem erwiesenen Handicap, das heißt Fahrgäste, die mit ihrem eigenen Rollstuhl im Bahnhof eintreffen,
- Fahrgäste im Besitz der Carte Réformé (dienstunfähige Soldaten) / Kriegsveteranen.
Sie können diese Dienstleistungen zwischen 90 Tage und 2 Tage vor der Abfahrt reservieren:
telefonisch: 0 890 640 650 und dann 1 eingeben
(0,11€ inkl. MwSt./Min. ausgehend vom Festnetz)
über die Kurznummer: 36 35 und dann Accès Plus sagen
(0,34€ die 1. Minute und 0,11€ inkl. MwSt. die folgenden Minuten ausgehend vom Festnetz)
per Fax: 0 825 825 957 (0,15€ inkl. MwSt./Min.)
per E-Mail: accesplus@sncf.fr
per Internet: www.voyages-sncf.com
Das Service-Center ist 7 Tage in der Woche von 7 Uhr bis 22 Uhr erreichbar.
- Sie werden von einem Service-Hund begleitet?
Alle mobilitätseingeschränkten Personen mit einem Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von 80 % oder mehr können von einem Blindenhund oder einem Servicehund begleitet werden. Dieser Hund für die Reisebegleitung reist kostenlos und ohne Fahrkarte. Er braucht außerdem keinen Maulkorb zu tragen.
Denken Sie dran, 20 Minuten vor Abfahrt des Zuges auf dem Abfahrtsgleis einzutreffen, um Ihren Zugang an Bord des Zuges zu erleichtern. Bitte tragen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier (mit Lichtbild) und Ihren Behindertenausweis bei sich.
9. Gruppen
Die Bestellung von Gruppenreisen ist auf Gruppen von bis zu 6 Personen begrenzt
10. Gepäck
Für Ihr in die iDTGV-Wagen mitgebrachtes Gepäck tragen Sie während der gesamten Reise die Verantwortung und Aufsichtspflicht.
Alle Risiken bezüglich Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl des Gepäcks tragen Sie.
Folgendes Gepäck ist kostenfrei:
- Zwei Handgepäckstücke (Koffer, Rucksäcke, Reisetaschen) pro Fahrgast.
- Ein Handgepäckstück pro Fahrgast und ein Gegenstand; ein Buggy, ein Rollstuhl, ein Fahrrad mit abnehmbaren Rädern, das in einer besonderen Tasche von maximal 1,20 m x 0,90 m verstaut werden kann, ein Surfboard in einer besonderen Tasche von maximal 1,20 m x 0,90 m, ein Paar Ski, ein Monoski oder ein Snowboard.
- Ein Handgepäckstück pro Fahrgast und ein Gepäckstück von 50 cm x 50 cm x 50 cm, oder
- Ein Handgepäckstück pro Fahrgast und ein Musikinstrument.
Fahrgäste, die mit mehr als zwei Gepäckstücken reisen wollen, müssen das iDTGV-Call-Center kontaktieren, um ein iDTGV-Gepäckticket für EUR 35,00 pro weiterem Gepäckstück zu erwerben. Die Zahl der zusätzlichen iDTGV-Gepäcktickets in den oben genannten Kategorien ist auf zwei pro Fahrgast begrenzt. Bei Nichtbeachtung wird eine Gebühr von EUR 45,00 pro Gepäckstück fällig, es sei denn, die Nichteinhaltung ist nicht von Ihnen verschuldet.
Alle Gepäckstücke, die im Zug deponiert werden, müssen einem Fahrgast zugeordnet werden können. Nicht identifizierbare Gepäckstücke gelten als verdächtig und können von den zuständigen Fachpersonen zerstört werden. Bringen Sie deshalb auf Ihrem Gepäck gut sichtbar Ihren Namen und Vornamen an, wenn Sie es über oder unter Ihrem Sitzplatz oder in den gemeinsamen Gepäckräumen in den einzelnen Wagen verstauen wollen. Entsprechende Etiketten stehen den Reisenden in den Bahnhöfen zur Verfügung.
iDTGV-Gepäckscheine können ausschließlich telefonisch gekauft werden. Das iDTGV-Call Center ist täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 8 bis 20 Uhr geöffnet (0.980.982.982 - Rufnummer ohne Zuschlag.) Sie können iDTGV-Gepäcktickets bis spätestens einen Tag vor Abreise erwerben.
Das iDTGV-Gepäckticket ist weder erstattungsfähig noch umtauschbar und muss auf dem Bahnsteig dem iDTGV-Zugbegleiter zusammen mit der Fahrkarte des Fahrgasts vorgelegt werden, um Zugang zum Wagen zu erlangen. Dieses iDTGV-Gepäckticket muss von Ihnen selbst im PDF-Format unter Verwendung der Acrobat Reader-Software oder einer anderen Software, die geeignet ist, das PDF-Format wiederzugeben, gedruckt werden.
Das Gepäck darf die Fahrgäste im Zug nicht behindern und die Sicherheit von Personen nicht beeinträchtigen. Der Zugbegleiter ist berechtigt zu entscheiden, ob das Gepäckstück im Zug stört oder nicht. Fahrgäste mit störendem Gepäck werden im Zug nicht akzeptiert, wenn das Gepäck nicht zurückgelassen wird.
Bitte beachten Sie:
Der Einstiegsbereich ist für Fahrgäste mit einer iDTGV-Fahrkarte reserviert. Die Begleitung durch eine dritte Person bis zur Zugtür oder um beim Gepäck zu helfen, ist daher untersagt. Einem Fahrgast mit einem iDTGV-Gepäckticket kann beim Transport eines sperrigen Gepäckstücks jedoch bis zur Zugtür geholfen werden. Die dritte Person ist nicht berechtigt, in den iDTGV-Wagen einzusteigen.
11. Haustiere
Wie erwerbe ich eine Fahrkarte für mein Haustier?
In den für Fahrgäste vorgesehenen Wagen sind Tiere nicht erlaubt.
Tiere, die bestimmte Bedingungen erfüllen, können jedoch im iDTGV toleriert werden.
„Kleine Haustiere“ können an Bord der iDTGV-Wagen unentgeltlich transportiert werden. Sie müssen dafür allerdings in einem Tierbehälter (maximal 45 cm x 30 cm x 25 cm) untergebracht sein und dürfen höchstens 6 kg wiegen. In diesem Fall müssen Sie keine spezielle Fahrkarte für Ihr Haustier vorweisen.
„Große Tiere“, die mehr als 6 kg wiegen, sowie „kleine Tiere“, die weniger als 6 kg schwer sind und nicht in einem Behälter mit den vorgeschriebenen Maßen untergebracht sind, können an Bord des Zuges transportiert werden, müssen jedoch einen Maulkorb tragen und angeleint sein, wenn für sie eine Fahrkarte für Haustiere vorgewiesen wird (maximal zwei Tiere pro Person). Der Preis dieser Fahrkarte beträgt 35 € und es können maximal zwei solche Fahrkarten pro Person gekauft werden. Bei Nichteinhalten dieser Bestimmungen wird ein zusätzliches Entgelt von 45 € erhoben, es sei denn, Sie haben die Nichteinhaltung nicht verschuldet.
Die Gegenwart eines Tieres im iDTGV wird nur akzeptiert, wenn seitens der anderen Fahrgäste kein Widerspruch erhoben wird.
Wichtig: iDTGV verkauft weder iDTGV-Haustierfahrkarten online noch in den Verkaufsständen in den Bahnhöfen oder Reisebüros.
Die iDTGV-Haustierfahrkarten können nur telefonisch erworben werden. Das Call-Center hat täglich (einschließlich Sonn- und Feiertage) von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Sie können es unter der Nummer 0.980.982.982 - Rufnummer ohne Zuschlag täglich (einschließlich Feiertage) von 8.00 bis 20.00 Uhr erreichen. Sie können Ihre iDTGV-Haustierfahrkarte bis spätestens einen Tag vor Abfahrt während der Öffnungszeiten des Call-Centers für iDTGV-Fahrkarten erwerben.
Die iDTGV-Haustierfahrkarte ist weder erstattungsfähig noch umtauschbar. Die Fahrkarte muss von Ihnen im PDF-Format unter Benutzung der Acrobat Reader-Software oder einer anderen Software, die geeignet ist, das PDF-Format wiederzugeben, ausgedruckt werden. Diese Fahrkarte muss zusammen mit Ihrer Fahrkarte am Bahnsteig vor Einstieg in den Wagen vorgelegt werden. . Die Gültigkeit der iDTGV-Fahrkarte für Haustiere wird elektronisch vom Strichcode-Lesegerät festgestellt, und zwar unter denselben Bedingungen, die oben für die iDTGV-Fahrkarte präzisiert sind.
Welcher Bereich ist wählbar?
iDTGV erlaubt den Transport von Haustieren nur im iDzap-Bereich. Der iDzen-Bereich ist für Fahrgäste mit Tieren nicht geeignet, weil die Ruhe der andern Fahrgäste dadurch gestört werden könnte.
Wie lauten die Zugangsbedingungen für mein Haustier?
Versichern Sie sich, dass Ihr Haustier die andern Fahrgäste nicht stört. Es liegt im Ermessen des dem Zugbegleiters zu entscheiden, ob die Bestimmungen für den Transport von Haustieren eingehalten werden. Wenn das Tier andere Fahrgäste stört, kann der Zugbegleiter dem Reisenden mit seinem Tier einen anderen Sitzplatz zuweisen.
Reisende mit Haustieren, welche die Zugangsbestimmungen für iDTGV-Züge nicht einhalten, werden nicht an Bord des Zuges gelassen, wenn Sie nicht auf den Transport ihres Tieres verzichten.
Führhunde können im iDTGV kostenlos reisen, wenn sie die Bedingungen gemäß Artikel 8 erfüllen.
12. Haftung
Für Nebenleistungen von Partnern
iDTGV haftet nicht für Produkte und Leistungen, deren Lieferung bzw. Erbringung unmittelbar zwischen Ihnen und einem Partner von iDTGV vereinbart werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit, die Art, die Beschriftung, die Qualität und die Quantität von verkauften Produkten oder Leistungen sowie ihre Vertragskonformität, ihre Lieferfrist oder die Nutzbarkeit durch Sie selbst.
Für eine Haftung in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen, die Gegenstand eines Vertrags zwischen Ihnen und einem Partner sind, sind die speziellen Bedingungen des Partners maßgeblich.
Bezüglich des von der SNCF angebotenen Eisenbahntransports
iDTGV haftet nicht für die von der SNCF angebotenen Fahrkarten. Die SNCF haftet gegenüber ihren Fahrgästen nach den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
Die SNCF als Beförderungsunternehmen haftet
- für körperliche oder materielle Schäden von Fahrgästen gemäß dem auf die Verträge mit Fahrgästen anwendbaren Recht,
- für Verlust oder Beschädigung bei Gepäckverlade- und/oder Umladehandlungen (z.B. zwischen zwei Transportmitteln im Falle von Fahrtunterbrechungen) zu den Bedingungen für aufgegebenes Gepäck.
Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls von von Ihnen mitgeführten Gepäckstücken liegt bei Ihnen.
Für alle Leistungen
iDTGV haftet im Falle der Nichtverfügbarkeit der iDTGV-Dienstleistung vorbehaltlich des nachfolgenden Abschnitts „Haftungsbeschränkung“ nicht, wenn diese auf höhere Gewalt, Unruhen oder auf totale oder teilweise Bestreikung der Transport- und/oder Kommunikationsmittel zurückzuführen ist.
Durch Vornahme Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie die Eigenheiten und Grenzen des Internets zur Kenntnis genommen haben und sich insbesondere der technischen Leistung und Reaktionszeiten bei der Einsichtnahme, bei Suchläufen oder Datenübertragungen sowie der mit der Kommunikationssicherheit verbundenen Risiken bewusst sind und diese akzeptieren.
iDTGV nimmt keine Reklamationen entgegen und leistet keine Rückerstattung in Verbindung mit nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen, die ausschließlich auf Ihr eigenes Verschulden, auf das Verschulden von Dritten, die nichts mit der Leistung zu tun oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Für Fehler eines Partners, der Erfüllungsgehilfe von iDTGV ist, haftet iDTGV nur nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes « Haftungsbeschränkung ».
Haftungsbeschränkung
iDTGV haftet für vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt und für grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
iDTGV haftet für Schäden aus dem Fehlen einer etwaig ausdrücklich garantierten Beschaffenheit oder aus dem arglistigen Verschweigen von Mängeln der geschuldeten Produkte oder Leistungen sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
iDTGV haftet in den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
iDTGV haftet für die durch die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursachten Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Hat iDTGV vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt, so ist die daraus resultierende Schadensersatzhaftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Für Datenverlust bei Ihnen haftet iDTGV nur bis zur Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes, der trotz regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung entsteht.
Jegliche weitergehende Schadensersatzhaftung von iDTGV, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
13. Fahrgastservice und Beschwerden
Sämtliche Anfragen für Informationen, Präzisierungen und Reklamationen im Zusammenhang mit Zahlungen, dem Umtausch von Fahrkarten oder dem Transport müssen über den Link „Kontakt“ auf der der iDTGV-Website erfolgen.
Alle Anfragen im Zusammenhang mit technischen Schwierigkeiten in Bezug auf die Reisebüro-Website und die Ausstellung von Fahrkarten sind an das Reisebüro selbst zu richten.
14. Anwendbares Recht
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von iDTGV unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG – United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980 ). Für alle aus der Auslegung und/oder der Durchführung dieses Vertrags resultierende Streitigkeiten sind die deutschen Gerichte zuständig.
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VON iDNIGHT – 01/09/2008
1. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
iDNIGHT ist eine von der Firma iDTGV angebotene Dienstleistung im Bereich des Eisenbahntransports.
Um von den Vorteilen der Produkte und Dienstleitungen von iDNIGHT zu profitieren, bitten wir Sie, die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachstehend die „Allgemeinen Bedingungen“ genannt) genau zu lesen.
Das Akzeptieren dieser Allgemeinen Bedingungen durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf der Website von iDNIGHT ist für die Bestätigung und Durchführung Ihrer Bestellung sowie den Zugang zu den Nebenleistungen von iDNIGHT erforderlich. Die Firma iDNIGHT behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen jederzeit abzuändern, wobei solche Änderungen nur für nach Einführung der Änderungen abgegebene Bestellungen gelten.
Definitionen
Sie: Jede Nutzerin und jeder Nutzer der Reisebüro-Website, die oder der über diese iDNIGHT-Fahrkarten bestellt.
iDTGV: Eine Vereinfachte Aktiengesellschaft mit Eintragung im Handelsregister von Nanterre (Frankreich) unter der Nummer 478 221 021 und mit Geschäftssitz an folgender Anschrift: 7, rue Pablo Neruda, 92300 LEVALLOIS PERRET.
iDNIGHT: Von iDTGV gebotene Dienstleistung für den Transport von Personen in Nachtzügen, die auf dem TGV-Schienennetz verkehren. Dieser Service wird nur mit Zuweisung von Sitzplätzen für jeden Reisenden angeboten.
iDNIGHT-Fahrkarte: Ein im Rahmen des iDNIGHT-Angebots vom Fahrgast in Form einer Fahrkarte zum selber ausdrucken (billet imprimé®) abgespeichertes Dokument, das Anrecht auf einen Sitzplatz und auf die Beförderung in einem iDNIGHT-Zug erteilt, unter Vorbehalt der elektronischen Kontrolle zur Gültigkeit dieses Dokuments mit Hilfe eines Strichcode-Lesegeräts.
Bestellung(en): Online-Buchung über die Reisebüro-Website von einer oder mehreren iDNIGHT-Fahrkarten sowie Online-Zahlung per Kreditkarte (CB, Visa oder Eurocard/Mastercard). Dieser Vorgang setzt voraus, dass vorliegende Allgemeine Bedingungen zuvor von Ihnen akzeptiert worden sind. Die Bestellung gilt als abgeschlossen, wenn die Zahlung bestätigt ist.
Erstellung: Personalisierung der iDNIGHT-Fahrkarte durch Eingabe von Name, Vorname und Geburtsdatum des Fahrgasts mit anschließender Bestätigung vor dem Ausdrucken.
Reise-Datei: Alle Einzelheiten Ihrer Reise verbunden mit einer Ihnen mitgeteilten Referenznummer, um die iDNIGHT-Fahrkarte ausdrucken und/oder Reklamationen aller Art durchführen zu können. Eine Bestellung kann mehrere Reise-Dateien umfassen.
Nebenleistungen: Alle Serviceleistungen, die Ihnen von iDTGV in den iDNIGHT-Zügen geboten werden: die Nebenleistungen variieren je nach Zeitpunkt der Reise und des gewählten Reise-Ambiente. Sie werden von iDTGV-Partnern erbracht.
Reisebüro-Website: Internetseite des Online-Reisebüros, mit dem Sie während der Bestellung von einer oder mehreren iDNIGHT-Fahrkarten verbunden sind. Sie können sich ebenfalls mit der Reisebüro-Website einloggen, um Ihre iDNIGHT-Fahrkarten auszudrucken und Zugang zu Ihrer Reise-Datei zu erhalten.
iDNIGHT-Website: Internetseite von iDNIGHT mit dem Link www.idnight.com, von der aus Sie Ihre iDNIGHT-Fahrkarten ausdrucken und Zugang zu Ihrer Reise-Datei erhalten.
Zugbegleiter: ein SNCF-Mitarbeiter, der für die Sicherheit der Fahrgäste und die Kontrolle der iDNIGHT-Fahrkarten an Bord der iDNIGHT-Züge verantwortlich ist. Der Zugbegleiter ist vom Procureur de la République (Staatsanwaltschaft) akkreditiert und vereidigt worden. Er ist somit dazu berechtigt, bei der Fahrkartenkontrolle Name und Wohnsitz von zuwiderhandelnden Personen zu verlangen und aufzunehmen (Artikel 529-4 II der frz. Strafprozessordnung). Der Zugbegleiter ist ebenfalls dafür verantwortlich, für die Einhaltung der iDNIGHT-Verhaltensregeln an Bord von iDNIGHT-Zügen zu sorgen, so wie sie unter Artikel 4 der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen von iDNIGHT definiert sind. Er ist außerdem mit für den korrekten Ablauf der an Bord gebotenen Serviceleistungen verantwortlich.
IDlounge-Wagen: Wagen der 2. Klasse in Nähe des Barwagens, dessen Plätze nicht kommerzialisiert werden. Alle Fahrgäste des iDNIGHT-Zuges haben Zugang zu diesem Wagen, und können die dort gebotenen Aktivitäten in Anspruch nehmen.
Fahrgast: Alle Kunden, die durch iDNIGHT gegenwärtig oder zukünftig befördert werden und die im Besitz einer iDNIGHT-Fahrkarte mit ihrem Namen, Vornamen und Geburtsdatum sind.
Was ist iDNIGHT?
iDTGV vertreibt Fahrkarten und organisiert in den iDNIGHT-Zügen Nebenleistungen. Der iDNIGHT-Zug, der aus Wagen mit Sitzplätzen für alle Fahrgäste besteht, enthält ebenfalls einen der Unterhaltung der Fahrgäste gewidmeten Bereich, den iDlounge-Wagen. iDNIGHT-Fahrkarten können ausschließlich im Internet bestellt werden. Die Transportleistung wird von der SNCF ausgeführt, die die technische Kontrolle über den Ablauf der Reise hat und aufgrund ihrer Funktion als Transportunternehmen besonders für die sich hieraus ergebenden Sicherheitsauflagen verantwortlich ist. Die Beförderung von Fahrgästen in IDNIGHT-Zügen wird als Gegenleistung für eine vorangehende und definitive Zahlung des Preises der entsprechenden IDNIGHT-Fahrkarte durchgeführt.
2. Tarife
Tarife für iDNIGHT-Fahrkarten gelten für jeden Fahrgast.
Nur Kinder, die am Reisedatum unter 4 Jahre alt sind, dürfen unentgeltlich reisen, bekommen aber in diesem Fall keinen eigenen Sitzplatz. Um einen separaten Sitzplatz für Ihr Kind unter 4 Jahren zu erhalten, müssen Sie eine iDNIGHT-Fahrkarte zu den normalen Tarifbedingungen erstehen.
Es können keinen Tarifermäßigungen, Nachlässe in Zusammenhang mit kommerziellen und sozialen Ermäßigungen, für Mitarbeiter oder irgendein SNCF-Treueprogramm geltend gemacht werden.
Auch ist beim Erwerb einer iDNIGHT-Fahrkarte keine Nebenleistung der Art „Train +“, Autozug oder Gepäckservice erhältlich.
3. Bestellung
Rechtsfähigkeit
Zum Bestellen und Zahlen einer Bestellung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen anerkennen. Sie sind sowohl für die in Ihrem eigenen Namen als auch die im Namen von Dritten abgegebenen Bestellungen finanziell verantwortlich. Sie garantieren ebenfalls für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen angegebenen Informationen.
Wie wird eine Bestellung durchgeführt?
Sie bestellen direkt und online über die Reisebüro-Webseite. Alle Einzelheiten in Zusammenhang mit Ihrer Bestellung finden Sie in Ihrer „Reise-Datei“ wieder.
iDNIGHT-Fahrkarten können maximal 6 Monate vor Abfahrt des Zuges gekauft werden. Der Kauf für eine iDNIGHT-Fahrkarte kann spätestens eine Stunde vor Abfahrt des Zuges im Abfahrtsbahnhof getätigt werden.
Bei der Bestellung einer iDNIGHT-Fahrkarte geben Sie folgendes an:
- Die Anzahl der Fahrgäste,
- Das Datum und die Uhrzeit der Abfahrt(en),
- Die Abfahrts- und Ankunftsorte,
- Die gewünschte Komfortklasse an Bord des Zuges (1. oder 2. Klasse).
Eine Seite mit Vorschlägen für iDNIGHT-Fahrkarten entsprechend Ihrer Wünsche wird nun angezeigt.
Wählen Sie eine der vorgeschlagenen iDNIGHT-Fahrkarten aus und überprüfen Sie, dass diese den von Ihnen eingegebenen Kriterien entspricht. Achten Sie dabei vor allem auf das Reisedatum und die Uhrzeit sowie auf den Abfahrts- und Ankunftsbahnhof.
Bestätigen Sie die Wahl Ihrer iDNIGHT-Fahrkarte, nachdem Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname und E-Mail-Adresse) eingegeben und das Kästchen zur vorbehaltlosen Akzeptanz der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen angekreuzt haben.
Dann gehen Sie zur gesicherten Online-Zahlung mit Kreditkarte über, nachdem Sie zuvor Ihre Bankinformationen (Art der Kreditkarte, Nummer und Gültigkeitsdauer) eingegeben und die Transaktion durch Anklicken der Schaltfläche „Bestätigen“ bestätigt haben. Ihre iDNIGHT-Fahrkarte ist nach Bestätigung Ihrer Bestellung nicht erstattungsfähig.
Eine Bestätigung der Bestellung wird Ihnen zuletzt automatisch per E-Mail zugeschickt, mit Angabe der Referenznummer Ihrer Reise-Datei. Diese Referenznummer der Reise-Datei wird Ihnen persönlich zugewiesen, Ihre Reise-Datei ist nicht übertragbar.
Falls Sie eine iDNIGHT-Fahrkarte für Hin- und Rückfahrt kaufen; können die Erstellung und der Ausdruck der iDNIGHT-Fahrkarte für die Hinfahrt nicht von der Erstellung und dem Ausdruck der iDNIGHT-Fahrkarte für die Rückfahrt getrennt werden.
Das bedeutet:
- Der Fahrgast muss für Hin- und Rückfahrt der gleiche sein.
- Ein Umtausch der iDNIGHT-Fahrkarte unterliegt den in Abschnitt 7 beschriebenen Bedingungen. Vor allem ist Ihre iDNIGHT-Fahrkarte für die Rückfahrt ab dem Zeitpunkt nicht mehr rückzahlbar, ab dem Sie die iDNIGHT-Fahrkarte für die Hinfahrt erstellt haben. Um einen längeren Zeitraum zum Umtauschen nutzen zu können, unter Einbehalt der Bedingungen unter Artikel 7, müssen Sie zwei gesonderte Transaktionen zum Kauf der iDNIGHT-Fahrkarten durchführen.
Wie wird die Online-Zahlung Ihrer Bestellung durchgeführt?
Die Online-Zahlung erfolgt direkt bei iDTGV ausschließlich in Euro, wobei der Mindestbetrag 1 Euro und der Höchstbetrag 800 Euro pro Tag und pro Kreditkarte betragen.
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert:
- In Frankreich von Carte Bleue, EUROCARD, MASTERCARD und VISA ausgestellte Kreditkarten.
- Im Ausland von EUROCARD, MASTERCARD und VISA ausgestellte Kreditkarten.
Zahlungen, die über die Reisebüro-Website an iDTGV gemacht werden, erfolgen mit SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer).
Wie werden Ihre bestellten Fahrkarten ausgestellt?
iDNIGHT-Fahrkarten sind nur als Fahrkarten zum selber ausdrucken (billet imprimé®) erhältlich. Sie können eine Bestellung nicht bei einem physisch existierenden Reisebüro oder der SNCF (Fahrkartenschalter, Läden, Verkaufsautomaten) ausstellen lassen.
Sie können Ihre iDNIGHT-Fahrkarte wie folgt erstellen:
- Entweder unmittelbar nach Abschluss Ihrer Bestellung auf der Reisebüro-Website;
- Oder später durch Einloggen auf der iDNIGHT-Website oder der Reisebüro-Website unter Angabe Ihres Namens und der Referenznummer Ihrer Reise-Datei.
Ihre iDNIGHT-Fahrkarte ist nach dem Erstellen, ob ausgedruckt oder nicht ausgedruckt, nicht mehr erstattungsfähig und nicht umtauschbar.
Sie können Ihre iDNIGHT-Fahrkarte vor dem Erstellen bei einem Call-Center zum Umtausch von iDTGV-Fahrkarten, unter Einbehalt der Bestimmungen von Artikel 7 der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, umtauschen. In diesem Fall kann die iDNIGHT-Fahrkarte nur über die iDNIGHT-Website ausgedruckt werden.
Der Ausdruck geschieht über Ihren ordnungsgemäß konfigurierten Computer (Sie müssen über einen Computer mit Internetanschluss verfügen, der mit der Software Acrobat Reader sowie mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi ausgestattet ist).
Bedingungen zur Gültigkeit der Fahrkarte zum selber ausdrucken (Billet Imprimé®)
- Die iDNIGHT-Fahrkarte ist nur dann gültig, wenn sie auf einem weißen und auf Vorder- und Rückseite leeren Blatt im A4-Format ohne Änderung der Druckgröße im Hochformat (senkrecht) mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker ausgedruckt wird. Sie darf auf keinen Fall mit einem anderen Hilfsmittel (elektronischer Datenträger, Bildschirm, usw.) vorgezeigt werden, in diesem Fall wird sie als ungültig betrachtet. Sie können nur eine einzige Fahrkarte auf einem A4-Blatt ausdrucken (kein beidseitiger Ausdruck auf Vorder- und Rückseite). Eine gute Druckqualität ist erforderlich. Nur teilweise ausgedruckte, beschmutzte, beschädigte oder unleserbare iDNIGHT-Fahrkarten werden an Bord des Zuges nicht akzeptiert und als ungültig betrachtet. Bei einem Vorfall beim Ausdrucken oder einer schlechten Druckqualität müssen Sie Ihre „Pdf“-Datei erneut ausdrucken. Um die Druckqualität sicherzustellen, vergewissern Sie sich, dass die auf der iDNIGHT-Fahrkarte gedruckten Informationen sowie der Text im Bildraster gut lesbar sind.
- Die iDNIGHT-Fahrkarte ist nur gültig, wenn die Zahlung an iDTGV am Tag der Reise wirksam und endgültig ist.
- Die iDNIGHT-Fahrkarte ist namentlich und nicht übertragbar. Sie müssen bei Zugkontrollen Ihre iDNIGHT-Fahrkarte zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen: nationaler Ausweis, Pass, Führerschein oder Aufenthaltserlaubnis. Für Kinder werden auch Familienbücher akzeptiert. Die iDNIGHT-Fahrkarte ist ausschließlich für den Zug, das Datum, die Uhrzeit, die Komfortklasse, die Strecke und den Fahrgast gültig, die auf der Fahrkarte vermerkt sind. Anderenfalls wird die iDNIGHT-Fahrkarte als ungültig angesehen und Sie müssen eine andere iDNIGHT-Fahrkarte erwerben, um ordnungsgemäß reisen zu können. Die iDNIGHT-Fahrkarte muss bis zum Verlassen des Ankunftsbahnhofs aufbewahrt werden. Ein- und Ausstieg in oder aus dem Zug müssen auf den auf Ihrer iDNIGHT-Fahrkarte angegebenen Bahnhöfen erfolgen. Jegliche Verletzung dieser Vorschrift wird mit einer Strafgebühr von 35 € geahndet.
- Zusätzlich zu oben dargestellten Gültigkeitskriterien ist die iDNIGHT-Fahrkarte nur unter Vorbehalt einer elektronischen Kontrolle gültig, die mit einem Strichcode-Lesegerät von iDNIGHT durchgeführt wird. Bei dieser Kontrolle wird die Gültigkeit der iDNIGHT-Fahrkarte in endgültiger Weise ausgehend von den letzten im Informationssystem von iDNIGHT aktualisierten Informationen kontrolliert. Wird bei einer Kontrolle die Nichtgültigkeit der vom Fahrgast vorgewiesenen iDNIGHT-Fahrkarte festgestellt, so sind die im Strichcode-Lesegerät enthaltenden Informationen rechtsgültig und die iDNIGH-Fahrkarte wird als ungültig angesehen. Mit Ausnahme offenbarer Irrtümer erkennt und akzeptiert der Fahrgast, dass die aus dem Informationssystem von iDNIGHT stammenden Informationen, so wie sie vom Strichcode-Lesegerät zum Zeitpunkt der elektronischen Kontrolle angezeigt werden, im Falle von Reklamationen oder allen anderen Streitfällen in Zusammenhang mit der Gültigkeit der iDNIGHT-Fahrkarte Beweiskraft haben. Diese elektronischen Informationen haben Vorrang über den Informationen, die auf der vom Reisenden vorgewiesenen iDNIGHT-Fahrkarte angegeben sind.
Aus Sicherheitsgründen müssen Sie spätestens 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Bahnhof eintreffen. Über diesen Zeitraum hinausgehend kann Ihnen der Zugang an Bord des Zuges verweigert werden. Um die Abfahrt der iDNIGHT-Züge unter optimalen Bedingungen zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich 20 Minuten vor Abfahrt des Zuges im Zugangsbereich einzufinden.
iDNIGHT-Fahrkarten brauchen nicht entwertet zu werden.
iDTGV haftet nicht:
- Für Anomalien, die während der Bestellung, der Erstellung oder des Ausdrucks einer iDNIGHT-Fahrkarte auftreten können, lange sie diese nicht absichtlich oder aus Fahrlässigkeit provoziert hat.
- für den Verlust, Diebstahl oder rechtswidrige Benutzung einer iDNIGHT-Fahrkarte.
Eine iDNIGHT-Fahrkarte, die alle oben genannten Bedingungen erfüllt und deren Gültigkeit bei einer Fahrscheinkontrolle elektronisch festgestellt worden ist, wird als gültig angesehen.
Bei Nichteinhalten aller oder eines Teil oben stehender Vorschriften, wird die iDNIGHT-Fahrkarte als ungültig angesehen. Sie können Ihre Situation klären, indem Sie den Preis für eine neue iDNIGHT-Fahrkarte zuzüglich einer Pauschalentschädigung entsprechend nachstehend unter Artikel 5 erwähnten Bedingungen zahlen.
Wie können Sie die Einzelheiten Ihrer Bestellung einsehen?
Sie können die Einzelheiten Ihrer Bestellung jederzeit bis zwei Monate nach Abfahrt des Zuges auf der iDNIGHT-Website und/oder der Reisebüro-Website einsehen, indem Sie hierfür Ihren Namen und die Referenznummer(n) der Reise-Datei(en) eingeben, die Sie einsehen möchten.
Wie erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Bestellung?
Eine E-Mail wird Ihnen umgehend nach Bestätigung Ihrer Bestellung zugeschickt, die die Einzelheiten Ihrer Bestellung und die Referenznummer(n) der Reise-Datei(en) enthält.
4. Verhaltensregeln in den iDNIGHT-Zügen
Durch die Nutzung von SNCF-Einrichtungen sind Sie verpflichtet, die geltenden Sicherheitsvorschriften für Eisenbahnen sowie die entsprechenden rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen zu respektieren (vor allem in Bezug mit dem französischen Gesetz vom 15. Juli 1845 zur Eisenbahnpolizei und der diesbezüglichen Durchführungsverordnung Nr. 730 vom 22. März 1942). Sie gewährleisten die Sicherheit und Ordnung in Zügen, Bahnhöfen und auf dem Streckennetz und sind in allen großen Bahnhöfen ausgehängt.
Wenn Sie die Dienstleistungen von iDNIGHT in Anspruch nehmen, müssen Sie die besonderen an Bord von iDNIGHT-Zügen geltenden Regelen einhalten.
- Vor dem Einstieg
Der Zugang an Bord eines iDNIGHT-Zuges kann allen den Regeln des Erlasses Nr. 730 vom 22. März 1942 nicht gehorchenden Personen verweigert werden, und dies vor allem in Zusammenhang mit Störungen der öffentlichen Ordnung und Trunkenheit.
- An Bord
Aus Sicherheitsgründen und im Rahmen der rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen (vor allem in Bezug mit dem französischen Gesetz vom 15. Juli 1845 zur Eisenbahnpolizei und der diesbezüglichen Durchführungsverordnung Nr. 730 vom 22. März 1942), die für Sicherheit und Ordnung in den Zügen sorgen, ist es strengstens verboten, Ihren eigenen mitgebrachten Alkohol an Bord der Züge zu konsumieren. Bei Nichteinhalten oben stehender Anordnungen wird davon ausgegangen, dass Sie sich in einer illegalen Lage befinden.
Sämtliche iDNIGHT-Züge sind Nichtraucherzüge, und dies unabhängig von dem Bereich des Zuges, in dem Sie sich aufhalten. Gemäß der Anordnungen unter Artikel R. 3512-1 der französischen Gesundheitsordnung (Code de la Santé Publique) wird jeder Verstoß gegen diese Vorschrift mit einer Strafe geahndet, die für Verstöße der dritten Kategorie unter Artikel R 3512-1 der französischen Gesundheitsordnung vorgesehen ist.
Sie verpflichten sich dazu, die Sauberkeit der Orte und der Einrichtungen zu respektieren. Sie verpflichten sich des Weiteren dazu, die verschiedenen Zugbereiche, Einrichtungen, Mobiliar sowie Ihnen bereitgestellte Gegenstände, vor allem in Zusammenhang mit den an Bord der Züge organisierten Animationen, nicht zu beschädigen. Gemäß den Anordnungen unter Artikel 80-2 des Erlasses vom 22. März 1942 kann jede Materialbeschädigung mit einer Strafe geahndet werden, die für Verstöße der vierten Klasse vorgesehen ist.
Sie dazu angehalten, den auf Ihrer iDNIGHT-Fahrkarte angegebenen Sitzplatz einzunehmen. Falls Sie Ihren Sitzplatz wechseln möchten, müssen Sie sich zuvor an den Zugbegleiter wenden, der allein darüber entscheidet, einen Sitzplatzwechsel zu akzeptieren oder abzulehnen.
In iDNIGHT-Wagen, die nicht der Unterhaltung der Fahrgäste dienen, wie nachstehend erläutert, sind Sie dazu verpflichtet, die Ruhe aller Reisenden zu respektieren, und dies vor allem zwischen 1 Uhr und 5 Uhr morgens.
Sie verpflichten sich, den Anweisungen des Zugbegleiters, der Chef an Bord ist, zu folgen, und in allgemeiner Form, den Anweisungen des gesamten iDNIGHT-Teams.
WARNUNG: Alle Personen, die gegen die rechtlichen Vorschriften verstoßen und durch dieses Nichteinhalten der Vorschriften die Sicherheit der anderen Fahrgäste beeinträchtigen oder die öffentliche Ordnung stören, können dazu gezwungen werden, den Zug am nächsten Haltebahnhof zu verlassen.
IDlounge-Wagen
Der IDlounge-Wagen ist ein Bereich mit lockerem Ambiente, der allen Fahrgästen offen steht, die an einer Aktivität oder Veranstaltung teilnehmen, Produkte oder Serviceleistungen von iDNIGHT-Partnern entdecken, spielen oder einfach nur mit anderen Mitreisenden zusammen sein möchten.
Damit dieser Bereich von allen Fahrgästen optimal genutzt werden kann, verpflichten Sie sich bei Ihrem Aufenthalt im IDlounge-Wagen dazu:
- Den sauberen Zustand des IDlounge-Wagens zu respektieren und nichts an Ihrem Platz zurückzulassen, nachdem Sie an einer bestimmten Veranstaltung/Aktivität teilgenommen haben und nichts in diesem Bereich zu beschädigen;
- Das Ihnen bereitgestellte Material oder Gegenstände nicht zu beschädigen; iDTGV behält sich das Recht vor, im Falle von Beschädigungen und/oder Diebstahl von Gegenständen oder Animationsmaterial alle notwendigen Folgemaßnahmen in die Wege zu leiten.
- Den Zugbegleiter, den „Barista“, den Animateur und andere an einer Veranstaltung teilnehmenden Fahrgäste zu respektieren und den vom Team erteilten Anweisungen zu folgen;
- Die Platzanweisungen im IDlounge-Wagen zu akzeptieren und die Entscheidungen des Animateurs, des Zugbegleiters oder des „Barista“ in Zusammenhang mit Einschreibungen für Vorführungen zu respektieren;
- Keine Getränke, die nicht an der Bar gekauft worden sind, mit sich zu führen, in diesen Bereich mitzubringen, zu konsumieren.
Bar-Wagen
Wie vorangehend erwähnt, verpflichten Sie sich dazu:
- Im Bar-Wagen, genau wie im Rest des Zuges auch, nicht zu rauchen,
- Das Material nicht zu beschädigen und alle Einrichtungen sauber zu halten,
- Die Anweisungen des Zugteams zu befolgen.
Der „Barista“ behält sich das Recht vor, keine alkoholischen Getränke an Personen auszugeben, die sich in einem trunkenen Zustand befinden.
Der Verkauf von Alkohol an minderjährige Personen unter 16 Jahren ist verboten. Der „Barista“ behält sich daher das Recht vor, Fahrgäste nach einem Ausweispapier zu fragen, um ihr Alter zu kontrollieren.
Fahrgäste dürfen keine Getränke bei sich tragen, mit in den Bar-Wagen bringen und/oder konsumieren, die nicht hier gekauft worden sind.
iDNIGHT gibt den Fahrgästen die Möglichkeit, eine musikalische Vorführung im Bar-Wagen zu bieten. Sie sind dazu angehalten, die Entscheidung des „Barista“ hinsichtlich der Einschreibungen sowie der zugeteilten Auftrittsdauer zu respektieren. Der „Barista“ behält sich das Recht vor, der von Ihnen gebotenen Vorführung jederzeit ein Ende zu setzen, wenn er dies als notwendig erachtet. Ihre Vorführung darf vor allem keine Konnotationen sexueller oder rassistischer Natur enthalten oder zu Gewalt anregen.
5. Kontrolle der Fahrscheine und erhöhte Beförderungsentgelte
Kontrolle
Um Zugang zu den iDNIGHT-Zügen zu erlangen, sind eine Sitzplatzreservierung und der Besitz einer iDNIGHT-Fahrkarte erforderlich, alle anderen IDTGV- oder SNCF-Fahrkarten sind nicht gültig.
Die iDNIGHT-Fahrkarte ist ausschließlich für den Zug, das Datum, die Uhrzeit, die Komfortklasse, die Strecke und den Fahrgast gültig, die auf ihr angegebenen sind, anderenfalls wird die iDNIGHT-Fahrkarte als ungültig angesehen. Wenn die Zahlung einer iDNIGHT-Fahrkarte nicht wirksam und endgültig erbracht ist, wird die iDNIGHT-Fahrkarte als ungültig angesehen. Die iDNIGHT-Fahrkarte muss bis zum Verlassen des Ankunftsbahnhofs aufbewahrt werden.
Sie müssen Ihre iDNIGHT-Fahrkarte auf Aufforderung jedem SNCF-Vertreter in den Bahnhöfen oder in den Zügen vorweisen. Beim Einsteigen in den Zug müssen Sie Ihre iDNIGHT-Fahrkarte dem Strichcode-Lesegerät vorzeigen, welches definitiv über die Gültigkeit der iDNIGHT-Fahrkarte entscheidet.
iDNIGHT-Fahrkarten können nicht bei einem SNCF-Vertreter oder Zugbegleiter erworben werden. Wenn Sie folglich einen iDNIGHT-Zug benutzen ohne zuvor in Besitz einer gültigen iDNIGHT-Fahrkarte zu sein, werden Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angesehen.
Falls Sie eine iDNIGHT-Fahrkarte bestellt haben, diese aber nicht vorweisen können, haben Sie dennoch die Möglichkeit, Zugang zu den iDNIGHT-Zügen erhalten. Der Zugbegleiter kontrolliert hierzu anhand eines offiziellen Ausweispapiers, ob Ihr Name sich auf der Liste der Fahrgäste befindet. Gegen einen zusätzlichen Betrag von 5 Euro, der die Kosten zur Ausstellung der Fahrkarte an Bord mit enthält, wird Ihnen dann eine neue Fahrkarte ausgestellt.
Nachlösen von Fahrkarten
Nachlösen von Fahrkarten aus kommerziellem Anlass
Wenn Sie keine iDNIGHT-Fahrkarte haben oder im Besitz einer ungültigen Fahrkarte sind, melden Sie sich unaufgefordert beim Zugbegleiter, um ihn über Ihre ordnungswidrige Situation sofort bei Abfahrt des Zuges im Einstiegsbahnhof zu informieren. Sie haben dann die Möglichkeit Ihre Fahrkarte nachzulösen.
Nachlösen von Fahrkarten aus kommerziellem Anlass wird unter folgenden Bedingungen akzeptiert:
- Fehlende oder ungültige Fahrkarte in einem iDNIGHT-Zug:
Unabhängig von der Strecke werden die folgenden erhöhten Beförderungsengelte erhoben: - Wenn Sie in der 1. Klasse reisen: Sie müssen gemäß der iDNIGHT-Tarifklasse für die entsprechende Strecke und den entsprechenden Zeitraum den Höchstpreis für eine 1. Klasse-Fahrkarte bezahlen, zuzüglich 10 € für das Ausstellen der Fahrkarte an Bord.
- Wenn Sie in der 2. Klasse reisen: Sie müssen gemäß der iDNIGHT-Tarifklasse für die entsprechende Strecke und den entsprechenden Zeitraum den Höchstpreis für eine 2. Klasse-Fahrkarte bezahlen, zuzüglich 10 € für das Ausstellen der Fahrkarte an Bord.
Der entsprechende Betrag für das Nachlösen muss vom Fahrgast umgehend an den Zugbegleiter entrichtet werden.
- Klassenwechsel
An Bord der iDNIGHT-Züge ist ein Klassenwechsel, das heißt, der Fahrgast reist in einer höheren Klasse als auf seiner iDNIGHT-Fahrkarte angegeben, nur mit vorherigem Einverständnis des Zugbegleiters möglich, den der Fahrgast diesbezüglich ansprechen muss.
Wenn der Klassenwechsel genehmigt wird, wird der Zugbegleiter die Differenz zwischen dem maximalen Preis der 1. Klasse gemäß der iDTGV-Tarifklasse für die entsprechende Strecke und den entsprechenden Zeitraum, verringert um den Preis der vorgelegten Fahrkarte erheben.
Wenn der Fahrgast sich nicht unaufgefordert meldet, wird die geforderte Preisdifferenz um 25 € erhöht.
Reisen ohne gültige Fahrkarte und Betrug
Sie reisen ohne gültige Fahrkarte, wenn Sie nach Abfahrt des Zuges und ohne sich unaufgefordert an den Zugbegleiter gewandt zu haben, dem Zugbegleiter keine gültige iDNIGHT-Fahrkarte vorlegen können, das heißt vor allem in folgenden Fällen:
- Sie können keine iDNIGHT-Fahrkarte vorlegen oder Sie legen eine unlesbare iDNIGHT-Fahrkarte vor;
- Sie legen eine iDNIGHT-Fahrkarte vor, ohne in der Lage zu sein, Ihre Identität nachzuweisen;
- Sie benutzen Ihre iDNIGHGT-Fahrkarte für eine andere Strecke, Datum, Abfahrtszeit, Zug, Klasse oder Art als auf Ihrer iDNIGHT-Fahrkarte angegeben;
- Sie benutzen eine andere Fahrkarte als eine iDNIGHT-Fahrkarte;
- Die Ungültigkeit Ihrer iDNIGHT-Fahrkarte ist bei der elektronischen Gültigkeitskontrolle mit dem Strichcode-Lesegerät von einem Kontrolleur festgehalten worden.
Ein- und Ausstieg müssen unbedingt an den auf Ihrer iDNIGHT-Fahrkarte bezeichneten Bahnhöfen erfolgen. Anderenfalls muss der Fahrgast dem Zugbegleiter eine Gebühr von 35 € pro Fahrgast zahlen.
Wenn Sie es zum Zeitpunkt der Kontrolle unterlassen haben, dem Zugbegleiter zuvor unaufgefordert auf Ihre ordnungswidrige Situation gemäß den oben genannten Bedingungen hinzuweisen, sind Sie verpflichtet, sofort einen Betrag wie untenstehend angegeben zu bezahlen.
Jede ordnungswidrige Situation wird vom Zugbegleiter anhand eines Protokolls festgehalten und führt zur sofortigen Zahlung einer nachfolgend angegebenen Pauschalentschädigung zuzüglich eventuell entstehender Preisunterschiede.
Bei der Kontrolle der iDNIGHT-Fahrkarten und ihrer Gültigkeit sind die Zugbegleiter dazu berechtigt, die Identität und die Adresse des Täters zu erfassen. Wenn der Fahrgast Schwierigkeiten beim Festhalten seiner Identität macht, die für das Protokoll zur Feststellung der Übertretung notwendig ist, kann der Zugbegleiter einen Polizeibeamten zur Unterstützung heranziehen.
Bei unberechtigter Reise werden die folgenden Beträge fällig:
- Wenn Sie in der 1. Klasse reisen: Sie müssen den Höchstpreis für eine 1. Klasse-Fahrkarte bezahlen gemäß der iDNIGHT-Tarifklasse für die entsprechende Strecke und den entsprechenden Zeitraum, erhöht um eine pauschale Entschädigung von 25 €, die die Kosten für die Ausstellung der Fahrkarte an Bord des Zuges beinhaltet.
- Wenn Sie in der 2. Klasse reisen: Sie müssen den Höchstpreis für eine 2. Klasse-Fahrkarte bezahlen gemäß der iDNIGHT-Tarifklasse für die entsprechende Strecke und den entsprechenden Zeitraum, erhöht um eine pauschale Entschädigung von 25 €, die die Kosten für die Ausstellung der Fahrkarte an Bord des Zuges beinhaltet.
Diese Entschädigung wird für Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte fällig.
Ein vom Zugbegleiter festgestellter Klassenwechsel führt zur Zahlung eines Betrags von 30 Euro für die entstandene Preisdifferenz zuzüglich einer Pauschalentschädigung von 20 Euro.
Es wird als Betrug angesehen, wenn sich in einem Kontrollbereich oder in einem iDNIGHT-Zug folgendes in Ihrem Besitz befindet:
- eine nachgemachte iDNIGHT-Fahrkarte,
- eine gefälschte iDNIGHT-Fahrkarte,
- eine auf einen Dritten ausgestellte iDNIGHT-Fahrkarte,
- eine nicht rechtsgültig bezahlte iDNIGHT-Fahrkarte.
Jede ordnungswidrige Handlung wird mit einem vom Zugbegleiter oder einer anderen hierzu befugten Person erstellten Protokoll festgehalten und führt zur sofortigen Zahlung einer nachfolgend angegebenen Pauschalentschädigung zuzüglich eventuell entstehender Preisunterschiede.
Bei der Kontrolle der iDNIGHT-Fahrkarten und ihrer Gültigkeit sind die Zugbegleiter dazu berechtigt, die Identität und die Adresse des Täters zu erfassen. Wenn der Fahrgast Schwierigkeiten beim Festhalten seiner Identität macht, die für das Protokoll zur Feststellung der Übertretung notwendig ist, kann der Zugbegleiter einen Polizeibeamten zur Unterstützung heranziehen.
Die zu zahlenden Beträge sind wie folgt festgelegt:
- Wenn Sie in der 1. Klasse reisen: Sie müssen den Höchstpreis für eine 1. Klasse-Fahrkarte bezahlen gemäß der iDNIGHT-Tarifklasse für die entsprechende Strecke und den entsprechenden Zeitraum, erhöht um eine pauschale Entschädigung von 118 €, die die Kosten für die Ausstellung der Fahrkarte an Bord des Zuges beinhaltet.
- Wenn Sie in der 2. Klasse reisen: Sie müssen den Höchstpreis für eine 2. Klasse-Fahrkarte bezahlen gemäß der iDNIGHT-Tarifklasse für die entsprechende Strecke und den entsprechenden Zeitraum, erhöht um eine pauschale Entschädigung von 118 €, die die Kosten für die Ausstellung der Fahrkarte an Bord des Zuges beinhaltet.
Diese Entschädigung wird für betrügerisch handelnde Fahrgäste fällig.
Jede betrügerische Nutzung einer iDNIGHT-Fahrkarte kann zudem die sofortige Festnahme nach sich ziehen, und es können gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.
Wenn Sie eine nachgeahmte, gefälschte oder unbezahlte iDNIGHT-Fahrkarte besitzen, kann außerdem Strafanzeige für Betrug gegen Sie erhoben werden.
Die Protokolle unterliegen dem französischen Gesetz Loi Sécurité Quotidienne (Gesetz zur Alltäglichen Sicherheit) vom 15. November 2001 und insbesondere wegen des Delikts des gewohnheitsmäßigen Betrugs.
Zahlungsbedingungen
Für jede Zahlung an den Zugbegleiter wird eine Quittung ausgestellt, die gegebenenfalls als gültige Fahrkarte gilt.
Jede Zahlung in einem iDNIGHT-Zug erfolgt in bar mit einer in Frankreich gültigen Währung, durch einen in Frankreich zahlbaren Bank- oder Giroscheck in Euro oder durch (französische oder ausländische) Kreditkarte mit einem Chip und dem CB-, VISA oder MASTERCARD-Logo. Ausgenommen davon sind Bankautomatenkarten (Karten mit nicht hervorgehobenen Buchstaben oder Zahlen). Schecks können nur akzeptiert werden, wenn ein gültiges offizielles Ausweispapier mit Lichtbild und bei Beträgen über 150 Euro ein zweites offizielles Dokument vorgelegt wird. Wenn Sie nicht in der Lage oder bereit sind, die fällige Summe sofort zu bezahlen und damit die vorgeschlagene Transaktion ablehnen, wird der Zugbegleiter ein Zuwiderhandlungsprotokoll erstellen. In diesem Fall werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von 38 Euro der ursprünglichen Summe hinzugefügt.
Innerhalb der gesetzlichen Fristen haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können den geschuldeten Betrag begleichen, der sich wie folgt zusammensetzt:
- Verlangte Nachlösekosten;
- Bearbeitungskosten, gemäß den Bestimmungen von Artikel 529-4 der französischen Strafprozessordnung (CPP) und von Artikeln 80-4 bis 80-7 des abgeänderten Dekrets Nr. 730 vom 22. März 1942. - Oder Sie können einen gegründeten Einspruch an iDNIGHT senden, die diesen an die französische Staatsanwaltschaft weiterleitet.
Bei der Kontrolle der iDNIGHT-Fahrkarten und ihrer Gültigkeit sind die Zugbegleiter dazu berechtigt, die Identität und die Adresse des Täters zu erfassen.
Wenn der Täter es ablehnt oder nicht in der Lage ist, seine Identität nachzuweisen, wird der Zugbegleiter sofort einen Beamten der Nationalpolizei oder der örtlich zuständigen Gendarmerie darüber informieren, der dann veranlassen kann, dass die zuwiderhandelnde Person sofort der zuständigen Behörde vorgeführt wird.
Wenn der geschuldete Betrag nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist beglichen wird und auch kein Einspruch erhoben wird, wird gegen den Zuwiderhandelnden ein Strafverfahren gemäß den Bestimmungen von Artikeln 529-3 bis 529 der französischen Strafprozessordnung (CCP) eingeleitet.
Bei einem Verstoß gegen die Verhaltenspflichten der Fahrgäste, gemäß dem französischen Dekret vom 22. März 1942, beträgt die gesetzlich festgelegte Pauschalentschädigung 144 Euro.
6. Fahrpläne
iDTGV verpflichtet sich, die am Tag der Bestellung veröffentlichten Abfahrtszeiten einzuhalten. Sollten dennoch vor dem Abfahrtsdatum ohne Zutun von iDTGV Änderungen am Fahrplan erfolgen, so wird iDTGV ihr Möglichstes unternehmen, um Sie so früh wie möglich hierüber zu informieren.
Wenn ein iDNIGHT-Zug mit mehr als 60 Minuten Verspätung in Bezug mit dem vorgesehenen Fahrplan eintrifft und wenn die SNCF als Beförderungsunternehmen hierfür verantwortlich ist, so wird Ihnen eine finanzielle Entschädigung von 10 Euro angeboten.
Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Verspätung nicht in der Verantwortung der SNCF liegt oder wenn die Verspätung weniger als 60 Minuten beträgt. Eine unverschuldete Verspätung können Sabotage, ein Streik SNCF-externer Personen, Behinderungen auf den Gleisen, klimatische Ereignisse, Unfälle von Personen oder Sicherheitswarnungen an den Bahnhöfen sein. Eine Verspätung im Verantwortungsbereich der SNCF können vor allem Mängel an Materialien und Störungen am Fahrleitungssystem sein.
iDNIGHT bemüht sich darum, alle Fahrgäste per E-Mail (an die vom Fahrgast bei der Online-Bestellung angegebene Adresse) über den Grund der Verspätung und die hierfür aus kommerziellem Grund zugestandene Entschädigung zu informieren.
7. Umtausch und Rückerstattung
Umtausch
Die iDNIGHT-Fahrkarte ist ausschließlich in dem Zug gültig, für den Sie Ihre Bestellung gemacht haben. Ein Umtausch der iDNIGHT-Fahrkarte ist notwendig, um folgende Bedingungen der Reise zu ändern:
- Abfahrtsdatum und/oder -uhrzeit;
- Abfahrts- und/oder Ankunftsbahnhof;
- Komfortklasse.
Ein Umtausch ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:
- Die iDNIGHT-Fahrkarte kann nur gegen eine andere iDNIGHT-Fahrkarte oder gegen eine iDTGV-Fahrkarte umgetauscht werden, ausschließlich aller anderen Fahrkarten, vor allem SNCF-Fahrkarten (TGV, Corail, usw.);
- Der Tarif der ursprünglichen iDNIGHT-Fahrkarte muss einen Umtausch grundsätzlich ermöglichen (bei bestimmten Sondertarifen ist ein Umtausch der Fahrkarte ausgeschlossen);
- Die iDNIGHT-Fahrkarte ist noch nicht erstellt worden: die iDNIGHT-Fahrkarte ist bis zu Ihrer Erstellung umtauschbar, d.h. vor der Personalisierung der iDNIGHT-Fahrkarte durch Eingabe des Namens, des Vornamens und des Geburtstages des Fahrgasts und Bestätigung der Informationen vor dem Ausdrucken. Nachdem die Fahrkarte einmal erstellt ist, ist ein Umtausch nicht mehr möglich;
- Der Umtausch muss mindestens einen Tag vor Abreise und während der Öffnungszeiten des iDNIGHT-Fahrkartenumtausch-Centers erfolgen: am Tag der Abfahrt des Zuges kann kein Umtausch mehr vorgenommen werden;
- Im neu gewählten iDNIGHT-Zug müssen noch Sitzplätze verfügbar sein.
Der Umtausch einer iDNIGHT-Fahrkarte ist nur in einem iDNIGHT-Fahrkartenumtausch-Center (.0.980.982.982 - Rufnummer ohne Zuschla.) möglich. Das Call-Center hat folgende Öffnungszeiten:
- Täglich (einschließlich Feiertage)
- Von 8 Uhr bis 20 Uhr.
Diese Dienstleistung wird nur in französischer Sprache angeboten.
Für den Umtausch einer iDNIGHT-Fahrkarte wird ein Entgelt erhoben. Es beträgt 10 Euro inkl. MwSt. pro Strecke und pro umgetauschte iDNIGHT-Fahrkarte (1 Strecke = 1 einfache Fahrt; 1 iDNIGHT-Fahrkarte mit Hin- und Rückfahrt = 2 Strecken), und dies unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Änderungen. Falls ein Preisunterschied zwischen dem Preis der ursprünglichen iDNIGHT-Fahrkarte und dem Preis der neuen iDNIGHT- oder iDTGV-Fahrkarte existiert, so müssen Sie diese Preisdifferenz zuzüglich zu den Bearbeitungsgebühren zahlen.
Bei der Bestellung einer iDNIGHT-Fahrkarte für Hin- und Rückfahrt wird die Fahrkarte für die Hinfahrt gleichzeitig mit der Fahrkarte für die Rückfahrt personalisiert. Falls Sie den Umtausch Ihrer iDNIGHT-Fahrkarten erleichtern wollen, raten wir Ihnen dazu, zwei gesonderte Reservierungen vorzunehmen. Bitte kontaktieren Sie unserer Center, bevor Sie Ihre erste iDNIGHT-Fahrkarte personalisieren.
Der Umtausch einer iDNIGHT-Fahrkarte in eine iDTGV-Fahkarte, die vorliegenden Umtauschbedingungen unterliegt, beinhaltet das Akzeptieren der Allgemeinen Verkaufsbedingungen von iDTGV. Die Bestellung, die neue Fahrkarte und ihre Benutzung an Bord sowie die Beförderung selber unterliegen den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von iDTGV.
Für Fahrgäste, die eine Ermäβigung für Gruppenreisen genutzt haben (mehr als 4 Fahrgäste, die zusammen gebucht haben), gelten spezifische Umtauschregeln. Der Umtausch muss in diesem Fall für die gleiche Anzahl an Fahrgästen durchgeführt werden.
Bevor Sie unserer Call-Center kontaktieren, sollten Sie die Verfügbarkeit der Reise auf unserer Website www.iDNIGHT.com überprüfen.
Zahlungen können nur in Euro oder durch Kreditkarte erfolgen.
Eine Umtauschbestätigung erhalten Sie automatisch per E-Mail. Sie können Ihre neue iDNIGHT-Fahrkarte nur auf der iDNIGHT-Website ausdrucken.
Beispiel: 2 Personen wollen ihre 2 einfachen Hinfahrkarten für Marseille zum Preis von 39,90 Euro pro Fahrkarte in 2 einfache Hinfahrkarten nach Avignon zum Preis von 49,90 Euro pro Fahrkarte umtauschen. Sie bezahlen folglich eine Pauschalgebühr in Höhe von 10 Euro und 10 Euro für den Preisunterschied pro Fahrkarte, das heißt für beide Fahrkarten insgesamt 40 Euro.
Rückerstattung
Für iDNIGHT-Fahrkarten wird keine Rückerstattung geleistet. Ausgenommen davon sind Entschädigungen bei Verspätungen gemäß unter Artikel 6 oben stehenden Bedingungen oder im Falle von Stornierungen seitens iDTGV.
Eine solche Entschädigung oder Gutschrift wird ausschließlich an die Person ausbezahlt, die die iDNIGHT-Fahrkarte bezahlt hat. iDNIGHT leistet keine Rückerstattung für Reisestornierungen aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen.
8. Reservierung und Dienstleistungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
- Reservierung für im Rollstuhl reisende Personen
Um einen für « Rollstühle » ausgewiesenen Platz zu reservieren, müssen Sie Ihre iDTGV-Fahrkarte für die 2. Klasse im Internet reservieren ohne jedoch Name, Vorname und Geburtsdatum für Ihre Fahrkarte zu bestätigen.
Kontaktieren Sie anschließend unseren iDNIGHT-Kundenservice über die Website www.idnight.com unter der Rubrik Kontakt und geben Sie im Formular INFORMATION unter Betreff « Information/Reservierung mobilitätseingeschränkter Kunde » folgendes an:
- Ihre aus 6 Zeichen bestehende Reservierungsnummer.
- Ihren Namen.
- Die Mitreise einer Begleitperson oder nicht.
- Die Art Ihres Behindertenausweises, das heißt mit Vermerk « Begleitperson » oder « Begleitung notwendig » oder ohne Vermerk. Die Reservierung für Ihre Begleitperson ist kostenlos, wenn Sie im Besitz eines Behindertenausweises mit dem Vermerk « Begleitperson » oder « Begleitung notwendig » sind.
Unser iDNIGHT-Kundenservice wird Ihnen ohne Preisaufschlag einen für Rollstühle ausgewiesenen Platz in der 1. Klasse im Reise zuweisen. Der iDNIGHT-Kundenservice wird Ihre Umplatzierung und die Reservierung der Fahrkarte für Ihre Begleitperson durchführen. Diese Vorgänge werden Ihnen per E-Mail bestätigt. Sie können die Fahrkarten danach über unsere Website www.idnight.com personalisieren. Klicken Sie hierzu auf Drucken und befolgen Sie danach die entsprechenden Anweisungen.
Denken Sie daran, ein gültiges amtliches Ausweispapier (mit Lichtbild) und Ihren Behindertenausweis bei sich zu haben.
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice spätestens 48 Stunden (Arbeitstage) vor dem Datum Ihrer Abfahrt, um die notwendigen Schritte hinsichtlich Ihrer Umplatzierung vornehmen zu lassen.
- Reservierung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit einem Behindertenausweis (Behinderungsgrad von 80 % oder mehr) ohne Vermerk
Sie müssen Ihre Fahrkarte sowie die Fahrkarte Ihrer Begleitperson für die 2. oder 1. Klasse und je nach Wunsch über das Internet reservieren. Sie können die Fahrkarten dann über unsere Website www.idtgv.com personalisieren. Klicken Sie hierzu auf Drucken und befolgen Sie danach die entsprechenden Anweisungen.
- Reservierung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit einem Behindertenausweis (Behinderungsgrad von 80 % oder mehr) mit dem Vermerk « Begleitperson » oder « Begleitung notwendig » oder « Begleitung notwendig - Blind »
Zur Reservierung Ihrer iDNIGHT-Fahrkarten müssen Sie Ihre Fahrkarte im Internet für die 2. oder 1. Klasse reservieren ohne jedoch Name, Vorname und Geburtsdatum für Ihre Fahrkarte zu bestätigen.
Kontaktieren Sie anschließend unseren iDNIGHT-Kundenservice über die Website www.idnight.com unter der Rubrik Kontakt und geben Sie im Formular INFORMATION unter Betreff « Information/Reservierung mobilitätseingeschränkter Kunde » folgendes an:
- Ihre aus 6 Zeichen bestehende Reservierungsnummer.
- Ihren Namen.
- Die Mitreise einer Begleitperson oder nicht.
- Der Besitz eines Behindertenausweises mit dem Vermerk « Begleitperson » oder « Begleitung notwendig ».oder « Begleitung notwendig - Blind ».
Unser iDNIGHT-Kundenservice wird Ihrer Begleitpersonen einen Sitzplatz so nahe wie möglich an Ihrem Sitzplatz zuweisen (je nach den im Zug verbleibenden freien Sitzplätzen).
Der iDNIGHT-Kundenservice bestätigt Ihnen den Sitzplatz Ihrer Begleitperson per E-Mail. Sie können die Fahrkarten danach über unsere Website www.idnight.com personalisieren. Klicken Sie hierzu auf Drucken und befolgen Sie danach die entsprechenden Anweisungen.
Denken Sie daran, ein gültiges amtliches Ausweispapier (mit Lichtbild) und Ihren Behindertenausweis bei sich zu haben.
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice spätestens 48 Stunden (Arbeitstage) vor dem Datum Ihrer Abfahrt, um die notwendigen Schritte hinsichtlich der Reservierung für Ihre Begleitperson vornehmen zu lassen
- Sie möchte den Service für Hilfeleistung im Bahnhof nutzen?
Sie haben zwei Möglichkeiten, diesen personalisierten Service zu nutzen:
- Präsentieren Sie sich am Tag der Abfahrt mindestens 30 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Empfangspunkt des Bahnhofs (www.gares-en-mouvement.com)
- Kontaktieren Sie den Accès Plus Service mindestens zwei Tage vor Ihre Reise.
Accès Plus ist ein kostenloser Empfangs- und Begleitservice, der bei Betreten des Abfahrtsbahnhof beginnt und bis zum Verlassen des Ankunftsbahnhofs reicht. Dieser Service richtet sich an folgende Personen:
- Fahrgäste mit einem Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von 80 % und mehr,
- Fahrgäste mit einem erwiesenen Handicap, das heißt Fahrgäste, die mit ihrem eigenen Rollstuhl im Bahnhof eintreffen,
- Fahrgäste im Besitz der Carte Réformé (dienstunfähige Soldaten) / Kriegsveteranen.
Sie können diese Dienstleistungen zwischen 90 Tage und 2 Tage vor der Abfahrt reservieren:
telefonisch: 0 890 640 650 und dann 1 eingeben
(0,11€ inkl. MwSt./Min. ausgehend vom Festnetz)
über die Kurznummer: 36 35 und dann Accès Plus sagen
(0,34€ die 1. Minute und 0,11€ inkl. MwSt. die folgenden Minuten ausgehend vom Festnetz)
per Fax: 0 825 825 957 (0,15€ inkl. MwSt./Min.)
per E-Mail: accesplus@sncf.fr
per Internet: www.voyages-sncf.com
www.accesplus.sncf.com
Das Service-Center ist 7 Tage in der Woche von 7 Uhr bis 22 Uhr erreichbar.
- Sie werden von einem Service-Hund begleitet?
Alle mobilitätseingeschränkten Personen mit einem Behindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von 80 % oder mehr können von einem Blindenhund oder einem Servicehund begleitet werden. Dieser Hund für die Reisebegleitung reist kostenlos und ohne Fahrkarte. Er braucht außerdem keinen Maulkorb zu tragen.
Denken Sie dran, 20 Minuten vor Abfahrt des Zuges auf dem Abfahrtsgleis einzutreffen, um Ihren Zugang an Bord des Zuges zu erleichtern. Bitte tragen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier (mit Lichtbild) und Ihren Behindertenausweis bei sich.
9. Gruppen
Die Reservierung von Gruppenreisen auf dem iDNIGHT-Streckennetz ist auf Gruppen von bis zu 12 Personen beschränkt.
Gruppen von mehr als 4 Fahrgästen nutzen eine Preisermäßigung. Um diese Preisermäßigung nutzen zu können, müssen die Reservierung, die Zahlung und die Erstellung der iDNIGHT-Fahrkarten von ein- und derselben Person durchgeführt werden. Alle Fahrkarten werden in einer einzigen Reise-Datei zusammengefasst.
Der Umtausch von iDNIGHT-Fahrkarten mit Gruppentarif ist nur dann möglich, wenn alle iDNIGHT-Fahrkarten der Reise-Datei zusammen und nach den gleichen Kriterien umgetauscht werden (gleicher Zug, Datum und/oder Uhrzeit, Abfahrts- und/oder Ankunftsbahnhof, Komfortklasse).
In Gruppen reisende Fahrgäste müssen ganz besonders auf das Einhalten der spezifischen Verhaltensregeln an Bord der Züge achten. Sie verpflichten sich vor allem dazu:
- Auf den Konsum ihrer eigenen mitgebrachten alkoholischen Getränke im gesamten Zugbereich zu verzichten,
- Im gesamten Zug nicht zu rauchen,
- Die Ruhe der Fahrgäste in den Wagen, die nicht für die Unterhaltung der Fahrgäste bestimmt sind, zwischen 1 Uhr und 5 Uhr morgens nicht zu stören,
- Die Zugeinrichtungen nicht zu beschädigen und in einem sauberen Zustand zu hinterlassen,
- Den Anweisungen des iDNIGHT-Teams zu folgen.
10. Gepäck
Für Ihr an Bord der iDNIGHT-Züge mitgebrachtes Gepäck tragen Sie während der gesamten Reise die Verantwortung und Aufsichtspflicht. Alle Risiken bezüglich Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl des Gepäcks tragen Sie.
Folgende Gepäckstücke können wahlweise kostenlos mit an Bord genommen werden:
- Zwei Handgepäckstücke (Koffer, Rucksäcke, Reisetaschen) pro Fahrgast;
- Ein Handgepäckstück und einer der folgenden Gegenstände pro Fahrgast: ein Buggy, ein Rollstuhl, ein Fahrrad mit abmontierten Rädern, die zusammen in einer spezifischen Schutzhülle von maximal 1,20 m x 0,90 m verstaut sind, ein Surfbrett, das in einer spezifischen Schutzhülle von maximal 1,20 m x 0,90 m verstaut ist, ein Paar Ski, ein Monoski oder ein Snowboard;
- Ein Handgepäckstück pro Fahrgast und ein Gepäckstück von 50 cm x 50 cm x 50 cm, oder
- Ein Handgepäckstück pro Fahrgast und ein Musikinstrument.
Fahrgäste, die mit mehr als zwei Gepäckstücken reisen wollen, müssen das iDNIGHT-Call-Center kontaktieren, um ein iDNIGHT-Gepäckticket für 35 € pro weiterem Gepäckstück zu erwerben. Die Zahl der zusätzlich zu den oben genannten Kategorien erlaubten Gepäckstücke ist auf zwei Gepäckstücke pro Fahrgast begrenzt. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird eine Gebühr in Höhe von 45 € pro nicht erlaubtes Gepäckstück erhoben.
Der Kauf von iDNIGHT-Gepäcktickets ist nur telefonisch möglich. Das Call-Center ist täglich (einschließlich von Sonn- und Feiertagen) von 8 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Sie können es täglich (einschließlich von Feiertagen) von 8 Uhr bis 20 Uhr unter der Nummer0.980.982.982 - Rufnummer ohne Zuschlag
. Sie können Ihr iDNIGHT-Gepäckticket bis spätestens am Vortag Ihrer Abreise kaufen.
Das iDNIGHT-Gepäckticket ist nicht rückzahlbar und nicht umtauschbar und muss dem iDNIGHT-Zugbegleiter auf dem Bahnsteig unbedingt zusammen mit der Fahrkarte des Fahrgasts vorgezeigt werden, um Zugang an Bord des Zuges zu erhalten. Dieses iDNIGHT-Gepäckticket muss von Ihnen selbst im PDF-Format unter Verwendung der Acrobat Reader-Software ausgedruckt werden.
Alle im Zug deponierten Gepäckstücke müssen einem bestimmten Fahrgast zugeordnet werden können. Nicht identifizierbare Gepäckstücke gelten als verdächtig und können von hierfür zuständigen Spezialisten zerstört werden. Bringen Sie deshalb Ihren Namen und Vornamen gut sichtbar an Ihren Gepäckstücken an, wenn Sie sie über oder unter Ihrem Sitzplatz oder in den gemeinsamen Gepäckräumen der einzelnen Wagen verstauen wollen. Entsprechende Etiketten stehen den Fahrgästen in den SNCF-Bahnhöfen zur Verfügung.
Das Gepäck darf den Durchgang der Fahrgäste im Zug nicht behindern und die Sicherheit von Personen nicht beeinträchtigen. Der Zugbegleiter ist berechtigt darüber zu entscheiden, ob ein Gepäckstück diesen Anforderungen genügt oder nicht. Fahrgäste mit nicht zugelassenen Gepäckstücken werden nicht an Bord des Zuges akzeptiert, wenn das Gepäckstück nicht von ihnen zurückgelassen wird.
Bitte beachten Sie:
Der Einstieg ist Fahrgästen im Besitz einer iDNIGHT-Fahrkarte vorbehalten. Die Begleitung durch eine dritte Person bis zur Zugtür oder um Ihnen beim Tragen des Gepäcks zu helfen, ist daher untersagt. Ein Fahrgast mit einem iDNIGHT-Gepäckticket kann sich jedoch beim Tragen eines Gepäckstücks mit großen Ausmaßen bis zur Zugtür helfen lassen. Die dritte Person ist jedoch nicht berechtigt, an Bord des iDNIGHT-Zugs zu steigen.
11. Haustiere
Wie erwerbe ich eine Fahrkarte für mein Haustier?
In den für Fahrgäste vorgesehenen Wagen sind Tiere normalerweise nicht erlaubt.
Tiere, die bestimmte Bedingungen erfüllen, können an Bord von iDNIGHT-Zügen jedoch toleriert werden.
Um an Bord von iDNIGHT-Zügen zugelassen zu werden, müssen „kleine Tiere“ in einem ordnungsgemäß verschlossenen Behälter (maximal 45 cm x 30 cm x 25 cm) transportiert werden und dürfen nicht mehr als 6 kg wiegen. Das Tier kann in diesem Fall unentgeltlich transportiert werden, und Sie müssen keine Haustierfahrkarte vorweisen.
„Große Tiere“, die über 6 kg wiegen, sowie „kleine Tiere“, die weniger als 6 kg wiegen jedoch nicht in einem Behälter mit den vorgeschriebenen Maßen untergebracht sind, können an Bord des Zuges transportiert werden, müssen jedoch einen Maulkorb tragen und angeleint sein, und es muss eine iDNIGHT-Haustierfahrkarte für das Tier vorgewiesen werden (maximal zwei iDNIGHT-Haustierfahrkarten pro Fahrgast). Der Preis dieser Fahrkarte beträgt 35 €. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 45 € erhoben.
Die Gegenwart des Tieres an Bord des iDNIGHT-Zuges wird in allen Fällen nur dann akzeptiert, wenn seitens der anderen Fahrgäste kein Widerspruch erhoben wird.
Wichtig: iDTGV verkauft keine iDNIGHT-Haustierfahrkarten online. Auch können iDNIGHT-Haustierfahrkarten weder an den Bahnhofsschaltern oder in den Reiseagenturen gekauft werden, sie werden gegebenenfalls in den iDNIGHT-Zügen als ungültig betrachtet.
iDNIGHT-Haustierfahrkarten können nur telefonisch erworben werden. Das Call-Center ist täglich (einschließlich von Sonn- und Feiertagen) von 8 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Sie können es unter der Nummer 0.980.982.982 - Rufnummer ohne Zuschlag
erreichen. Sie können Ihre iDNIGHT-Haustierfahrkarte bis spätestens einen Tag vor Ihrer Abfahrt erwerben und während der Öffnungszeiten des Call-Centers zum Umtausch von iDTGV/iDNIGHT-Fahrkarten.
Die iDNIGHT-Haustierfahrkarte ist weder erstattungsfähig noch umtauschbar. Die Fahrkarte muss von Ihnen selbst im PDF-Format unter Benutzung der Acrobat Reader Software ausgedruckt werden. Sie muss unbedingt zusammen mit Ihrer iDNIGHT-Fahrkarte dem Personal am Bahnsteig vorgezeigt werden, um Zugang an Bord des Zuges zu erhalten. Die Gültigkeit der iDTGV-Haustierfahrkarte wird elektronisch mittels des Strichcode-Lesegeräts und unter den gleichen Bedingungen wie oben stehend für eine iDNIGHT-Fahrkarte angegeben, kontrolliert.
Wie lauten die Zugangsbedingungen für mein Haustier?
Versichern Sie sich, dass die Anwesenheit Ihres Haustiers die anderen Fahrgäste nicht stört. Es liegt im Ermessen des Zugbegleiters, zu entscheiden, ob die Bestimmungen zum Transport von Haustieren eingehalten werden. Wenn das Tier eine Störung für andere Fahrgäste darstellt, kann der Zugbegleiter dem Fahrgast und seinem Haustier einen anderen Sitzplatz zuweisen. Fahrgäste mit Haustieren, welche die Zugangsbestimmungen für iDNIGHT-Züge nicht einhalten, werden nicht an Bord des Zuges gelassen, wenn Sie nicht auf den Transport Ihres Tieres verzichten.
Blindenhunde und Servicehunde können im iDNIGHT kostenlos reisen, wenn sie die Bedingungen gemäß Artikel 8 erfüllen.
12. Haftung
Nebenleistungen von Partnerunternehmen
Soweit nicht anders bestimmt, erkennen Sie an, dass iDTGV lediglich als Vermittler agiert und die Verantwortung von iDTGV somit in keinem Fall für Nebenleistungen herangezogen werden, die zwischen Ihnen und einem Partner von iDTGV vereinbart werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit, die Art, die Beschriftung, die Qualität und die Quantität von verkauften Produkten oder Dienstleistungen sowie ihre Vertragskonformität, ihre Lieferfrist oder die Nutzbarkeit durch Sie selbst.
iDTGV übernimmt keine Garantie für die korrekte Ausführung von Nebenleistungen, die direkt von einem Partner von iDTGV angeboten werden. Für eine Haftung in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen des Partnerunternehmens sind die speziellen Bedingungen des Partners maßgeblich.
Von der SNCF als Beförderungsunternehmen erbrachte Dienstleistungen
iDTGV haftet nicht für von der SNCF erbrachte Leistungen im Bereich des Eisenbahntransports. Die SNCF haftet für Schäden aller Arten, die dem Fahrgast im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen im Bereich des Eisenbahntransports verursacht werden.
Die SNCF als Beförderungsunternehmen haftet vor allem:
- für körperliche oder materielle Schäden von Fahrgästen gemäß dem auf die Verträge mit Fahrgästen anwendbaren Recht,
- für Verlust oder Beschädigung bei Gepäckverlade- und/oder Umladehandlungen (z. Bsp. zwischen zwei Transportmitteln im Falle von Fahrtunterbrechungen), und zwar zu den gleichen Bedingungen, die von den Fahrgasttarifen für aufgegebenes Gepäck vorgesehen sind.
Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der von Ihnen mitgeführten Gepäckstücke liegt bei Ihnen.
Für alle Leistungen
iDTGV haftet nicht im Falle der gesamten oder teilweisen Nichtausführung Ihrer Bestellung und/oder des Transportservices, wenn dies auf die Nichtverfügbarkeit der iDNIGHT-Dienstleistung, höhere Gewalt, Unruhen oder die totale oder teilweise Bestreikung der Transport- und/oder Kommunikationsmittel zurückzuführen ist.
Mit der Durchführung der Bestellung Ihrer iDNIGHT-Fahrkarten bestätigen Sie, dass Sie die Eigenheiten und Grenzen des Internets zur Kenntnis genommen haben und sich insbesondere der technischen Leistung und Reaktionszeiten bei Einsichtnahmen, Suchen oder Datenübertragungen sowie der mit der Kommunikationssicherheit verbundenen Risiken bewusst sind und diese akzeptieren, dies gilt besonders für die Durchführung von Online-Zahlungen.
iDTGV haftet daher in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden in Zusammenhang mit:
- dem Ausfall jeglichen Materials zum Empfang oder Kommunikationsleitungen,
- Problemen in Zusammenhang mit dem Zustellen, dem Laden und/oder dem Verlust von E-Mails und den Verlust von Daten ganz allgemein,
- mit Softwares,
- Auswirkungen in Zusammenhang mit Viren, Anomalien, technischen Störungen und Ausfällen und
- Internet-Funktionsstörungen sowie technischen, materiellen und softwarebezogenen Fehlern aller Art, die den korrekten Ablauf der Bestellung verhindert haben.
iDTGV nimmt keine Reklamationen entgegen und leistet keine Rückerstattung in Verbindung mit nicht oder mangelhaft ausgeführten Bestellungen und erbrachten Leistungen, die auf Ihr eigenes Verschulden, auf das Verschulden von Dritten oder auf von ihr unabhängige Zufälle oder Fälle höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, kann die Verantwortung von iDTGV im Falle von Fehlern eines Partners nicht herangezogen werden.
13. Fahrgastservice und Beschwerden
Sämtliche Anfragen für Informationen, Präzisierungen und Reklamationen im Zusammenhang mit Zahlungen, dem Umtausch oder dem Transport selber müssen über die Rubrik „Kontakt“ der iDNIGHT-Website gestellt werden.
Alle Anfragen in Zusammenhang mit technischen Schwierigkeiten in Bezug mit der Benutzung der Reisebüro-Website und der Ausstellung von Fahrkarten sind an das Reisebüro selber zu richten.
14. Anwendbares Recht
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungenen von iDNIGHT unterliegen französischem Recht. Für alle aus der Auslegungen und/oder Durchführung dieses Vertrags resultierenden Streitigkeiten sind die französischen Gerichte zuständig.
Reisen Sie ganz problemlos mit unserem neuen E-Ticket-Service: einfacher, schneller, flexibler.
- Sie müssen nicht mehr warten, bis Sie Ihre Fahrkarte nach Hause gesendet bekommen.
- Steigen Sie problemlos in den Zug, ohne Ihre Fahrkarte entwerten zu müssen.
- Sie können Ihre Reise bis zur Zugabfahrt online stornieren, falls dies mit Ihrem Tarif möglich ist.
Die angebotenen E-Ticket-Nachweise:
- Die E-Ticket-Bestätigung: Drucken Sie Ihre E-Ticket-Bestätigung direkt am Ende des Bestellvorgangs oder zu einem spätern Zeitpunkt vor Ihrer Abreise aus. Die E-Ticket-Bestätigung reicht als alleiniges Dokument für Ihre Reise aus. Wenn Sie diese verlieren sollten, können Sie sie online erneut ausdrucken.
Benutzungs-Bedingungen:
- Sie reservieren und zahlen online, im Anschluss an die Eingabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum jedes Reisenden. Das E-Ticket ist ein individuelles Dokument, bezieht sich auf den Namen des Reisenden und kann keinem Dritten übertragen werden.
- Das E-Ticket kann jederzeit heruntergeladen werden, und zwar bis zur Zugabfahrt. Sie drucken es durch einfaches Anklicken aus, eine Fahrkarte für einen Reisenden und für die jeweilige Strecke.
- Sie können - falls dies aufgrund Ihres Tarifs möglich ist - Ihr E-Ticket auch online stornieren, und zwar bis zur Zugabfahrt. Sie können auch einen Umtausch oder einen Ausdruck Ihrer E-Ticket-Bestätigung vornehmen, indem Sie sich an einen Fahrkartenschalter oder -automaten in einem französischen SNCF-Bahnhöfen begeben.
- Zeigen Sie an Bord des Zuges Ihren E-Ticket-Nachweis (die ausgedruckte E-Ticket-Bestätigung oder das mit der Karte kompatible E-Ticket). Es ist denkbar, dass Sie bei der Kontrolle einen Personalausweis vorlegen müssen.
TGV-europe.com steht Ihnen für Fragen per E-Mail zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Holen Sie Ihre Fahrkarte an einem der Schalter in den französischen Bahnhöfen ab
- Sie reservieren und zahlen online.
- Sie holen Ihre Fahrkarte an einem der Schalter in den französischen Bahnhöfen ab. Sie benötigen hierfür die Nummer Ihres Reise-Dossiers sowie die zur Zahlung benutzte Karte.
Achtung: die zur Zahlung benutzte Karte und die dazugehörige Geheim-Nummer werden von Ihnen zum Abholen Ihrer Fahrkarte verlangt.
Hinweis: Sie können Ihre Fahrkarten ebenfalls an den automatischen Ticketschaltern abholen, die Sie in Frankreich oder in den Bahnhöfen in Luxemburg vorfinden. Dies gilt jedoch nicht für Fahrkarten, die Sie mit Kreditkarten ohne Chip bezahlt haben, wie zum Beispiel American Express und bestimmte ausländische Karten.
TGV-Europe.com antwortet Ihnen gerne auf alle Ihre Fragen per Email: Kontaktieren Sie uns
Die Virtuelle Kreditkarte
Mit der Virtuelle Kreditkarte können Sie per Internet Zahlungen tätigen, ohne hierbei die Nummer Ihrer carte bleue (frz. Kreditkarte) angeben zu müssen: Sie zahlen jeden Einkauf mit einer unterschiedlichen und jeweils nur ein einziges Mal gültigen carte bleue Nummer.
Der Virtuelle Kreditkarte Service wird von mehreren grossen Banken angeboten. Sie müssen zuvor eine Anfrage zur Aktivierung dieses Service bei Ihrer Bank machen, um den Service im Internet nutzen zu können. Um zu erfahren, ob Ihre Bank den Virtuelle Kreditkarte Service anbietet, hier anklicken.
Um mit Ihrer Virtuelle Kreditkarte bei tgv-europe.com, online zahlen zu können, wählen Sie den kostenlosen Versand mit der Post oder den Ausdruck Ihrer Fahrscheine zu Hause.
Mit der Auswahl Abholen im Bahnhof kann die Virtuelle Kreditkarte nicht benutzt werden, da Sie die "echte" Kreditkarte, mit der Sie die Zahlung getätigt haben, beim Abholen der Fahrscheine vorzeigen müssen.
DAuch wird Ihnen die Zahlung per Virtuelle Kreditkarte nicht für solche Einkäufe angeboten, für die mehrere Beträge von Ihrer Karte abgezogen werden müssen (zum Beispiel: gleichzeitiger Kauf eines TGV und iDTGV Fahrscheins).
Gagnez des points de fidélités Maximiles
Abonnement Forfait
L'annulation de votre réservation par SMS (ANNU)
Der numerische Code
Was ist ein numerischer Code?
Dieser Code besteht aus 4 Zahlen. Er befindet sich auf der Vorderseite Ihrer Karte und ist nicht im Reliefdruck angebracht. Seit Januar 2004 haben alle Banken diese Eingabe obligatorisch gemacht.

Der numerische Code schützt Sie gegenüber Betrug
Der Sicherheitscode oder Kryptogramm auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte kann nicht von einem Betrüger erfasst werden, der lediglich Ihre Kreditkartennummer verfügt (die Nummer Ihrer Bankkarte ist manchmal auf Kassenbons von bestimmten Geschäften angegeben).
Die Eingabe des numerischen Codes während der Online-Zahlung schützt Sie gegenüber dieser Art an Betrug.
TGV-Europe.com und die SNCF fordern Sie daher zur Eingabe Ihres numerischen Codes auf ihrer Internetseite auf. Wir speichern keine numerischen Kodes ab.
L'information trafic par SMS (INFO)
Fahrkarte zum selber ausdrucken: Sparen Sie Zeit! Drucken Sie Ihr Ticket selber aus
Keine Wartezeiten und kein Abstempeln der Tickets im Bahnhof mehr
Mit der Fahrkarte zum selber ausdrucken haben Sie direkten Zugang zu Ihrem Sitzplatz im Zug!
- Sie reservieren und zahlen online,
- Sie erstellen Ihr Ticket selber dann, wann Sie es möchten, indem Sie Namen, Vorname und Geburtsdatum von jedem Fahrgast eingeben. Die Fahrkarte zum selber ausdrucken (Billet Imprimé®) ist namentlich und kann nicht an eine dritte Person abgetreten werden. Bei einer Hin- und Rückfahrt muss der Reisende für Hin- und Rückfahrt der selbe sein.
- Sie drucken Ihre Tickets an jedem beliebigen Zeitpunkt bis vor Ihrer Abfahrt selber aus (ein Ticket pro Fahrgast und pro Strecke). Sie können Ihr Ticket im Falle eines Verlusts neu ausdrucken.
- Zeigen Sie an Bord des Zuges Ihr Ticket vor. Ein offizielles Ausweisdokument (Ausweis oder Reisepass) wird von Ihnen vom Zugkontrolleur verlangt.
Die Fahrkarte zum selber ausdrucken ist ohne Umtausch und Erstattung.
Zum Ausdrucken Ihres Tickets benötigen Sie die Software Acrobat® Reader® (ab V4). Falls Sie diese Software nicht installiert haben, können Sie sie kostenlos runterladen.
Die Fahrkarte zum selber ausdrucken benutzt die Technologie 
Für Ihre Reisen im iDTGV und iDNight
- Sie reservieren und zahlen online.
- Sie erstellen Ihr Ticket selber dann, wann Sie es möchten, indem Sie Namen, Vorname und Geburtsdatum von jedem Fahrgast eingeben. Die Fahrkarte zum selber ausdrucken (Billet Imprimé®) ist namentlich und kann nicht an eine dritte Person abgetreten werden.
- Sie drucken Ihre Tickets an jedem beliebigen Zeitpunkt bis vor Ihrer Abfahrt selber aus (ein Ticket pro Fahrgast und pro Strecke).
- Sie können Ihr Ticket so oft wie gewünscht ausdrucken, vor allem im Falle eines Verlusts, Umtauschs oder Änderung Ihrer Reise. Ihre Fahrkarte zum selber ausdrucken (Billet Imprimé®) kann unter bestimmt Bedingungen bis zur Abfahrt des Zuges umgetauscht werden.
- Zeigen Sie an Bord des Zuges Ihr Ticket vor. Ein offizielles Ausweisdokument (Ausweis oder Reisepass) wird von Ihnen vom Zugkontrolleur verlangt.
TGV Europe antwortet Ihnen gerne auf Ihre Fragen per Email: Kontaktieren Sie uns
Le Service Sérénité
Holen Sie Ihre Fahrkarte in einer Rail Europe Verkaufsstelle ab
- Sie reservieren und zahlen online.
- Sie holen Ihre Fahrkarte in einer Rail Europe Verkaufsstelle an der bei Ihrer Reservierung angegebenen Adresse ab. Sie benötigen zum Abholen die Nummer Ihres Reise-Dossiers sowie die zur Zahlung benutzte Karte.
Achtung: zum Abholen aller Fahrkarten in einer Rail Europe Verkaufsstelle außerhalb Frankreichs, werden Ihnen zusätzliche Kosten in Höhe von 7 € (11 CHF) vor Ort berechnet. Die zur Zahlung benutzte Karte und die dazugehörige Geheim-Nummer werden von Ihnen zum Abholen Ihrer Fahrkarte verlangt.
TGV-Europe.com antwortet Ihnen gerne auf alle Ihre Fragen per Email: Kontaktieren Sie uns
ARTESIA
Le récapitulatif de votre commande par SMS
Holen Sie Ihre Fahrkarte an einem automatischen Ticketschalter ab
- Sie reservieren und zahlen online.
- Sie holen Ihre Fahrkarte in Frankreich oder in einem Bahnhof in Luxemburg an einem automatischen Ticketschalter dann ab, wann es Ihnen am besten passt, und dies bis zum letzten Moment vor Ihrer Abfahrt.
Achtung: Sie benötigen zum Abholen Ihrer Fahrkarte die Kreditkarte, die zur Zahlung gedient hat, sowie die dazugehörige Pin-Nummer. Karten ohne Chip, wie zum Beispiel American Express und bestimmte ausländische Karten, werden nicht akzeptiert.
TGV-Europe.com antwortet Ihnen gerne auf alle Ihre Fragen per Email: Kontaktieren Sie uns
Erhalten Sie Ihre Fahrkarte kostenlos mit der Post
- Sie reservieren und zahlen online.
- Sie erhalten Ihre Fahrkarte kostenlos an der bei Ihrer Bestellung angegebenen Postanschrift
- innerhalb von 4 Arbeitstagen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem der folgenden Länder haben: Belgien, Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Österreich, Schweiz, Spanien, Italien
- innerhalb von 7 Arbeitstagen, wennn Ihr Land nicht in oben genannter Liste inbegriffen ist.
TGV-Europe.com antwortet Ihnen gerne auf alle Ihre Fragen per Email:Kontaktieren Sie uns
Le code de sécurité
Imprimez votre billet de train
L’assurance Sérénité
Empfangsformat Ihrer Bestätigungsmail
Bei uns können Sie sich aussuchen, in welchem Format Sie Ihre Bestätigungsmail erhalten möchten :
HTML-Format :
Sie werden eine E-Mail in Farbe mit Bildern und aktiven Hyperlinks erhalten. Sie können von dort aus durch einfaches Klicken direkt zu unseren Serviceleistungen und Informationen gelangen. In manchen sehr seltenen Fällen wird dieses Format von bestimmten Mailprogrammen nicht richtig interpretiert.
Reines Textformat :
Sie werden eine E-Mail bekommen, die nur Text jedoch weder Farben noch Bilder enthält. Die Links sind inaktiv und in den meisten Fällen können Sie nicht durch einmaliges Klicken zu unseren Serviceleistungen gelangen. Das Format ist leichter und wird von allen Mailprogrammen interpretiert.
Falls Sie nicht genau wissen, welches Format Ihr Mailprogramm akzeptiert, wählen Sie "HTML" und wir senden Ihnen die Bestätigungsmail in dem Format, das Ihrem Mailprogramm am ehesten angepasst ist.
ELIPSOS
Retrait de votre billet à une borne libre service
L’assurance Annulation
Le code de sécurité
Was ist ein visuelles Kryptogramm ?
Es handelt sich um die 3 Ziffern, die auf der Rückseite Ihrer Bankkarte stehen. Bitte geben Sie diese 3 Ziffern ein.
Warum schützt das visuelle Kryptogramm Sie gegen Betrug ?
Ein Betrüger, der ausschließlich in den Besitz Ihrer Bankkartennummer gekommen ist (die auf den Zahlungsbelegen mancher Händler angegeben wird), kann das visuelle Kryptogramm auf der Rückseite Ihrer Bankkarte nicht kennen.
Dadurch, dass wir auf der Site bei der Bezahlung die Eingabe des visuellen Kryptogramms fordern, kann ein Betrüger in solchem Falle keine Online-Käufe mit Ihrer Karte tätigen. Seit September 2003 haben mehrere Banken die Eingabe des visuellen Kryptogramms eingeführt, ohne die der Kauf ihrer Kunden übers Internet oder per Telefon nicht akzeptiert wird. Im Januar 2004 wird diese Eingabe bei sämtlichen Banken erforderlich sein.
Die Angabe des visuellen Kryptogramms ist eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme von TGV-Europe.com und der SNCF, in enger Verbindung mit den Banken, um Sie besser gegen eventuelle Betrüger zu schützen.
TGV-Europe.com und die SNCF bitten Sie, Ihr visuelles Kryptogramm auf der Site anzugeben.
Format de réception de votre mail de confirmation
Corail Téoz
Gesicherte Online-Zahlung
Vollkommen sicherer Kauf auf voyages-sncf.com
Tausende von Kunden haben voyages-sncf.com für ihre Online-Käufe vertraut!
Die Verschlüsselung Ihrer Daten
voyages-sncf.com benutzt eine leistungsstarke Technologie: die SSL-Verschlüsselung, ein Verfahren, das alle Daten in Verbindung mit Zahlungsmitteln schützt und den Kunden eine vollkommen sichere Transaktion garantiert.
Auf den folgenden Seiten erscheint ein Schloss, was bedeutet, dass alle auf voyages-sncf.com eingegebenen Bankinformationen einwandfrei abgesichert sind.
Internet Explorer zeigt je nach Version ein geschlossenes Schloss unten rechts oder unten links auf Ihrem Bildschirm an.
Internet Explorer 7 zeigt ein geschlossenes Schloss oben rechts auf Ihrem Bildschirm an.
Mozilla Firefox zeigt ein geschlossenes Schloss unten rechts auf Ihrem Bildschirm an.
Die URL-Adresse von voyages-sncf.com beginnt mit https//: (das ‚s’ steht für ‚sicher’), was bedeutet, dass alle Informationen verschlüsselt werden und vor ihrem Internet-Transfer geschützt werden.
Schutz Ihrer Kreditkartennummer
Zusätzlich zu dieser gesicherten Verschlüsselung benutzt das Unternehmen SNCF das SIPS- Sicherheitssystem, das von ATOS entwickelt worden ist, dem europäischen Marktführer für sichere Zahlungssysteme.
Dieses Protokoll wird von den meisten französischen Banken und Hauptakteuren des Online-Verkaufs benutzt. Es bietet einen optimalen Schutz der im Internet übertragenen Kreditkartennummern. Ihre Bankinformationen werden vor der Übergabe an unseren Server verschlüsselt.
Die Site bewahrt Ihre Kreditkartennummer nicht auf
Die Kreditkartennummer wird nicht in der Verkaufsübersicht der Internetseite gespeichert.
Es handelt sich um eine zusätzliche von SNCF gebotene Schutzleistung.
Diese Informationen müssen bei jedem Online-Kauf neu eingegeben werden.
La e-carte bleue
Le code de sécurité
Conditions Générales de VenteChronopost
Als Option festlegen und vor dem angegebenen Ablauftermin bestätigen
Als Option festlegen und vor dem angegebenen Ablauftermin bestätigen
Sie möchten oder können den Kauf nicht sofort bestätigen? Sie möchten Ihre Bestellung vorübergehend beiseitelegen lassen?
Mit einer Option wird Ihre Fahrkarte bis zum Ablauftermin, den Sie unten auf Ihrer Bestellung finden, für Sie beiseitegelegt. Dieser Service ist einstweilen kostenlos.
Sie bestätigen Ihre Reservierung einfach, indem Sie die Fahrkarte vor Ablauf der angegebenen Frist bezahlen. Achtung, sollten Sie bis zum Ablauftermin nicht bestätigt haben, wird Ihre Reservierung automatisch gelöscht.
So zahlen Sie online auf TGV-europe.com:
- Entweder Sie klicken auf den Link der Bestätigungsmail, die Ihnen nach Ihrer Bestellung zugeschickt wurde,
- oder Sie gehen auf unsere Webseite und klicken unter dem Stichwort „Bahn“ und auf das Untermenü „Meine Bestellungen bearbeiten“.
TGV-europe.com steht Ihnen für Fragen per E-Mail zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Entdecken Sie das E-Ticket: einfacher, schneller, flexibler
Die Vorteile:
Einfacher:
- Sie können Ihr E-Ticket ausdrucken, wann Sie wollen
- Sie müssen nicht mehr warten, bis Sie Ihre Fahrkarte nach Hause gesendet bekommen
Schneller:
- Sie drucken Ihr E-Ticket direkt am Ende Ihrer Bestellung oder zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Ihrer Reise aus.
- Im Falle des Verlustes können Sie Ihr E-Ticket erneut ausdrucken
Flexibler:
Wenn es die für Ihr Ticket geltenden Bedingungen vorsehen, können Sie Ihr Ticket vor der Abreise einfach online stornieren.
Nutzungsbedingungen:
- Sie reservieren und bezahlen online, nachdem Sie den Namen und Vornamen aller Passagiere eingegeben haben. Das E-Ticket ist personen- und namensgebunden und darf nicht von Dritten verwendet werden.
- Sie können Ihr E-Ticket bis zu Ihrer Abreise zu jedem Zeitpunkt herunterladen.
- Sie drucken einfach mit einem Klick ein Ticket je Fahrgast und Strecke aus.
- Wenn die für Ihr Ticket geltenden Bedingungen dies gestatten, können Sie Ihr E-Ticket vor dem Antritt Ihrer Zugreise vor oder nach dem Ausdruck direkt stornieren. Die Stornierung erfolgt dann:
- auf www.tgv-europe.com
- oder über unser spezielles Call Center:
- in Deutschland unter der Nummer: 0180 5018089 (0,14€/Min evt. zzgl. Aufpreis, a.d. Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)
- In Luxemburg unter der Nummer: 0900 45001 (0,65€/Min evt. zzgl. Aufpreis)
- In der Schweiz unter der Nummer: 0900 900 033 (CHF 0.63/Min evt. zzgl. Aufpreis)
- Sie können es auch am Bahnhofsschalter der Abreisebahnhöfe oder (in Frankreich oder am Bahnhof Luxemburg) an den Ticket-Automaten („Borne Libre Service“) umtauschen oder ausdrucken.
- Halten Sie Ihr E-Ticket im Zug zum Vorzeigen bereit. Möglicherweise werden Sie bei der Kontrolle auch um das Vorzeigen eines Ausweises gebeten.
Für alle weiteren Informationen beantwortet Ihnen TGV-Europe.com Ihre Fragen gerne per E-Mail: Kontaktieren Sie uns.
L'Assurance Annulation
Corail LUNEA
Le récapitulatif de votre commande par SMS
Erhalten Sie Ihre Fahrkarte per Einschreiben
- Sie reservieren und zahlen online.
- Sie erhalten Ihre Fahrkarte innerhalb von 2 Arbeitstagen an der bei Ihrer Bestellung angegebenen Postanschrift.
Das Einschreiben wird Ihnen eigenhändig innerhalb der angegebenen Frist übergeben. Diese Frist beginnt ab dem Arbeitstag, an dem die Bestellung aufgegeben wird und gilt für jede vor 17 Uhr erteilte Bestellung. Für jede nach 17 Uhr erteilte Bestellung muss ein zusätzlicher Arbeitstag mit eingerechnet werden. Wenn Sie Ihre Fahrkarte zum Beispiel an einem Montag vor 17 Uhr kaufen, erhalten Sie sie eigenhändig im Verlauf des Mittwochs. Wenn Sie sie nach 17 Uhr kaufen, erhalten Sie sie im Verlauf des Donnerstages.
Für weitere Einzelheiten sehen Sie bitte die Website unseres Post-Partners unter folgender Adresse ein http://www.chronopost.com
TGV-Europe.com antwortet Ihnen gerne auf alle Ihre Fragen per Email: Kontaktieren Sie uns
