Welche Nutzungsbedingungen gelten für den E-Ticket- Service?
Das E-Ticket wird namentlich erstellt, gilt nur für die Person des Fahrgasts und kann nicht auf andere übertragen werden.
Es ist nur gültig, wenn die Angaben für den Zug, das Datum, die Klasse und die Strecke stimmen.
Die E-Ticket-Bestätigung muss auf weißem DIN-A4-Papier ausgedruckt werden, wobei die Größe des Ausdrucks nicht verändert werden darf. Eine gute Druckqualität ist dabei unerlässlich.
Sollte der Ausdruck Schwierigkeiten bereiten oder die Druckqualität zu schlecht sein, müssen Sie Ihre E-Ticket-Bestätigung erneut drucken.
Für die Fahrt müssen Sie einen gültigen Ausweis mit Lichtbild mitbringen (Personalausweis, Pass oder Aufenthaltserlaubnis) und diesen bei der Fahrkartenkontrolle auf Wunsch vorlegen.
Die SNCF haftet nicht für den unerlaubten Gebrauch des E-Ticket-Services.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kundenservice montags bis samstags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der Rufnummer 0180 5018089 zur Verfügung (0,14€/min a.d Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend). Nutzen Sie auch unser
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